Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief des Vorstands an die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Geschäftsbericht Bericht des Aufsichtsrats Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-Abschluss, Konzern-Lagebericht oder unseren bei der Prü- fung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Abschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- geben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der ins- gesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-La- gebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen mit dem Konzern-Abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses und Konzern-Llageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss und im Konzern-Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses relevanten internen Kon- trollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- steht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege- benheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-Abschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-Abschluss, seine Gesetzesentspre- chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit- planung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Heidelberg, den 26. April 2023 FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt
Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen sons- tigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief des Vorstands an die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Geschäftsbericht Ausführungen zu Hedging im Geschäftsbericht Bericht des Aufsichtsrats Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonsti- gen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussKonzernabschluss, Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesKonzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen gesetzli- chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- geben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-LageberichtsKonzernlageberichts, der ins- gesamt insge- samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses und des Konzern-LageberichtsKonzernlageberichts. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-La- gebericht Konzernlagebe- richt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend zutref- fend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses und Konzern-Llageberichts Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Konzernabschluss und im Konzern-LageberichtKonzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkenZusammen- wirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraft- setzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- steht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Konzernabschluss und im Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege- benheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstelltdar- stellt, dass der Konzern-Abschluss Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-AbschlussprüfungKonzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteilePrüfungsur- teile. beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts Konzernlageberichts mit dem Konzern-AbschlussKonzernabschluss, seine Gesetzesentspre- chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie so- wie zu den zugrunde liegenden Annah- men Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit- planung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Heidelberg, den 266. April 2023 Mai 2019 FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgsellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt
Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief des Vorstands an die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Geschäftsbericht Ausführungen zu Hedging im Geschäftsbericht Bericht des Aufsichtsrats Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussKonzernabschluss, Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht oder unseren bei der Prü- fung erlangten Prüfung er- langten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesKonzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen gesetzli- chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- geben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-LageberichtsKonzernlageberichts, der ins- gesamt insge- samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses und des Konzern-LageberichtsKonzernlageberichts. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-La- gebericht Konzernlagebe- richt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend zutref- fend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses und Konzern-Llageberichts Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher fal- scher Darstellungen im Konzern-Abschluss Konzernabschluss und im Konzern-LageberichtKonzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen Prüfungshand- lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet ge- eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkenbe- trügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen Darstellun- gen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten angewand- ten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtUn- sicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Kon- zernabschluss und im Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen unangemes- sen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit Unternehmenstätig- keit nicht mehr fortführen kann. ; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. ; • holen wir ausreichende ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen Un- ternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Konzernab- schluss und zum Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-AbschlussprüfungKonzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. Prü- fungsurteile; • beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts Konzernlageberichts mit dem Konzern-AbschlussKonzernabschluss, seine Gesetzesentspre- chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. ; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten zukunftsorientier- ten Angaben im Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen voll- ziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten zu- kunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten zukunftsori- entierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches erheb- liches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit- planung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. HeidelbergMannheim, den 267. April 2023 FALK Mai 2018 Ernst & Young GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Kaschub Hällmeyer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt
Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief umfassen den Geschäftsbericht. mit Ausnahme des Vorstands an die Aktionäre Ausführungen zu Aktie geprüften Jahresabschlusses und Anleihe im Geschäftsbericht Bericht des Aufsichtsrats Lageberichts sowie unseres Vermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Jahresab- schluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen –wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussJahresabschluss, Konzern-zum Lagebericht oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder –anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesJahresabschlusses, der den deutschen deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – - beabsichtigten oder unbeabsichtigten – - falschen Dar- stellungen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der ins- gesamt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichen, ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – - beabsichtigten oder unbeabsichtigten – - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-La- gebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und Konzern-Llageberichts Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus –identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – - beabsichtigter oder unbeabsichtigter – - falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, . die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirken, Zusammenwirken. Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. –gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. –beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. –ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. –beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-Abschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. –beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-AbschlussJahresabschluss, seine Gesetzesentspre- chung Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des KonzernsUnternehmens. –führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit- planung Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Heidelberg, den 26. April 2023 FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer.
