Sonderbauweise Musterklauseln

Sonderbauweise. Die Installation des Anschlusses auf dem Grundstück er- folgt in einer Weise, die von den Basis-Installationsregeln der Städtische Werke Netz + Service GmbH abweicht. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ein von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragtes Unter- nehmen beseitigt unverzüglich Störungen Ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
Sonderbauweise. Die Installation des Anschlusses auf dem Grundstück erfolgt in einer Weise, die von den Basis-Installationsregeln der SWF abweicht. Die SWF bzw. ein von der SWF beauftragtes Unternehmen beseitigt unverzüglich Störungen Ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
Sonderbauweise. Abweichungen von der nach der Standardinstallation vorgesehenen Bauweise können nur nach vorheriger Ab- stimmung und Beauftragung durch den Grundstücks-/Gebäudeeigentümer und nur im Rahmen der zur Zeit der Bauausführung bei der mitteldeutschen IT gegebenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten als Sonder- bauweisen ausgeführt werden. Die gewünschte Bauweise und die hierdurch für den Grundstücks-/Gebäude- eigentümer entstehenden Mehrkosten werden vor der Ausführung mit dem Grundstücks-/ Gebäudeeigentümer vereinbart. Der Grundstücks-/Gebäudeeigentümer hat die Mehrkosten gegenüber der Standardinstallation zu übernehmen.
Sonderbauweise. Abweichungen von der nach der Standardbauweise vorgesehenen Bauweise können nur nach vorheriger Abstimmung und Beauftragung durch den Grund- stücks-/Gebäudeeigentümer und nur im Rahmen der zur Zeit der Bauausführung bei der Troiline gegebenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten als Son- derbauweisen ausgeführt werden. Die gewünschte Bauweise und die hierdurch für den Grundstücks-/Gebäudeeigentümer entstehenden Mehrkosten werden vor der Ausführung mit dem Grundstücks-/Gebäudeeigentümer vereinbart.
Sonderbauweise. Abweichungen von der nach der Standardinstallation vorgesehenen Bauweise können nur nach vorheriger Abstimmung und Beauftragung durch den Kunden und nur im Rahmen der zur Zeit der Bauausführung bei intersaar gegebenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten als Bauweisen besonderer Art ausgeführt werden. Die gewünschte Bauweise und die hierdurch für den Kunden entstehenden Mehrkosten werden vor der Ausführung mit dem Kunden vereinbart. Zur Sonderbauweise zählt u. a. eine Verlegung der Endleitung über Brandabschnittgrenzen hinweg. Der Kunde hat die Mehrkosten gegenüber der Standardinstallation zu übernehmen.
Sonderbauweise. Abweichungen von der nach der Standardinstallation vorgesehenen Bauweise können nur nach vorheriger Abstimmung und Beauftragung durch den Grundstücks-/Gebäudeeigentümer und nur im Rahmen der zur Zeit der Bauausführung bei der Syna gegebenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten als Sonderbauweisen ausgeführt werden. Die gewünschte Bauweise und die hierdurch für den Grundstücks- /Gebäudeeigentümer entstehenden Mehrkosten werden vor der Ausführung mit dem Grundstücks-/ Gebäudeeigentümer vereinbart. Der Grundstücks-/Gebäudeeigentümer hat die Mehrkosten gegenüber der Standardinstallation zu übernehmen.
Sonderbauweise. Die Installation des Anschlusses auf dem Grundstück erfolgt in einer Weise, die von den Basis-Installationsregeln der FGW abweicht. Die FGW bzw. ein von der FGW beauftragtes Unternehmen beseitigt unverzüglich Störungen Ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
Sonderbauweise. Installation der CompanyConnect-Anbindung auf dem Grundstück, die von den Standard-Installationsregeln der Telekom abweicht.