Xxxxxxxxxx Teil Musterklauseln

Xxxxxxxxxx Teil. Zusätzliche Regelungen für bestimmte Ver- träge
Xxxxxxxxxx Teil. Anlage 1 – Ordnung zur Inkraftsetzung von Tarifverträgen
Xxxxxxxxxx Teil. Für die einzelnen Serviceverträge ggf. mit Option Schachtentlüftung, gelten jeweils ergänzend zu den vorstehend unter A. aufgeführten die nachstehenden Bedingungen.
Xxxxxxxxxx Teil. Auftragsbedingungen für Immobilienvermietung-Komfort
Xxxxxxxxxx Teil. Inhalt Seite
Xxxxxxxxxx Teil. Die Nutzer erklären sich grundsätzlich bereit, ihre vertraglichen Beziehungen untereinander auf Basis der nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu begründen und durchzuführen. Diese Geschäftsbedingungen stellen lediglich einen allgemeinen Rahmen der Zusammenarbeit dar.
Xxxxxxxxxx Teil. Zu § 1 (Geltungsbereich) Zu § 2 (Xxxxxx) Zu § 3 (Beschäftigte) Zu § 4 (Arten des Heuervertrages) Zu § 5 (Einstellung) Zu § 6 (Art, Umfang und Ort der Dienstleistung) Zu § 7 (Beschäftigungszeiten, Fahrtzeiten) Zu § 8 (Arbeitszeit, Wachdienst) Zu § 9 (Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten) Zu § 10 (Beschäftigungseinschränkungen) Zu § 11 (Vergütung, Ziehschein) Zu § 12 (Bedienungspersonal) Zu § 13 (Bauaufsicht) Zu § 14 (Umtausch von Vergütung in Freizeit) Zu § 15 (Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit) Zu § 16 (Verpflegung, Verpflegungsgeld, Kantinenwaren) Zu § 17 (Unterbringung) Zu § 18 (Dienstreisen) Zu § 19 (Dienstuniformen, Arbeitskleidung) Zu § 20 (Effektenersatz) Zu § 21 (Landgang) Zu § 22 (Urlaubsanspruch) Zu § 23 (Urlaubsgewährung, Reisekosten) Zu § 24 (Urlaubsbezüge) Zu § 25 (Urlaubsabgeltung) Zu § 26 (Krankenfürsorge) Zu § 27 (Ordentliche Kündigung) Zu § 28 (Außerordentliche Kündigung) Zu § 29 (Aufhebungsvertrag) Zu § 30 (Heimschaffung) Zu § 31 (Umschau) Zu § 32 (Arbeitszeugnis) Zu § 33 (Sterbegeld) Zu § 34 (Ausschlussfrist) Zu § 35 (Gerichtsstandsvereinbarung) Zu § 36 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Laufzeit)
Xxxxxxxxxx Teil. Die nachfolgenden im Teil B dieser EB beschriebenen Vertragstypen und Regelungen gelten nur für Parkplatznutzer, die entsprechende Verträge mit der PBW abgeschlossen haben. Die Regelungen dieses Besondern Teils B. gelten vorrangig vor den oben unter A. enthaltenen Regelungen. Zur Anwendung der in diesem Teil B getroffenen Regelungen, die an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kundengruppe wie z.B. Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg (“Landesbedienstete“) und Studierende an bestimmten Hochschulen des Landes Baden- Württemberg („Studierende“) anknüpfen, ist ein entsprechender Berechtigungsnachweis erforderlich. Die PBW behält sich vor, den Berechtigungsnachweis nicht nur bei Vertragsabschluss sondern auch bei Fortsetzung des Vertragsverhältnisses in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. Der Berechtigungsnachweis kann z.B. durch Legitimation über eine bestimmte E-Maildomain erbracht werden.
Xxxxxxxxxx Teil. Die Regelungen unter Teil B der AGB gelten für die darin genannten Vertragstypen ergänzend zu Teil A der AGB
Xxxxxxxxxx Teil. Abwehr- und Kostenschutz