Inhalt der Vereinbarung Musterklauseln
Inhalt der Vereinbarung. Die folgende Vereinbarung enthält die Bedingungen für die Teilnahme am Partnerprogramm Ambassador. Es gelten die zum Zeitpunkt der Antragstellung in unserem Dienst bereitgehaltenen Bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden von uns nur bei schriftlicher Bestätigung unsererseits angenommen.
Inhalt der Vereinbarung. 4.1 Mit dieser Vereinbarung werden sowohl die Grundstücksnutzung im Rahmen der Glasfaserkabelverlegung als auch die Erstellung einer entsprechenden Gebäudeeinführung und bei Bedarf auch die Anbringung von technischen Vorrichtungen zur Datenübertragung geregelt. Diese sind erforderlich, um Glasfaserdienstleistun- gen von mitteldeutsche IT GmbH für die Bewohner/innen bzw. Gewerbetreibenden bereit zu stellen und um die Hausverkabelung an das Netz von mitteldeutsche IT GmbH anzuschließen. Die angebrachten Vorrichtungen verbleiben im Eigentum der mitteldeutsche IT GmbH.
4.2 Zum Zweck der Anbringung technischer Vorrichtungen zur Datenübertragung darf die mitteldeutsche IT GmbH und/oder deren Beauftragte das Gebäude nach Abstimmung im Rahmen dieser Vereinbarung betreten.
4.3 Der Eigentümer oder dessen Vertreter ist damit einverstanden, dass die mitteldeutsche IT GmbH in dem unter Punkt 1 benannten Gebäude, die vorinstallierte Hausverkabelung zur Erbringung von Telekommunika- tionsdiensten (z. B. Internet und Telefon) für die Bewohner/innen bzw. Gewerbetreibenden unentgeltlich nutzt. Das Nutzungsrecht an der Hausverkabelung gilt nicht exklusiv, d. h. den Bewohnern/innen bzw. Gewerbe- treibenden steht es frei, die mitteldeutsche IT GmbH Telekommunikationsdienste zu nutzen oder solche von anderen Anbietern zu beziehen.
4.4 Die mitteldeutsche IT GmbH ist berechtigt, entsprechend dem Stand der Technik, Änderungen an den durch Sie installierten Vorrichtungen vorzunehmen. Zu diesem Zweck darf die mitteldeutsche IT GmbH und/ oder deren Beauftragte das Gebäude nach Abstimmung im Rahmen dieser Vereinbarung betreten.
4.5 Der für den Betrieb der Vorrichtungen (z.B. DSLAM - Digital Subscriber Line Access Multiplexer) notwen- dige Strom wird v mitteldeutsche IT GmbH über den Allgemeinstromzähler oder bei Einfamilienhäusern direkt über die Stromverteilung des Gebäudes unentgeltlich durch den/die Mieter bzw. Eigentümer zur Verfügung gestellt. Dabei beträgt die Leistungsaufnahme der Vorrichtung ca. 25 bis 50 Watt.
4.6 Unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, verpflichtet sich die mitteldeutsche IT GmbH etwaige Schäden im Haus des Eigentümers, die durch die Errichtung der technischen Vorrichtungen entstanden sind, ordnungsgemäß zu beseitigen.
4.7 Störungen, Beschädigungen oder Mängel der zur mitteldeutsche IT GmbH gehörenden Vorrichtungen hat der Eigentümer oder dessen Vertreter der mitteldeutsche IT GmbH unverzüglich mitzuteilen.
4.8 Die Nutzungsvereinba...
Inhalt der Vereinbarung. 1. Die Organisation stellt dem Xxxx zu Erholungszwecken (nicht zur ständigen Belegung) den vereinbarten Platz für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung, mit dem Recht, darauf eine Ferienunterkunft des vereinbarten Typs für die festgelegte Personenzahl unterzubringen oder die vereinbarten Fertigunterkünfte vorübergehend zu belegen.
2. Die Belegung eines Stellplatzes ist nur nach den vorgegebenen Regeln und Maßen (25 oder 50 m2) erlaubt. Die Belegung des gemieteten Geländes ist außerhalb der von der Organisation festgelegten Grenzen nicht gestattet.
