Zusätzliche Leistungen Musterklauseln

Zusätzliche Leistungen. Die Übernahme von etwaigen dem Käufer gegenüber Dritten obliegenden Leistungen wie z. B. Beratungs- und Planungsleistungen ist nicht Vertragsgegenstand, soweit nicht anders vereinbart. Soweit bei der Installation komplexer Steuerungs- und Netzwerksysteme im Baubereich (z.B. EIB) der Verkäufer die Planung/Programmierung erbracht hat, ist der Käufer als Installateur verpflichtet, sich an diese Planung zu halten und Abänderungen, und zwar auch geringfügige Abweichungen hiervon - sowohl bei der Installation als auch bei späteren Reparaturen - nur mit Zustimmung des Verkäufers vorzunehmen. Ein Ersatz für Schäden und Aufwendungen - gleich welcher Art - die auf eine eigenmächtige Abweichung des Käufers von den Vorgaben zurückzuführen sind, wird vom Verkäufer nicht übernommen.
Zusätzliche Leistungen. Sollten sich während der Durchführung des Auftrages notwendige zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des Vertrages herausstellen, wird der AN eine Anordnung des AG einholen. Sollte der AG nicht erreichbar sein und die Ausführung der Leistungen im mutmaßlichen Interesse des AG liegen oder die notwendigen zusätzlichen Leistun- gen weniger als 10 % der Auftragssumme betragen, kann der AN die Leistungen ohne Anordnung des AG ausführen. Die Abrechnung der notwendigen zusätzlichen Leistungen erfolgt nach den Stundensät- zen des AN nebst Zuschlägen gem. Ziff. 11., soweit diese angefallen sind.
Zusätzliche Leistungen. Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird.
Zusätzliche Leistungen. Über die Ziffern A 2. bis A 4. hinausgehende Leistungen sind nach diesem Vertrag nicht geschuldet, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Dies kann etwa zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Software, Klärung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, Installations- sowie Konfigurationsunterstützung betreffen.
Zusätzliche Leistungen. 11.1 Fällt eine aufgrund einer Störungsmeldung erbrachte Inspektion* nicht unter die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers gemäß Ziffer 1.1, hat er Anspruch auf Vergütung gemäß seiner jeweils gültigen Preisliste, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Zusätzliche Leistungen. Wird im Zuge der Durchführung des Vertrages eine Leistung erforderlich, die in diesem nicht vorgesehen ist, so hat die:der Auftragnehmer:in vor deren Ausführung das Einvernehmen mit der Auftraggeberin hierüber herzustellen. Wird die Notwendigkeit oder Zweckmäßig- keit dieser Leistung einvernehmlich festgestellt, so ist gleichzeitig die entsprechende Ver- gütung zu vereinbaren, sofern dies vergaberechtlich - insbesondere gemäß § 37 Abs. 1 Z 6 BVergG 2018 in der geltenden Fassung - zulässig ist. Wird von der:vom Auftragnehmer:in eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung ohne vorherige schriftliche Vereinbarung der Vergütung erbracht, ist die Auftraggeberin nicht verpflichtet, eine Vergütung für diese zu leisten.
Zusätzliche Leistungen. 3.6.1 Fällt eine aufgrund einer Störungsmeldung erbrachte Pflegeleistung nicht unter die vertraglich geschuldete Leistungsverpflichtung des Anbieters, hat er Anspruch auf Vergütung gemäß seiner jeweils gültigen Preisliste.
Zusätzliche Leistungen. Die Übernahme von dem Käufer gegenüber Dritten obliegenden Leistungen wie z.B. Beratungs - und Planungsleistungen gehören nicht zum Vertragsgegenstand. Eventuelle Angaben dazu sind stets unverbindlich.
Zusätzliche Leistungen. Nach Vereinbarungen im Rahmen der bestehenden tech- nischen als auch betrieblichen Möglichkeiten und geson- dertem Entgelt erbringt die Städtische Werke Netz + Service GmbH oder ein von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragtes Unternehmen eine Verlegung, Aus- wechslung oder Änderung der Anschalteinrichtung und Ver- legung der Endleitung.
Zusätzliche Leistungen. 9.1. Ersatzgeräte (Leihgeräte) Für elektromedizinische Geräte und Systeme, flexible Endoskope, sowie für starre Endoskope, die nicht ausgetauscht werden können, stellt der Auftrag- nehmer auf Wunsch des Auftraggebers im Rahmen der Verfügbarkeit Leihgeräte für die Dauer der Instandsetzung des kundeneigenen Produkts zur Verfügung. Für diese Zusatzleistungen gelten im Übrigen die Bedingungen der Leihgerätevereinbarung des Auftragnehmers und sind Bestandteil der Servicevereinbarung.