Xxxxxxxxxx Teil. Zusätzliche Regelungen für bestimmte Ver- träge
I. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Verträge über die Ent- sorgung von Abfällen oder Abwasser
Xxxxxxxxxx Teil. Anlage 1 – Ordnung zur Inkraftsetzung von Tarifverträgen
I. Gemäß § 1B Abs. 1 Unterabs. c) AVO werden die nachfolgend genannten Tarifverträge, gegebenenfalls un- ter Einschluss der bezeichneten Änderungen, in Kraft gesetzt.
Nr. 1 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVÖD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September 2005 nebst Anlagen, Anhängen, Niederschriftserklärungen und Protokollerklärungen der Tarifparteien in der Fassung des Ände- rungstarifvertrages Nr. 17 vom 25. Oktober 2020 mit folgenden Änderungen:
1. Die Protokollerklärung Nr. 4 zu § 5 Absatz 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „4. 1Die Besitzstandszulage nach den Nrn. 1 und 2 oder das neu ermittelte Tabellenentgelt nach Nr. 3 wird vom 1. Juli 2008 an gezahlt.“
2. In § 8 Abs. 3 Satz 1 werden die Worte „auf schriftlichen Antrag“ gestrichen.
3. In der Protokollerklärung zu § 8 Abs. 3 werden die Worte „auf schriftlichen Antrag“ gestrichen.
4. In § 9 Abs. 2a werden im Satz 1 die Worte „auf schriftlichen Antrag“ gestrichen.
5. In § 9 Abs. 3 Buchstabe b) wird Satz 2 gestrichen.
6. In der Protokollerklärung zu § 9 Abs. 4 Satz 1 werden
a) in Satz 1 die Worte „bei dem der Arbeitgeber vor Antritt ein dienstliches oder betriebliches Interesse an der Beurlaubung anerkannt hat,“ und
b) die Sätze 2 und 3 gestrichen.
7. In § 10 (Fortführung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeit) Abs. 1 Satz 7 wer- den die Worte „auf einen bis zum 30. September 2008 zu stellenden schriftlichen Antrag (Aus- schlussfrist)“ gestrichen.
8. In der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 11 (Kinderbezogene Entgeltbestandteile) Abs. 1 werden in Satz 1 die Worte „bei dem der Arbeitgeber vor Antritt ein dienstliches oder betriebliches Inte- resse an der Beurlaubung anerkannt hat,“ gestrichen.
9. Die Protokollerklärung Nr. 3 zu § 11 (Kinderbezogene Entgeltbestandteile) Abs. 1 erhält fol- gende Fassung: „3. 1Beschäftigte, die im September 2005 keinen kinderbezogenen Entgeltanteil erhalten haben, weil sie nicht zum Kindergeldberechtigten bestimmt waren, haben Anspruch auf die Besitzstandszulage, sofern und solange sie für diese Kinder Kindergeld erhalten, wenn sie bis zum 30. Juni 2009 einen Berechtigtenwechsel beim Kindergeld zu ihren Gunsten vor- nehmen. [...] 3Die Höhe der Besitzstandszulage ist so zu bemessen, als hätte die/der Be- schäftigte bereits im September 2005 Anspruch auf Kindergeld gehabt.“
10. Die Protokollerklärung Nr. 5 zu § 11 (Kinderbezogene Entgeltbestand...
Xxxxxxxxxx Teil. Für die einzelnen Serviceverträge ggf. mit Option Schachtentlüftung, gelten jeweils ergänzend zu den vorstehend unter A. aufgeführten die nachstehenden Bedingungen.
1. Verpflichtungen des AG
a) Die gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen für Aufzüge sind zu beachten. Ihre Einhaltung durch Eigentümer, Betreiber, Hausverwalter, eingewiesene Personen und Benutzer muss gewährleistet sein.
b) Der AG ist für einen ordnungsgemäßen und unfallsicheren Zugang zu den Anlagebetriebsräumen verantwortlich.
c) Es ist sicherzustellen, dass bei Störungen die betroffene Anlage sofort stillgelegt und der AN verständigt wird. Bei gefahrdrohendem Zustand ist zusätzlich die Gefahrenstelle ausreichend abzusichern.
d) Den Beauftragten des AN ist stets ungehinderter Zugang zu der/den Anlage(n) zu gewähren und jede gewünschte Auskunft über die Anlage(n) zu geben. Dazugehörige Unterlagen sind zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
e) Wartungen, Störungsbeseitigungen, Notbefreiungen und Reparaturen dürfen während der Vertragsdauer nur durch den AN bzw. einen von ihm beauftragten Dritten ausgeführt werden. Werden solche Arbeiten ohne Einverständnis des AN durch Dritte ausgeführt, so besteht in Bezug auf hieraus resultierende Mängel keinerlei Gewährleistung des AN für die Anlage(n). Das gilt nicht in Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, insbesondere wenn Gefahr in Verzug ist. In diesen Fällen hat der AG das Recht, einen Mangel oder eine Störung selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Der AN ist vom AG unverzüglich über dessen beabsichtigtes Vorgehen zu informieren.
f) Der AG verpflichtet sich, dem AN Nutzungsänderungen der Anlage(n) und des Gebäudes umgehend anzuzeigen, sollten durch solche Nutzungsänderungen Veränderungen in der Beanspruchung der Anlage(n) eintreten, kann der AN eine entsprechende Anpassung dieses Vertrages verlangen.
g) Nach technischen Änderungen oder Umbauten der Anlage(n) kann der AN eine entsprechende Änderung dieses Vertrages verlangen.
h) Die von Aufzug- & Elektrotechnik Xxxxxxxxxxx durchgeführten Wartungsleistungen und sonstigen Arbeiten sind vom Auftraggeber weitestgehend zu quittieren.
i) Der AG versichert, dass seine Angaben bezüglich des Zustandes der zu wartenden Anlagen bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäß und vollständig erfolgt sind und er sämtliche ihm bekannten Störungen und Schäden, soweit sie nicht unerheblich sind, dem AN vor Vertrags...