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Samples: Jahresabschluss
Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ▶ Die Gesellschafterversammlung ist für den Bericht des Aufsichtsrats die Festlegung der Frauenquote auf Ebene der Geschäftsführung verantwortlich. Die Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief um- fassen die in der Anlage genannten Bestandteile des Vorstands an die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Geschäftsbericht Bericht des Aufsichtsrats Lageberichts. ▶ Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. ▶ Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen sons- tigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen Informati- onen X wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussJahresabschluss, Konzern-Lagebericht oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder X anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. ▶ Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vor- liegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahres- abschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesJahresabschlus- ses, der den deutschen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften Vor- schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich verant- wortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten fal- schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlichver- antwortlich, die Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-LageberichtsLage- berichts, der ins- gesamt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen zu- künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich ver- antwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichen, ermöglichen und um ausreichende ausrei- chende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses Rechnungslegungspro- zesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und des Konzern-Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Jahresab- schluss als Ganzes Xxxxxx frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzern-La- gebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken Risi- ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk Bestätigungsver- merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht Lagebe- richt beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung Ab- schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdecktauf- deckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen dolosen Handlungen oder Unrichtigkeiten resultieren Irrtümern resultie- ren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Jahresabschlus- ses und Konzern-Llageberichts Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entscheidungen von Adressaten beeinflussenbe- einflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische kriti- sche Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus ▶ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-LageberichtLagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeitendas Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkendolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende irrefüh- rende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ; ▸ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. der Gesellschaft abzuge- ben; ▶ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen ge- setzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden zusammenhän- genden Angaben. ; ▶ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen gesetzli- chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweiseerlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns der Ge- sellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres un- seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse Ereig- nisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ; ▶ beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-Abschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. ; ▶ beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-AbschlussJahresabschluss, seine Gesetzesentspre- chung Ge- setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. Unter- nehmens; ▶ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender ausrei- chender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten ge- legten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men lie- genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares unver- meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten zukunftsorientier- ten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten ge- planten Umfang und die Zeit- planung Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame PrüfungsfeststellungenPrüfungsfeststel- lungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. HeidelbergFolgende Bestandteile des Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft: - die in Abschnitt 6 „Frauenquote“ des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Darüber hinaus haben wir die nachfolgend aufgeführten lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebericht sind Angaben, den die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. - Abschnitt 2.a „Wirtschaftsbericht - Gesamtwirtschaftliche und branchenbezo- gene Rahmenbedingungen“ 5., 6., 7. und 9. Absatz - Abschnitt 2.b „Wirtschaftsbericht - Ertragslage“ 1., 6., 14. bis 20. und 26. April 2023 FALK Ab- satz - Abschnitt 3 „Investitionen und Instandhaltungen“ 3. und 4. Absatz - Abschnitt 4 „Forschung und Entwicklung (F&E)“ 1., bis 3., 6., 8. und 10. Absatz - Abschnitt 5 „Personal“ 2. bis 4. Absatz - Abschnitt 7 „Arbeitssicherheit und Umweltschutz“ - Abschnitt 9 „Chancen- und Risikobericht“ 6. Absatz - Abschnitt 10 „Prognosebericht“ 4., 8. und 10. Absatz Leipzig, 6. Xxxx 2024 EY GmbH & Co Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Pester Weindorf Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferWirtschaftsprüferin Aktiva 31.12.2022 Passiva 31.12.2022 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
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Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief des Vorstands an umfassen die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe oben genannte Erklärung zur Unternehmens- führung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) sowie die oben genann- ten im Geschäftsbericht Bericht Lagebericht im ersten Absatz des Aufsichtsrats Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Ab- satz des Abschnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Abschnitt CORONA bedingte Maßnahmen enthaltenen lageberichtsfremden An- gaben. Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil Prüfungs- urteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ▶ wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussJahresabschluss, Konzern-Lagebericht oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ▶ anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahres- abschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesJahresabschlus- ses, der den deutschen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften Vor- schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich verant- wortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten be- absichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlichver- antwortlich, die Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-LageberichtsLage- berichts, der ins- gesamt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen zu- künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich ver- antwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichen, ermöglichen und um ausreichende ausrei- chende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses Rechnungslegungspro- zesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und des Konzern-Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Jahresab- schluss als Ganzes Xxxxxx frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen fal- schen Darstellungen ist, und ob der