Pflichten des Kunden. 6.1 Der Kunde darf Hotspot nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Be- stimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten), sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Netz des Anbieters und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen.
6.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk- oder Spam-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken.
6.3 Der Kunde darf über Hotspot keine urheberrechtsverletzende Datenkommunikation vornehmen, z. B. durch Nutzung von Filesharing-Diensten.
6.4 Der Kunde darf das angemeldete Endgerät nicht als Modem nutzen und auf diese Weise weiteren Endgeräten über Hotspot die Nutzung des Internets ermöglichen (Tethering).
6.5 Der Kunde ist gegenüber dem Anbieter oder sonstigen Dritten für jede Nutzung von Hotspot verantwortlich, die von Dritten aufgrund der Weitergabe seines beim Hotspot angemeldeten Endgerätes erfolgt.
6.6 Der Kunde hat es zu unterlassen, sich unberechtigt Zugriff auf die Datenkommunikation Dritter über Hotspot zu verschaffen, insbesondere hat er es zu unterlassen, von der Kommunikation Dritter Kenntnis zu nehmen oder sie zu speichern oder zu manipulieren.
6.7 Wenn der Kunde die ihm obliegenden Pflichten erheblich und anhaltend verletzt, so ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zu Hotspot umgehend zu sperren.
6.8 Der Kunde ist für die Inhalte, welche er über Hotspot übermittelt, nutzt oder in sonstiger Weise verbreitet, gegenüber dem Anbieter und Dritten selbst verantwortlich. Die Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Anbieter.
6.9 Der Kunde hat den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung von Hotspot und hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit der Billigung des Kunden erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzu...
Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren.
11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen.
11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist.
11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen.
11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung.
11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirku...
Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt.
2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen...
Pflichten des Kunden. (a) Die Nutzung des PBB-Kundenportals mit vollem Funktionsumfang setzt eine funktionierende und fortlaufend bestehende Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite sowie das Vorhandensein eines Webbrowsers voraus. Die Bereitstellung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Internetverbindung und des Webbrowsers obliegt dem Kunden.
(b) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben auf dem PBB-Kundenportal stets ordnungs- und wahrheitsgemäß zu machen, insbesondere sind die Angaben im Kundenkonto und den Nutzerkonten stets aktuell und wahrheitsgemäß zu halten. D.h. im Falle einer Änderung sind diese umgehend zu korrigieren.
(c) Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die ihm zugeordneten, personalisierten Nutzerkonten nur für berechtigte Mitarbeiter seines Unternehmens oder sonstige berechtigte Dritte (z.B. Gutachter, externer Rechtsanwalt, „Asset Manager“ und „Property Manager“) angelegt und nur von diesen genutzt werden. Der Kunde haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung eines Nutzerkontos vorgenommen werden, es sei denn, er hat einen Missbrauch des Nutzerkontos nicht zu vertreten.
(d) Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzerkonten zu managen und insbesondere nicht mehr benötigte Nutzerkonten für die jeweilige Deal-ID eigenverantwortlich zu deaktivieren, sodass die jeweiligen Nutzer keinen Zugriff mehr auf die dort hinterlegten Unterlagen haben.
(e) Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die Zugangsdaten geheim zu halten. Sobald der Kunde Kenntnis davon erhält, dass ein unberechtigter Dritter Zugriff auf das Kunden- oder Nutzerkonto hat oder sich sonst Zugang hierzu verschafft hat, ist er verpflichtet, die PBB hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und – sofern möglich – die jeweiligen Nutzerkonten bis zur Klärung des Sachverhalts zu sperren und/oder für eine Änderung der Zugangsdaten Sorge zu tragen (vgl. nachfolgende Ziffer 5(f)).
(f) Dem Kunden wird empfohlen, das Passwort regelmäßig zu ändern und seine Nutzer hierzu anzuhalten. Auf systemtechnische Anforderung und bei Hinweisen auf die Kompromittierung des Passwortes ist das Passwort zwingend zu ändern.
(g) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, auf dem PBB-Kundenportal einsehbare und von der PBB zur Verfügung gestellte Informationen, die der Kunde zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung, etc. benötigt, gegebenenfalls auf einem vom PBB- Kundenportal unabhängigen Speichermedium zu archivieren. Die PBB übernimmt keine Gewähr für eine dauerhafte Verfügbark...
Pflichten des Kunden. 4.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Leistungen Drit- ten ohne vorherige Erlaubnis der der Städtische Werke Netz + Service GmbH zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder weiterzuvermieten.
4.2 Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichti- gung dem Beauftragten der Städtische Werke Netz + Service GmbH den Zutritt zum Grundstück und zu seinen Räumlichkeiten zu gestatten, so- weit dies zur Prüfung der technischen Einrichtungen erforderlich ist. Die dafür benötigte elektrische Energie sowie der ggf. erforderliche Potenzialaustausch einschließlich zugehöriger Erdung stellt der Kunde auf seine Kosten zur Verfügung.
4.3 Etwaige Arbeiten am Netz der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder am Anschluss des Kunden dürfen nur von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder deren Beauftragten durchgeführt werden.