Xxxxxxxxxx Teil. Auftragsbedingungen für Immobilienvermietung-Komfort
Xxxxxxxxxx Teil. Inhalt Seite
1. Leistungen für Kinder und Jugendliche 23
1.1. Grundsätze 23
1.2. Heilpädagogische Leistungen 24
1.3. Leistungen zur Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen 24
1.4. Leistungen zur Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie 25
1.5. Leistungen zur Teilhabe an Bildung 25
2. Teilhabe am Arbeitsleben 27
2.1. Grundsätze 27 2.2 Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) 28 2.3 Andere Leistungsanbieter (ALA) 28
Xxxxxxxxxx Teil. Die nachfolgenden im Teil B dieser EB beschriebenen Vertragstypen und Regelungen gelten nur für Parkplatznutzer, die entsprechende Verträge mit der PBW abgeschlossen haben. Die Regelungen dieses Besondern Teils B. gelten vorrangig vor den oben unter A. enthaltenen Regelungen. Zur Anwendung der in diesem Teil B getroffenen Regelungen, die an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kundengruppe wie z.B. Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg (“Landesbedienstete“) und Studierende an bestimmten Hochschulen des Landes Baden- Württemberg („Studierende“) anknüpfen, ist ein entsprechender Berechtigungsnachweis erforderlich. Die PBW behält sich vor, den Berechtigungsnachweis nicht nur bei Vertragsabschluss sondern auch bei Fortsetzung des Vertragsverhältnisses in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. Der Berechtigungsnachweis kann z.B. durch Legitimation über eine bestimmte E-Maildomain erbracht werden.
Xxxxxxxxxx Teil. KBC Secure Offsite Backup as a Service
Xxxxxxxxxx Teil. Die Nutzer erklären sich grundsätzlich bereit, ihre vertraglichen Beziehungen untereinander auf Basis der nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu begründen und durchzuführen. Diese Geschäftsbedingungen stellen lediglich einen allgemeinen Rahmen der Zusammenarbeit dar.
1. Die Anwendung der vertraglichen Vereinbarung richtet sich nach der folgenden Reihenfolge. Fťr den Fall eines möglichen Wertungswiderspruchs gelten die Regelungen in der folgenden Reihenfolge und gehen der jeweiligen Regelung voraus, die in der Rangfolge nachrangig ist.
a) Erfolgt die Nutzung von Mercateo Unite ťber die Vorintegration in ein Drittsystem und wurden im Rahmen dieser Integration bereits abweichende Vertragsbedingungen zwischen dem Nutzer und dem Anbieter des Fremdsystems vereinbart, so haben diese Vorrang.
b) Bezieht sich der Nutzer nach der Freischaltung seines Mercateo Unite Xxxxxx auf eigene Vertragsbedingungen, gehen diese Bedingungen diesem Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen fťr Mercateo Unite vor.
c) Bezieht sich der Nutzer nach der Freischaltung seines Mercateo Unite Xxxxxx auf eigene zusätzliche Vertragsbedingungen, so gelten diese zusätzlich zu diesem Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen fťr Mercateo Unite.
d) Wenn kein Fall von a) bis c) vorliegt, gilt der Besondere Teil der Nutzungsbedingungen fťr Mercateo Unite.
2. Die Einbeziehung von AGB mittels Verweis auf Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen, Lieferavise, Rechnungen oder sonstigen Dokumenten ist ausgeschlossen. Die Nutzer verzichten auf den Einwand, dass ihre AGB durch Verweis auf vorgenannte Dokumente unabhängig von den in der Vertragsverwaltung von Unite getroffenen Regelungen einbezogen worden sind.
Xxxxxxxxxx Teil. Im Folgenden werden die mit diesem Staatsvertrag im Vergleich zum Glücksspielstaatsver- trag in der Fassung des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrags (nicht nur rein redaktio- nell) geänderten und neu eingefügten Vorschriften erläutert. Im Übrigen kann weiterhin auf die Erläuterungen zu den bisherigen Staatsverträgen zurückgegriffen werden.
Xxxxxxxxxx Teil. Für die einzelnen Serviceverträge ggf. mit Option Schachtentlüftung, gelten jeweils ergänzend zu den vorstehend unter A. aufgeführten die nachstehenden Bedingungen.
1. Verpflichtungen des AG
a) Der AG sorgt für ausreichende Stromversorgung der Anlage, ordnungsgemäße Beleuchtung sowie ungehinderten Zugang zu den Bereichen des Gebäudes, in dem Teile der Anlage liegen. Der AG sorgt dafür, dass alle Triebwerksräume und Schachtgruben frei von Wasser und aufzugsfremden Materialien sind.
b) Die von Aufzug- & Elektrotechnik Xxxxxxxxxxx durchgeführten Wartungsleistungen und sonstigen Arbeiten sind vom Auftraggeber weitestgehend zu quittieren.
c) Der AG versichert, dass seine Angaben bezüglich des Zustandes der zu wartenden Anlagen bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäß und vollständig erfolgt sind und er sämtliche ihm bekannten Störungen und Schäden, soweit sie nicht unerheblich sind, dem AN vor Vertragsschluss offengelegt hat.
d) Der AG ist verpflichtet - soweit beim AG vorhanden oder in zumutbarer Weise vom AG beschaffbar - dem AN alle für die Wartung der Anlagen erforderlichen Informationen und sämtliches Zubehör zur Verfügung zu stellen, insbesondere Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie alles zur Störungsbeseitigung Erforderliche.