Common use of Signalübermittlung Clause in Contracts

Signalübermittlung. Vodafone liefert die im jeweiligen regionalen Breitband-Verteilnetz der Netzebene 3 von Vodafone zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Hörfunk-, Fernseh- und anderen zugehörigen Signale bis zum Übergabepunkt oder – beim Produkt Vodafone TV Connect – inklusive Vor-Ort-Installation und Vodafone TV Connect Pro bis zur Kabel-Anschluss-Dose in der Wohnung des Kunden. Die Signalüber- mittlung umfasst zumindest die gemäß den jeweiligen medienrechtlichen Vorgaben im jeweiligen Territorium einzuspeisenden Inhalte; im Übrigen entscheidet Vodafone über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten. Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Inhalte ist, soweit nicht gesondert Vertragsgegenstand, nicht Gegenstand des Vertrages. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund regional unterschiedlicher hoheit- licher Vorgaben regionale Unterschiede bei der Kanalbelegung bestehen können und dass sich die Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle ändern kann.

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Samples: www.vodafone.de, www.vodafone.de, www.vodafone.de

Signalübermittlung. Vodafone liefert die im jeweiligen regionalen Breitband-Verteilnetz Breitbandverteilnetz der Netzebene 3 von Vodafone zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Hörfunk-Hörfunk­, Fernseh- Fernseh­ und anderen zugehörigen Signale bis zum Übergabepunkt oder – beim Produkt Vodafone TV Connect – oder, bei den Produkten TV­Kabelanschluss inklusive Vor-Ort-Installation Vor­Ort­Installation und Vodafone TV Connect Pro Kabel­ anschluss Wohnung (Einzelnutzer), bis zur Kabel-Anschluss-Dose Kabelanschlussdose in der Wohnung des Kunden. Die Signalüber- mittlung Signal­ übermittlung umfasst zumindest die gemäß den jeweiligen medienrechtlichen Vorgaben im jeweiligen Territorium einzuspeisenden Inhalte; im Übrigen entscheidet Vodafone über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten. Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Inhalte ist, soweit nicht gesondert Vertragsgegenstand, nicht Gegenstand des VertragesVer­ trages. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund regional unterschiedlicher hoheit- hoheit­ licher Vorgaben regionale Unterschiede bei der Kanalbelegung bestehen können und dass sich die Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle ändern kann.

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