Pflichten des Kunden Musterklauseln

Pflichten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der TNG sachge- recht und sorgfältig zu nutzen. 4.2 Der Kunde hat die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die des Bundesdatenschutz- gesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten. Hingewiesen wird darauf, dass die unaufgeforderte Übersendung von Informationen und Leistungen, z.B. unverlangter Werbung per E-Mail, SMS, Fax oder Telefon, unter bestimmten Um- ständen gesetzlich verboten ist. 4.3 Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Nutzung keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu speichern, on- line oder offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten, auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für solche Inhalte, die im Sinne der § 130, 130 a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt 4.4 Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstel- lung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm und/oder nach seinen Informationen für ihn von der TNG erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon ggf. abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz und Wettbewerbsrecht, verstößt. Näheres regelt die Benutzerordnung. 4.5 Der Kunde verpflichtet sich, die TNG im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltli- 4.6 Vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung hat der Kunde sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung einverstanden ist. 4.7 Soweit eine Telefon-Flatrate Bestandteil des Vertrages ist, nutzt der Kunde diese maßvoll und nur für den Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. Weitere besondere Verpflichtungen in diesem Zusammenhang: a) Der Kunde verpflichtet sich, die Telefon-Flatrate nicht missbräuchlich zu verwenden. Insbesondere wird er keine Verbindungen herstellen, um Dritten Telekommunikati- onsdienstleistungen zu erbringen oder um diese an Dritte weiterzuveräußern oder um hierfür sonstwie eine Gegen- leistung zu erzielen. Insoweit verpflichtet sich der Kunde auch, die Telefon-Flatrate nicht für Massenkommunikation wie z.B. Fax ...
Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirku...
Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen...
Pflichten des Kunden. (a) Die Nutzung des PBB-Kundenportals mit vollem Funktionsumfang setzt eine funktionierende und fortlaufend bestehende Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite sowie das Vorhandensein eines Webbrowsers voraus. Die Bereitstellung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Internetverbindung und des Webbrowsers obliegt dem Kunden. (b) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben auf dem PBB-Kundenportal stets ordnungs- und wahrheitsgemäß zu machen, insbesondere sind die Angaben im Kundenkonto und den Nutzerkonten stets aktuell und wahrheitsgemäß zu halten. D.h. im Falle einer Änderung sind diese umgehend zu korrigieren. (c) Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die ihm zugeordneten, personalisierten Nutzerkonten nur für berechtigte Mitarbeiter seines Unternehmens oder sonstige berechtigte Dritte (z.B. Gutachter, externer Rechtsanwalt, „Asset Manager“ und „Property Manager“) angelegt und nur von diesen genutzt werden. Der Kunde haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung eines Nutzerkontos vorgenommen werden, es sei denn, er hat einen Missbrauch des Nutzerkontos nicht zu vertreten. (d) Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzerkonten zu managen und insbesondere nicht mehr benötigte Nutzerkonten für die jeweilige Deal-ID eigenverantwortlich zu deaktivieren, sodass die jeweiligen Nutzer keinen Zugriff mehr auf die dort hinterlegten Unterlagen haben. (e) Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die Zugangsdaten geheim zu halten. Sobald der Kunde Kenntnis davon erhält, dass ein unberechtigter Dritter Zugriff auf das Kunden- oder Nutzerkonto hat oder sich sonst Zugang hierzu verschafft hat, ist er verpflichtet, die PBB hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und – sofern möglich – die jeweiligen Nutzerkonten bis zur Klärung des Sachverhalts zu sperren und/oder für eine Änderung der Zugangsdaten Sorge zu tragen (vgl. nachfolgende Ziffer 5(f)). (f) Dem Kunden wird empfohlen, das Passwort regelmäßig zu ändern und seine Nutzer hierzu anzuhalten. Auf systemtechnische Anforderung und bei Hinweisen auf die Kompromittierung des Passwortes ist das Passwort zwingend zu ändern. (g) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, auf dem PBB-Kundenportal einsehbare und von der PBB zur Verfügung gestellte Informationen, die der Kunde zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung, etc. benötigt, gegebenenfalls auf einem vom PBB- Kundenportal unabhängigen Speichermedium zu archivieren. Die PBB übernimmt keine Gewähr für eine dauerhafte Verfügbark...