4.4 Der Kunde soll seine persönlichen Daten in regelmä- ßigen Intervallen in geeigneter Form so sichern, dass diese vor Verlust geschützt sind und mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
4.5 Persönliche Zugangs- und Identifizierungsdaten wie Kenn- und Passwörter sowie Benutzernamen sind vor Zugriff oder Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Bei Verdacht auf Kenntnis seitens unberechtigter Drit- ter sind diese sofort zu ändern.
4.6 Bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH hat der Kunde die einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und auf- sichtsrechtlichen Regelungen und Anweisungen zu befolgen und die Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen. Weiter gelten folgende Regelungen: • Die Leistung darf nicht so benutzt werden, dass Störungen oder Beeinträchtigungen bei der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH, anderen Anbie- tern oder Dritten verursacht werden. • Es dürfen nur die Geräte im Zusammenhang mit der Leistung der Städtische Werke Netz + Service GmbH verwendet werden, die dafür zugelassen sind. • Straf- und jugendschutzrechtliche Vorschriften sind ein-zuhalten, d. h. insbesondere dürfen keine Infor- mationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten angeboten oder verbreitet werden. • Gesetzlich verbotene, unaufgeforderte Informatio- nen, Anwendungen, Dateien und sonstige Gegen- stände dürfen nicht übersendet werden, wie z. B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder durch rechtswidrige Einwahlpro- gramme (Dialer), Computer-Viren oder sonstige Computer-Schadprogramme. • Ferner sind nationale und internationale Marken- und Urheberrechte sowie sonstige gewerbl...
Pflichten des Kunden. 5.1. Vor dem Vertragsabschluss erklärt der Kunde, dass er (i) die Modalitäten sowie technischen und operationellen Eigenschaften des entsprechenden Produkts bzw. Dienstes im Hinblick auf seinen Bedarf (ii) sowie die von ihm einzuhaltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften geprüft hat, und verpflichtet sich, gegebenenfalls POST Courrier die für die Vertragserfüllung notwendigen Dokumente und Informationen bereitzustellen.
5.2. Der Kunde ist für sein Kundenkonto verantwortlich, für seinen Gebrauch sowie für die Genauigkeit und Vollständigkeit der Daten, die er dort angibt. Jedes Dokument bzw. jede Information, das er bzw. die er von seinem Kundenkonto importiert und/oder schickt, gilt als vom Kunden importiert bzw. geschickt, wobei der Kunde hierfür die volle Verantwortung übernimmt. Im Falle einer betrügerischen und/oder missbräuchlichen Verwendung seines Kundenkontos durch einen Dritten informiert er unverzüglich POST Courrier darüber.
5.3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, kann der Kunde weder einen Dienst noch ein Produkt ganz oder teilweise an Dritte abtreten, vermieten oder weiterverkaufen.
5.4. Der Kunde informiert POST Courrier über jeden Sachverhalt, der für die einwandfreie Vertragserfüllung notwendig ist, sobald er davon Kenntnis erhält (oder davon nach vernünftigem Ermessen hätte Kenntnis haben müssen).
5.5. Der Kunde verpflichtet sich dazu, die geistigen Urheberrechte von POST Courrier zu achten. Software, Programme, Applikationen und Betriebsanleitungen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, werden in keinem Fall Eigentum des Kunden, und eine Lizenz wird nur in dem Fall und in dem Maße eingeräumt, in dem dies für die einwandfreie Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Marken und Logos von POST Courrier sowie der Inhalt der Website und die grafische Darstellung der Briefmarken sind geschützt und bleiben Eigentum von POST Courrier. Der Kunde darf auf keinen Fall die Marken, Logos oder andere Unterscheidungsmerkmale entfernen, die eventuell auf einem Produkt aufgebracht sind.
5.6. Der Kunde haftet in vollem Umfang für jede betrügerische und/ oder missbräuchliche Verwendung eines Produkts oder eines Dienstes durch ihn selbst oder durch einen Dritten, wenn eine solche Verwendung von ihm geduldet oder unterstützt wird. SAP2600002413 10/2016
5.7. Wenn der Kunde seine Verpflichtungen im Rahmen dieses Artikels 5 nicht oder nicht vollständig erfüllt oder wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass er diese Verpflichtungen nicht...
Pflichten des Kunden. (Erwerber und Anwender)
6.1. Ist verpflichtet, die übergebenen elektronischen Handbücher zu beachten.
6.2. Erkennt an, dass die von XXXXXXXXX angebotene Software und die elektronischen Handbücher Betriebsgeheimnisse und geistiges Eigentum des Herstellers sind. Er trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die ihm überlassenen Software und elektronischen Handbücher ohne Zustimmung vom Hersteller Dritten nicht zugänglich werden.
6.3. Der Kunde darf nur bei einer Inhouse Software-Lizenz die einzelnen Software Systeme zum Zwecke der Datensicherung kopieren. Werden Programme unberechtigt kopiert oder genutzt, kann der Software Hersteller für jeden nachgewiesenen Einzelfall EURO 10.000,00 Schadensersatz einklagen. Hierbei haftet der Kunde für seine Mitarbeiter. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich niedriger ist.