Konzern-La- gebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jah- resabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken Risi- ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk Bestätigungsver- merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht Lagebe- richt beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung Ab- schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdecktauf- deckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Jahresabschlus- ses und Konzern-Llageberichts Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entscheidungen von Adressaten beeinflussenbe- einflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische kriti- sche Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-LageberichtLagebe- richt, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkenZusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außer- kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. der Gesellschaft abzuge- ben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen ge- setzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden zusammenhän- genden Angaben. ; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen gesetzli- chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweiseerlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns der Ge- sellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres un- seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse Ereig- nisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-Abschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. ; • beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-AbschlussJahresabschluss, seine Gesetzesentspre- chung Ge- setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. Unter- nehmens; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender ausrei- chender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten ge- legten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men lie- genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares unvermeidba- res Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben An- gaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen Verantwor tlichen unter anderem den geplanten ge- planten Umfang und die Zeit- planung Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame PrüfungsfeststellungenPrüfungsfeststel- lungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. HeidelbergXxxxxxx, den 2600. April 2023 FALK Februar 2022 Ernst & Young GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Mandler Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferKirchheim Wirtschaftsprüferin Aktiva 31.12.2020 Passiva 31.12.2020 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
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Sonstige Informationen. Der Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Ver- treter und der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief des Vorstands an umfassen die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Geschäftsbericht Bericht des Aufsichtsrats oben genannte zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung sowie den zusammengefassten nicht-finanziellen Bericht. Von diesen sonstigen Informationen haben wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt. Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil Prüfungs- urteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussJahresabschluss, Konzern-Lagebericht oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesJahresab- schlusses, der den deutschen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss Jahres- abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit Unternehmens- tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten entgegenstehenGegebenheiten entgegen- stehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der ins- gesamt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichen, ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses Rechnungslegungs- prozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und des Konzern-Lageberichts. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Jahres- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzern-La- gebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung Dar- stellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen dolosen Handlungen oder Unrichtigkeiten Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und Konzern-Llageberichts Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-LageberichtLagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeitendas Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkendolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende irre- führende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten bein- halten können. ; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. der Gesellschaft abzu- geben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden zusammen- hängenden Angaben. ; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen gesetz- lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweiseerlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse Ereig- nisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Jahres- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Jahresabschluss die zugrunde zu- grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Jahres- abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-Abschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. ; • beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-AbschlussJahresabschluss, seine Gesetzesentspre- chung Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. der Gesell- schaft; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten dar- gestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender aus- reichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung Ab- leitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges eigen- ständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten zukunfts- orientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten ge- planten Umfang und die Zeit- planung Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame PrüfungsfeststellungenPrüfungsfest- stellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während wäh- rend unserer Prüfung feststellen. HeidelbergWir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und er- örtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünf- tigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den 26Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Ver- antwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahres- abschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. April 2023 FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferWir beschreiben diese Sach- verhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvor- schriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durch- geführt, ob die in der Datei MANZ_AG_JA+LB_ESEF-2022-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschafts- prüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Quali- tätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschafts- prüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Ver- stößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF- Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen; • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben; • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die tech- nische Spezifikation für diese Datei erfüllt; • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juli 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. August 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Manz AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prü- fungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im geprüften Jahresabschluss oder im geprüften Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Gesellschaft erbracht: Zusätzlich zur Abschlussprüfung haben wir zulässige andere Bestätigungsleistungen in Zusammenhang mit der formellen Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG erbracht.