Pflichten des Kunden. 4.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Leistungen Drit- ten ohne vorherige Erlaubnis der der Städtische Werke Netz + Service GmbH zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder weiterzuvermieten. 4.2 Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichti- gung dem Beauftragten der Städtische Werke Netz + Service GmbH den Zutritt zum Grundstück und zu seinen Räumlichkeiten zu gestatten, so- weit dies zur Prüfung der technischen Einrichtungen erforderlich ist. Die dafür benötigte elektrische Energie sowie der ggf. erforderliche Potenzialaustausch einschließlich zugehöriger Erdung stellt der Kunde auf seine Kosten zur Verfügung. 4.3 Etwaige Arbeiten am Netz der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder am Anschluss des Kunden dürfen nur von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder deren Beauftragten durchgeführt werden. 4.4 Der Kunde soll seine persönlichen Daten in regelmä- ßigen Intervallen in geeigneter Form so sichern, dass diese vor Verlust geschützt sind und mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. 4.5 Persönliche Zugangs- und Identifizierungsdaten wie Kenn- und Passwörter sowie Benutzernamen sind vor Zugriff oder Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Bei Verdacht auf Kenntnis seitens unberechtigter Drit- ter sind diese sofort zu ändern. 4.6 Bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH hat der Kunde die einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und auf- sichtsrechtlichen Regelungen und Anweisungen zu befolgen und die Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen. Weiter gelten folgende Regelungen: • Die Leistung darf nicht so benutzt werden, dass Störungen oder Beeinträchtigungen bei der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH, anderen Anbie- tern oder Dritten verursacht werden. • Es dürfen nur die Geräte im Zusammenhang mit der Leistung der Städtische Werke Netz + Service GmbH verwendet werden, die dafür zugelassen sind. • Straf- und jugendschutzrechtliche Vorschriften sind ein-zuhalten, d. h. insbesondere dürfen keine Infor- mationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten angeboten oder verbreitet werden. • Gesetzlich verbotene, unaufgeforderte Informatio- nen, Anwendungen, Dateien und sonstige Gegen- stände dürfen nicht übersendet werden, wie z. B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder durch rechtswidrige Einwahlpro- gramme (Dialer), Computer-Viren oder sonstige Computer-Schadprogramme. • Ferner sind nationale und internationale Marken- und Urheberrechte sowie sonstige gewerbl...
Pflichten des Kunden. 3.1 Der Kunde wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen. 3.2 Der diesen Vertrag abschließende Mitarbeiter des Kunden steht dem Auftragnehmer als Ansprechpartner zur Verfügung. Er wird insbesondere die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und gilt als berechtigt, Entscheidungen rechtsverbindlich zu treffen. Der Kunde kann einen anderen oder weitere Ansprechpartner benennen. Änderungen in der Person des Ansprechpartners sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. 3.3 Der Kunde wird darüber hinaus in alleiniger Verantwortung dafür sorgen, dass die Nutzer über 3.4 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung sowie 3.5 Der Kunde wird darüber hinaus die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift. Auch im Übrigen wird der Kunde sämtliche datenschutz- rechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen beachten. 3.6 Der Kunde wird die vereinbarte Vergütung stets fristgerecht zahlen. 3.7 Der Kunde wird die Vertragssoftware in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Inhalte mit rechtswidrigen Inhalten übermitteln. Der Kunde wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Auftragnehmer betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Auftragnehmers unbefugt einzudringen. 3.8 Der Kunde wird Xxxxxx der vertragsgegenständlichen Leistungen dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich melden und dabei angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt und den Auftragnehmer bei der Fehlersuche aktiv unterstützen. Stellt sich nach Prüfung einer Mangelmitteilung des Kunden durch den Auftragnehmer heraus, dass der Mangel nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers aufgetreten ist, kann der Auftragnehmer dem Kunden die Kosten der Prüfung der Fehlermeldung zu den jeweils geltenden Preisen in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass die Störung nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers aufgetreten ist. 3.9 Bei der N...
