Sonstige Informationen Musterklauseln
Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief des Vorstands an die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Geschäftsbericht Bericht des Aufsichtsrats Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-Abschluss, Konzern-Lagebericht oder unseren bei der Prü- fung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Abschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- geben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der ins- gesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belang...
Sonstige Informationen. Informationen zu Rechtsbehelfen
Sonstige Informationen. BLZ: 760 300 80 BIC (Swift-Code): ▇▇▇▇▇▇▇▇
Sonstige Informationen. Risikofaktoren
Sonstige Informationen. Besteuerung
Sonstige Informationen. Sollte der Kunde bzw. ein Nutzer des Kunden einen Notruf absetzen und sich nicht am Standort des Amtszugangs befinden (so genannte noma- dische Nutzung), wird dennoch nur die Notrufabfragestelle des Amtszu- gangs Standort erreicht. Daher darf bei nomadischer Nutzung und spe- ziell bei Nutzung aus dem Ausland der Notruf nicht genutzt werden, da Standortermittlung und Soforthilfe im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden können. Der Kunde wird seine Nutzer entspre- chend hierüber informieren. TRAUT übernimmt keine Haftung für Schä- den und Forderungen, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehen. Das Abset- zen von Notrufen ist bei einem Stromausfall nicht möglich, es sein denn, der Kunde hat sichergestellt, dass seine Endgeräte, das lokale Netzwerk und die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werden. Auch eine Veränderung der Konfiguration der SwyxON Komponenten, als auch VPN und Amtszugangs Gateways kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellen. Die VoIP-Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen und Alarmanlagen.
Sonstige Informationen. Wichtiger Hinweis zu der Definition der Berufsunfähig- keit
Sonstige Informationen. Über die jährliche Berichterstattung der HEP KVG im Jahresbe- richt des Publikums-AIF und über die Anlagegrenzen des Risi- komanagements der HEP KVG hinaus, kann der Anleger auch unterjährig aktuelle Informationen über die Anlagegrenzen des Risikomanagements, Risikomanagementmethoden der HEP KVG und jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Rechten der wichtigen Kategorien von Vermögensgegenständen des In- vestmentvermögens bei der HEP KVG schriftlich anfordern. Etwaige Änderungen, die sich in Bezug auf die Haftung der Ver- wahrstelle ergeben, werden auch unverzüglich im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ veröffentlicht.
Sonstige Informationen. Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: — der gesondert veröffentlichte nichtfinanzielle Konzernbericht, auf den in Abschnitt „Nachhaltige Unternehmensentwicklung“ des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird; — die gesondert veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, auf die in Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung“ des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird; — die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Darüber hinaus haben wir die aufgeführten lageberichtsfremden Angaben im Abschnitt „Entwicklung der Pipeline: Fortschritt von Wirkstoffprogrammen und -kandidaten in Entwicklungspartnerschaften“ im Kapitel „Performance Management“, Unterkapitel „nicht-finanzielle Leistungsindikatoren“ nicht inhaltlich geprüft. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen — wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder — anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Sonstige Informationen. Die in der Aktiva Posten 130 a) angeführten „laufenden Steuerforderungen“ von 267 Tsd. Euro setzen sich folgendermaßen zusammen: - Steuerforderung DTA Einlagensicherungsfond 19 Tsd. Euro - Irap-Rückforderung auf Personalkosten* 211 Tsd. Euro - erlittene Steuerrückbehalte des Geschäftsjahres 37 Tsd. Euro * Rückforderung Irap auf Personalkosten der vergangenen Geschäftsjahre (2007-2011) Die in der Passiva Posten 80 a) angeführten „laufenden Steuerverbindlichkeiten“ belaufen sich zum 31.12.2014 auf 240 Tsd. Euro und betreffen die Ausgleichszahlung IRES 200 Tsd. Euro sowie IRAP 40 Tsd. Euro.
15.1 Sonstige Vermögenswerte: Zusammensetzung
