Besondere Vertragsformen Musterklauseln

Besondere Vertragsformen. 1. Familie/ Paare mit Kind/ern (sofern Vereinbart)
Besondere Vertragsformen. Sofern vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen genannt gilt folgendes: Versichert ist im Rahmen des vereinbarten Versicherungsumfangs die gesetzliche Haftpflicht
Besondere Vertragsformen. 1. Partnerversicherung (sofern Vereinbart) Abweichend von II. 1. a) BBR gilt:
Besondere Vertragsformen. A1-2.6.1 Ist der versicherte Personenkreis „Single“ vereinbart, gilt folgendes:
Besondere Vertragsformen. (sofern vereinbart) Unterlassen Sie eine Ihnen obliegende Anzeige oder geben fahrlässig eine Anzeige unrichtig ab oder unter- lassen fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit, besteht ergänzend Ziffer 26. AHB weiterhin Versicherungsschutz, wenn Sie nachweisen, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.
Besondere Vertragsformen. Falls vereinbart, gilt:
Besondere Vertragsformen. (sofern vereinbart) Neben den Ausschlüssen der AHB und den bei einzelnen Abschnitten dieser BBR beschriebenen Ausschlüs- sen ist nicht versichert die gesetzliche Haftpflicht
Besondere Vertragsformen. VI Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“ VII Merkblatt Datenverarbeitung 22-34 37-38 Produktinformationsblatt zur degenia Privathaftpflichtversicherung
Besondere Vertragsformen. 1. Partnerversicherung (sofern Vereinbart) Abweichend von II. 1. a) BBR gilt: Versichert ist der Lebensgefährte des VN sowie dessen Kinder (für die Kinder gelten die Regelungen nach II. 1. b)), sofern diese Person ▪ durch Antrag benannt ist ▪ in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt und ▪ bei ihm amtlich gemeldet ist und ▪ keine eigene Privat-Haftpflichtversicherung besitzt und ▪ beide Partner unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft* leben; Ausgeschlossen sind gegenseitige Haftpflichtansprüche der Partner und deren mitversicherten Angehörigen untereinander.
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