Singleversicherung Musterklauseln
Singleversicherung. Folgende Vereinbarungen gemäß II. BBR entfallen: - Ziffer II. 1 a) – Mitversicherung des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartner - Ziffer II. 1 b) – Mitversicherung des Lebensgefährten des Versicherungsnehmers - Ziffer II: 1 c) – Mitversicherung der Kinder - Ziffer II. 3 Fortsetzungsklausel - Ziffer II. 4 Nachversicherung
Singleversicherung die gleichartige gesetzliche Haftpflicht
Singleversicherung. Sofern ein SingleTarif vereinbart ist, gilt Folgendes:
(1) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Ver sicherungsnehmers als Einzelperson.
(2) Die Bestimmungen über mitversicherte Personen ge mäß Ziff. 1.1, 2.1, 2.3 und 4.6 haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
(3) Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.1 (2) und 13 AHB 2008.