Pflichten des Kunden. 4.1 Für die Registrierung muss der Kunde die erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß eingeben. Der Kunde wird Federal-Mogul unverzüglich über spätere Änderungen seiner Daten informieren oder seine Daten selbst auf der Website ändern. 4.2 Der Kunde wird die ihm zugewiesenen Zugangsdaten streng vertraulich behandeln und diese gegenüber Dritten geheim halten. Er wird diese unverzüglich ändern oder durch Federal-Mogul ändern lassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte Kenntnis davon erlangt haben. 4.3 Wenn Sie sich dazu entscheiden, sich für die Website zu registrieren, dürfen Sie Ihr(e) Passwort(Passwörter), Kontoinformationen oder den Zugang zur Website nicht teilen. Sie sind dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit Ihres(r) Passworts(Passwörter) und Ihrer Kontoinformationen zu wahren, und Sie sind für alle im Rahmen Ihrer Passwörter oder Konten oder infolge Ihres Zugriffs auf die Website stattfindenden Aktivitäten verantwortlich. 4.4 Nur der Kunde darf die ihm zugewiesenen Zugangsdaten verwenden und diese nicht an eine andere Person weitergeben. 4.5 Die Nutzung der Website durch den Kunden darf nicht gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Insbesondere wird der Kunde • nicht unautorisiert auf Daten zugreifen, die Federal-Mogul oder Dritten gehören, • die Funktionalität und Verfügbarkeit der Website nicht durch Missbrauch oder unsachgemäße Nutzung beeinträchtigen oder übermäßig belasten, • keine Daten manipulieren, versenden oder ablegen, durch welche die Rechte Dritter beeinträchtigt werden können. 4.6 Der Kunde wird mit Hilfe von geeigneten Maßnahmen sicherstellen, dass aufgrund seiner Nutzung der Website keine schädlichen Programme oder Programmteile, wie z. B. Viren, Trojaner oder Würmer, verbreitet oder eingeschleust werden. 4.7 Der Kunde wird Federal-Mogul unverzüglich über fehlerhafte Darstellungen oder Abweichungen der auf der Website dargebotenen Informationen in Kenntnis setzen. 4.8 Federal-Mogul ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Website entweder zeitweilig oder dauerhaft zu sperren, sollte der Kunde gegen seine Pflichten laut diesen AGBs verstoßen.
Pflichten des Kunden. 21.1 Der KUNDE verpflichtet sich, an der vertragsgegenständli- chen Anlage keine Servicearbeiten oder Störungsbehe- bungen durch Dritte durchführen zu lassen, es sei denn, ZUMTOBEL habe ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. 21.2 Für die Erfüllung der DIENSTLEISTUNG hat der KUNDE ZUMTOBEL eine anlagenkundige Person zur Verfügung zu stellen. 21.3 Der KUNDE hat ZUMTOBEL die Durchführung der DIENSTLEIS- TUNG zu ermöglichen und stellt alle nötigen Hilfsmittel wie Leitern, Gerüste, Arbeitskorb usw. zur Verfügung. 21.4 Alle Anlagenteile müssen für ZUMTOBEL bzw. dessen Ser- vicepersonal frei zugänglich sein. ZUMTOBEL behält sich vor, Zeit- und Materialaufwand gesondert in Rechnung zu stel- len, wenn die betreffenden Anlagenteile nicht frei zugäng- lich sind und Demontagearbeiten erforderlich sind. 21.5 Der KUNDE ist auf Anfrage von ZUMTOBEL verpflichtet, die gesamte Anlage oder einzelne Anlagenteile zeitweise oder während der gesamten Dauer der Erfüllung der DIENSTLEIS- TUNG ausser Betrieb zu setzen. 21.6 Der KUNDE hat ZUMTOBEL unverzüglich über sämtliche we- sentlichen Umstände zu informieren, die die betreffende Anlage oder die Erfüllung der DIENSTLEISTUNG betreffen. 21.7 Der KUNDE ist verpflichtet ein Anlagenlogbuch zu führen, in welchem Inspektionen, Wartungen, Reparaturen etc. lü- ckenlos aufgezeichnet sind. Jede Anfrage für einen Stö- rungseinsatz muss eine möglichst präzise Fehlerbeschrei- bung enthalten sowie eine Beschreibung der Umstände zum Zeitpunkt des Auftretens dieses Fehlers. 21.8 Wurde zwischen dem KUNDEN und ZUMTOBEL zur Durchfüh- rung von DIENSTLEISTUNG ein Termin vereinbart und konnten diese DIENSTLEISTUNGEN aus Gründen, die nicht in der Sphäre von ZUMTOBEL liegen, nicht durchgeführt werden, so hat der KUNDE ZUMTOBEL alle dadurch entstandenen, vergebli- chen Aufwendungen (Zeitaufwand, Spesen, Kosten der An- und Abreise etc.) zu ersetzen. 21.9 Der KUNDE hat Ersatzteile (wie etwa Leuchtmittel und dgl.) bereitzustellen. 