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Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief des Vorstands an umfassen die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Geschäftsbericht Bericht des Aufsichtsrats oben genannte Erklärung zur Unternehmens- führung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil Prüfungs- urteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussJahresabschluss, Konzern-Lagebericht oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahres- abschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesJahresab- schlusses, der den deutschen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss Jahres- abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich ver- antwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlichver- antwortlich, die Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-LageberichtsLage- berichts, der ins- gesamt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichen, ermöglichen und um ausreichende aus- reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses Rechnungslegungspro- zesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und des Konzern-Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Jahresab- schluss als Ganzes Xxxxxx frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzern-La- gebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken Risi- ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk Bestätigungsver- merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht Lagebe- richt beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung Ab- schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen dolosen Handlungen oder Unrichtigkeiten resultieren Irrtümern resul- tieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Jahresab- schlusses und Konzern-Llageberichts Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entscheidungen von Adressaten Adres- saten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-LageberichtLagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeitendas Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkendolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende irrefüh- rende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. der Gesellschaft abzu- geben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden zusammen- hängenden Angaben. ; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen gesetz- lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweiseerlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns der Gesell- schaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Jahres- abschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks Be- stätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit die Gesellschaft ihre Unter- nehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Jahres- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Jahresabschluss die zugrunde zu- grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Jahres- abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-Abschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. ; • beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-AbschlussJahresabschluss, seine Gesetzesentspre- chung Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. Unter- nehmens; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender aus- reichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung Ab- leitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges eigen- ständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten zukunfts- orientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten ge- planten Umfang und die Zeit- planung Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame PrüfungsfeststellungenPrüfungsfest- stellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während wäh- rend unserer Prüfung feststellen. HeidelbergStuttgart, den 263. April 2023 FALK Mai 2024 EY GmbH & Co Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Hummel Junker Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferWirtschaftsprüfer Aktiva 31.10.2023 31.10.2022 Passiva 31.10.2023 31.10.2022 TEUR TEUR TEUR TEUR
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Samples: Audit Report
Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief des Vorstands an umfassen • die Aktionäre Ausführungen zu Aktie Versicherungen nach §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Jahresabschluss und Anleihe Lagebericht • die im Geschäftsbericht Bericht des Aufsichtsrats Lagebericht als "nicht durch den Abschlussprüfer geprüft" gekennzeichneten Passagen. Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Einzelabschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informa- tionen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussEinzelabschluss, Konzern-zu den inhaltlich geprüften Angaben im Lagebericht oder zu unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesEinzelabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss Einzelabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Einzelabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Einzelabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche es sei denn, es besteht die Absicht die Gesellschaft zu liquidieren oder rechtliche Gegeben- heiten entgegenstehender Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der ins- gesamt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Einzelabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichenermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses Einzelabschlusses und des Konzern-Lageberichts. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Einzelabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-La- gebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Einzelabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Einzelabschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Einzelabschlusses und Konzern-Llageberichts Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Einzelabschluss und im Konzern-Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkenZusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Einzelabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Einzelabschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Einzelabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Einzelabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Einzelabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB anzuwendenden deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-Abschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. • beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-AbschlussEinzelabschluss, seine Gesetzesentspre- chung Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzernsder Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit- planung Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. HeidelbergWir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den 26Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Einzelabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. April 2023 FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferWir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
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Samples: Bestätigungsvermerk Des Unabhängigen Abschlussprüfers
Sonstige Informationen. Der Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Ver- treter und der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief des Vorstands an umfassen die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Geschäftsbericht Bericht des Aufsichtsrats oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung sowie den zusammen- gefassten nicht-finanziellen Bericht. Von diesen sonstigen Informationen haben wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt. Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil Prüfungs- urteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussJahresabschluss, Konzern-Lagebericht oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesJahresab- schlusses, der den deutschen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss Jahres- abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlichver- antwortlich, die Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-LageberichtsLage- berichts, der ins- gesamt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichen, ermöglichen und um ausreichende aus- reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses Rechnungslegungspro- zesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und des Konzern-Lageberichts. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Jahres- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-La- gebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen wesent lichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk Bestätigungs- vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht Lage- bericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung Dar- stellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten Unrichtig- keiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und Konzern-Llageberichts Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-LageberichtLage- bericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkenZusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außer- kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. der Gesellschaft abzu- geben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden zusammen- hängenden Angaben. ; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen gesetz- lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweiseerlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse Ereig- nisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Jahres- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Jahresabschluss die zugrunde zu- grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Jahres- abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-Abschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. ; • beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-AbschlussJahresabschluss, seine Gesetzesentspre- chung Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. der Gesell- schaft; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten dar- gestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender aus- reichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung Ab- leitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges eigen- ständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten zukunfts- orientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten ge- planten Umfang und die Zeit- planung Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame PrüfungsfeststellungenPrüfungsfest- stellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während wäh- rend unserer Prüfung feststellen. HeidelbergWir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und er- örtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünf- tigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den 26Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Ver- antwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahres- abschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. April 2023 FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferWir beschreiben diese Sach- verhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvor- schriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durch- geführt, ob die in der Datei Manz_AG_JA+LB_ESEF-2021 -12-31 (SHA-256 - Prüfsumme: 52aa706d82a7404caee399d1d4e175739cd1c0150a46653bf39f009 3a4091220)“ enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF- Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3 a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschafts- prüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Quali- tätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschafts- prüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Ver- stößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF- Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen; • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben; • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/ 815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die tech - nische Spezifikation für diese Datei erfüllt; • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juli 202 1 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. November 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununter- brochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der Manz AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prü- fungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im geprüften Jahresabschluss oder im geprüften Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Gesellschaft erbracht: Zusätzlich zur Abschlussprüfung haben wir zulässige andere Bestätigungsleistungen in Zusammenhang mit der formellen Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG erbracht.