6.4. Die Daten (auch übermittelte Daten) regelmäßig und Gefahr entsprechend, mindestens jedoch einmal täglich zu sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten;
6.5. Die dem Erwerber/Anwender zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;
6.6. Die zur Nutzung überlassene Software und Zugänge (bei webbasierten Softwareangeboten) nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von XXXXXXXXX schädigen können;
6.7. Den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von GOLDSTEIN webbasiert angeboten werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von XXXXXXXXX unbefugt einzudringen;
6.8. Nach Abgabe einer Fehlermeldung an XXXXXXXXX, die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der Software oder technischen Einrichtungen von XXXXXXXXX vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätt...
Pflichten des Kunden. 1. Der Preis für die gelieferte Xxxx ist in der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt der bei Xxxxxxxx zur Zeit der Lieferung übliche Preis. Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten werden auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter von Xxxxxxxx zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandt.
2. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Preis für die gelieferte Ware unabhängig von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen bzw. Wartungsar- beiten zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Der Preis für Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten ist ungeachtet des Rechts von Xxxxxxxx, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen, und unabhängig von der Fällig- keit des Kaufpreises für die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bean- tragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
3. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen soll, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- hen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
4. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxx...
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig von der Durchführung gleichermaßen zusammenhängende Montageleistungen, ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - in der ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden an eines von IMA SCHELLING bezeichneten Bankinstitut zu überweisen. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von IMA SCHELLING gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht bezahlen, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber IMA SCHELLING oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von IMA SCHELLING nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von IMA SCHELLING sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
2. Hat der Kunde die vollständige Zahlung nicht innerhalb der vom Verkäufer genannten Nachfrist bezahlt, so behält sich IMA SCHELLING vor, die Anlage durch Fernabschaltung nach erneuter erfolgloser Fristsetzung unter Mitteilung der Maßnahme abzuschalten.
3. Der Kunde sichert zu, dass alle Voraussetzungen und Nachweise für die umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung und/oder Leistung erfüllt werden. Soweit IMA SCHELLING deutsche oder ausländische Umsatzsteuer zu entrichten hat, stellt der Kunde IMA SCHELLING ungeachtet weitergehender Ansprüche von IMA SCHELLING uneingeschränkt frei. Die Freistellung wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt und schließt auch den Ersatz der IMA SCHELLING entstehenden Aufwendungen ein.
4. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die IMA SCHELLING obliegenden Leistungen einschließlich der bei IMA SCHELLING üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Lieferung von Ersatzteilen nicht innerhalb von ...
Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht Vodafone oder ihren Beauftragten nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installations-, Prüf-, Wartungs-, Sperr- und Reparaturzwecken. Des Weiteren sorgt er für die notwendige Stromversorgung und Potenzialausgleich gemäß VDE; etwaige Stromkosten sind in den vertraglich vereinbarten Entgelten berücksichtigt.
2.2 Hat der Kunde eine von ihm an Vodafone gemeldete Störung selbst zu vertreten, etwa durch Fehlbedienung, so ist Voda- fone berechtigt, dem Kunden die durch die Überprüfung des Anschlusses entstandenen Kosten (Personalkosten nach Zeitaufwand, Fahrkosten und etwaig verbrauchtes Material) in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde bei zumutbarer Fehler- suche hätte erkennen können, dass keine in den Verantwor- tungsbereich von Vodafone fallende Störung vorlag.
2.3 Der Kunde wird Vodafone Änderungen in der Anzahl der an einen Übergabepunkt angeschlossenen Wohneinheiten oder des Standortes eines etwaig überlassenen Modems unverzüglich mitteilen.
2.4 Für die Nutzung einer von Vodafone zur Verfügung gestellten Hardware gilt:
a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernimmt der Kunde die Installation der Hardware und der eventuell erforderlichen Software.
b) Der Kunde verpflichtet sich, für die Hardware ausschließlich die von Vodafone jeweils aktuell bereitgestellte Software/ Firmware zu verwenden, diese nicht zu manipulieren oder anders als vertraglich vereinbart zu nutzen. Sofern der Kunde sicherheitsrelevante Einstellungen im Modem eigenmächtig ändert, trägt er die Verantwortung für die hieraus ggf. resultie- renden Folgen selbst. Vodafone ist berechtigt, die Software/ Firmware des Modems jederzeit für den Kunden kostenfrei zu aktualisieren oder zu ändern oder das Modem auszutau- schen. Daher ist der Kunde verpflichtet, seine persönlichen Einstellungen auf dem Modem regelmäßig zu sichern, damit Einstellungen nach einem Software-/Firmware-Update bzw. Hardwaretausch wiederhergestellt werden können.
c) Der Kunde wird die ihm von Vodafone überlassene Hardware pfleglich behandeln und weder ihr Gehäuse öffnen, noch sie in anderer Weise manipulieren noch anders als vereinbart nutzen. Er ist verpflichtet, Vodafone über sämtliche Beein- trächtigungen deren Eigentumsrechts an der überlassenen Hardware, beispielsweise durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust, unverzüglich...