3. Wenn der Xxxx mehrere Plätze in einer Buchung gebucht hat, werden diese Plätze zu einem großen Stellplatz zusammengefasst.
4. Der Vertrag wird auf der Grundlage der Informationen geschlossen, die die Organisation dem Xxxx zur Verfügung stellt.
Inhalt der Vereinbarung. 1. Der Unternehmer stellt dem Urlauber den vereinbarten Platz für Freizeitzwecke, d.h. nicht für den Daueraufenthalt, mit dem Recht zur Verfügung, nach Zustimmung des Unternehmers eine Ferienunterkunft darauf zu platzieren.
2. Im Falle eines Austausches darf der Urlauber nur nach Rücksprache und mit Zustimmung des Campinghalters eine Ferienunterkunft gleicher Art und Weise und praktisch gleicher Abmessungen und gleichen Aussehens wie vereinbart aufstellen.
Inhalt der Vereinbarung. (1) Die zentrale Leitung und das besondere Verhandlungsgremium müssen im Geiste der Zusammenarbeit verhandeln, um zu einer Vereinbarung über die Modalitäten der Durchführung der in Artikel 1 Absatz 1 vorgesehenen Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer zu gelangen.
Inhalt der Vereinbarung. Eine zusammenhängende Darstellung aller Bereiche, für die konkrete Regelun- gen getroffen werden, befindet sich in den Karten für die Xxxxxx- bzw. Winterbe- fahrung und der Karte für die Angelnutzung. Diese Karten sind Bestandteil dieser Vereinbarung . Für die in den nachfolgenden Beschreibungen erwähnten Naturschutzgebiete gilt das generelle Betretungsverbot.
Inhalt der Vereinbarung. 1.1 Diese Vereinbarung konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragspartner, welche sich aus der Bereitstellung von Emoree als Software as a Service ergeben. Sie findet Anwendung auf die Datenverarbeitungen, die im Rahmen einer Auftragsverarbeitung stattfinden und bei denen Mitarbeiter des Anbieters oder durch den Anbieter beauftragte Unternehmen mit personenbezogenen Daten der Schule (zu Schülern und Lehrern) in Berührung kommen können.
1.2 In dieser Vereinbarung werden Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte der Vertragspartner beschrieben.
Inhalt der Vereinbarung. 1. Der Unternehmer stellt dem Urlauber eine Ferienunterkunft der vereinbarten Art oder des vereinbarten Typs für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Preis ausschließlich zu Erholungszwecken zur Verfügung, d. h. nicht für eine dauerhafte Nutzung.
2. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Urlauber die Informationen, auf deren Grundlage dieser Vertrag teilweise zustande kommt, im Voraus schriftlich oder digital zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmer wird den Urlauber stets unverzüglich schriftlich über etwaige Änderungen informieren.
3. Weichen die Informationen erheblich von den bei Vertragsabschluss gemachten Angaben ab, ist der Urlauber berechtigt, den Vertrag ohne Kosten zu stornieren.
4. Der Urlauber ist verpflichtet, den Vertrag und die darin enthaltenen Verpflichtungen einzuhalten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass der/die Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder sich bei ihm aufhalten, dasselbe tun.
5. Falls die Bestimmungen im Vertrag und/oder in den begleitenden Informationen im Widerspruch zu den Allgemeinen Bedingungen stehen, haben die Allgemeinen Bedingungen Vorrang. Davon unberührt bleibt die Tatsache, dass der Urlauber und der Unternehmer individuelle Zusatzvereinbarungen treffen können, durch die von diesen Bedingungen zugunsten des Urlaubers abgewichen wird.
Inhalt der Vereinbarung. Partner 1 stellt Partner 2 seine Leistungen zur Vermittlung und Buchung bereit. Partner 2 erhält nach Buchung für seinen Reiseleiter eine Bestätigung, die zum einmaligen Besuch der drei Schlösser oder der Nutzung einer Leistung von Vertragspartner 1 zu einem vorher festgelegten Termin berechtigt.
Inhalt der Vereinbarung a) Dauer des freiwilligen Engagements und Zeitaufwand