21.10Sind bei der Erfüllung der DIENSTLEISTUNG bestimmte Sicher- heitsvorkehrungen zu treffen bzw. bestimmte Sicherheits- bestimmungen einzuhalten, ist der KUNDE verpflichtet, ZU- MTOBEL unverzüglich schriftlich zu informieren. Sollte eine entsprechende Schulung des Servicepersonals von ZUMTO- BEL erforderlich sein, so gehen diese auf KOSTEN des Kun- den. ZUMTOBEL ist darüber hinaus berechtigt, dem KUNDEN Zeitaufwand samt Spesen und Fahrtkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbe- reitung ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis in der in der schrift- lichen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Bartscher bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zur Zeit der Lieferung übliche Ab- gabepreis von Bartscher. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 2. Der zu zahlende Kaufpreis ist auf jeden Fall zu dem in der schriftlichen Auftragsbe- stätigung bezeichneten Termin und - wenn ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Er- halt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt ohne jede weitere Voraus- setzung und insbesondere unabhängig davon ein, ob der Kunde die Ware oder die Dokumente bereits übernommen oder Gelegenheit zu ihrer Untersuchung hatte. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermö- gen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtferti- genden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Bartscher oder ge- genüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende An- gaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder soweit die von einem Kreditver- sicherer für den Kunden zugesagte Deckung aus von Bartscher nicht zu vertreten- den Gründen reduziert wird. 3. Der Kunde sichert zu, die Ware in das Ausland zu verbringen, die Verfügungsmacht über die Ware nicht auf Dritte zu übertragen, solange die Ware sich in Deutschland befindet, und alle Voraussetzungen und Nachweise für die zollrechtliche und um- satzsteuerliche Behandlung der Lieferung oder Leistung nach den in Deutschland maßgeblichen Bestimmungen zu erfüllen. Soweit Bartscher deutsche oder auslän- dische Zölle oder deutsche oder ausländische Umsatzsteuer zu entrichten hat, stellt der Kunde Xxxxxxxxx ungeachtet weitergehender Ansprüche von Bartscher unein- geschränkt frei. Die Freistellung wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt und schließt auch den Ersatz der Bartscher ent- stehenden Aufwendungen ein. 4. Bartscher kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet schiedsgerichtlich...
Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht Vodafone oder ihren Beauftragten nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installations-, Prüf-, Wartungs-, Sperr- und Reparaturzwecken. Des Weiteren sorgt er für die notwendige Stromversorgung und Potenzialausgleich gemäß VDE; etwaige Stromkosten sind in den vertraglich vereinbarten Entgelten berücksichtigt. 2.2 Hat der Kunde eine von ihm an Vodafone gemeldete Störung selbst zu vertreten, etwa durch Fehlbedienung, so ist Voda- fone berechtigt, dem Kunden die durch die Überprüfung des Anschlusses entstandenen Kosten (Personalkosten nach Zeitaufwand, Fahrkosten und etwaig verbrauchtes Material) in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde bei zumutbarer Fehler- suche hätte erkennen können, dass keine in den Verantwor- tungsbereich von Vodafone fallende Störung vorlag. 2.3 Der Kunde wird Vodafone Änderungen in der Anzahl der an einen Übergabepunkt angeschlossenen Wohneinheiten oder des Standortes eines etwaig überlassenen Modems unverzüglich mitteilen. 2.4 Für die Nutzung einer von Vodafone zur Verfügung gestellten Hardware gilt: a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernimmt der Kunde die Installation der Hardware und der eventuell erforderlichen Software. b) Der Kunde verpflichtet sich, für die Hardware ausschließlich die von Vodafone jeweils aktuell bereitgestellte Software/ Firmware zu verwenden, diese nicht zu manipulieren oder anders als vertraglich vereinbart zu nutzen. Sofern der Kunde sicherheitsrelevante Einstellungen im Modem eigenmächtig ändert, trägt er die Verantwortung für die hieraus ggf. resultie- renden Folgen selbst. Vodafone ist berechtigt, die Software/ Firmware des Modems jederzeit für den Kunden kostenfrei zu aktualisieren oder zu ändern oder das Modem auszutau- schen. Daher ist der Kunde verpflichtet, seine persönlichen Einstellungen auf dem Modem regelmäßig zu sichern, damit Einstellungen nach einem Software-/Firmware-Update bzw. Hardwaretausch wiederhergestellt werden können. c) Der Kunde wird die ihm von Vodafone überlassene Hardware pfleglich behandeln und weder ihr Gehäuse öffnen, noch sie in anderer Weise manipulieren noch anders als vereinbart nutzen. Er ist verpflichtet, Vodafone über sämtliche Beein- trächtigungen deren Eigentumsrechts an der überlassenen Hardware, beispielsweise durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust, unverzüglich...