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Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief umfassen den "Bilanzeid" sowie den "Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 in US-Dollar" sowie den Jahresbericht - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen - mit Ausnahme des Vorstands an die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Geschäftsbericht Bericht geprüften Jahresabschlusses, des Aufsichtsrats geprüften Lageberichts sowie unseres Vermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht Jahresbericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche •wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-Abschluss, Konzern-Lagebericht Jahresbericht oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig •anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesJahresabschlusses, der den deutschen deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der ins- gesamt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstelltden einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu er- möglichen, ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzern-La- gebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, den einschlägigen europäischen Verordnungen sowie einen Bestätigungsvermerk Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen dolosen Handlungen oder Unrichtigkeiten Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und Konzern-Llageberichts Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus identifizieren •identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeitendas Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkendolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen ; •gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen ; •beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen ; •ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen ; •beurteilen wir die GesamtdarstellungDarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-Abschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. beurteilen ; •beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-AbschlussJahresabschluss, seine Gesetzesentspre- chung Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichenGesellschaft. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit- planung Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. HeidelbergWir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den 26. April 2023 FALK einzelnen Kapitalkonten der AVOLO Aviation GmbH & Co Co. Geschlossene Investment KG zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus •identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; •beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. Eschborn/Frankfurt am Main, 7. Juni 2023 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Heist, Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferKruse, Wirtschaftsprüfer Bilanz der AVOLO Aviation GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Düsseldorf
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Samples: Audit Report
Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief des Vorstands an umfassen die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Geschäftsbericht Bericht des Aufsichtsrats Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen sonsti- gen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen Informatio- nen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussJahresabschluss, Konzern-Lagebericht den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Lageberichts oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen Kennt- nissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zu- sammenhang nichts zu berichten. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesJahresab- schlusses, der den deutschen handelsrechtlichen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtli- chen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen gesetz- lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung Übereinstim- mung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig notwen- dig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit Unterneh- menstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte Sachver- halte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Unterneh- menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten Gege- benheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der ins- gesamt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss in Einklang Ein- klang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen ge- setzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts Lage- berichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichenermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses Rechnungslegungs- prozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und des Konzern-LageberichtsLage- berichts. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Jah- resabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten unbeabsich- tigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-La- gebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes zutref- fendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht ent- spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstelltdar- stellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafürda- für, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut Insti- tut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger ordnungsmä- ßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung Darstel- lung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten Unrichtig- keiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und Konzern-Llageberichts Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entschei- dungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-LageberichtLagebe- richt, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche we- sentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher hö- her als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkenZusammenwirken, FälschungenFäl- schungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugebender Gesellschaft abzu- geben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen ge- setzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden zusammen- hängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen gesetzli- chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweiseerlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen Ereignis- sen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizierenmodifi- zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Zukünf- tige Ereignisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine die Ge- sellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Jahresabschluss die zugrunde zu- grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Jah- resabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-Abschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. • beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-AbschlussJahresabschluss, seine Gesetzesentspre- chung Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzernsder Ge- sellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender ausrei- chender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung Xxxxx- xxxx der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges eigenständi- ges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares unvermeid- bares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit- planung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellenAnlage 1 Bilanz zum 31. Heidelberg, den 26. April 2023 FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferDezember 2021 Aktiva Passiva 31.12.2021 Vorjahr 31.12.2021 Vorjahr TEUR TEUR TEUR TEUR
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Samples: Audit Report
Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen umfassen: Brief des Vorstands an umfassen • die Aktionäre Ausführungen zu Aktie nach § 135 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 KAGB, § 264 Abs. 2 Satz 3 und Anleihe im Geschäftsbericht Bericht des Aufsichtsrats § 289 Abs. 1 Nr. 5 HGB von den gesetzlichen Vertretern nach bestem Wissen abgegebene Versicherung, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, sowie • die zusätzlichen Angaben der gesetzlichen Vertreter nach § 300 KAGB, • aber nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben und unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informa- tionen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussJahresabschluss, Konzern-Lagebericht zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesJahresabschlusses, der den deutschen deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der ins- gesamt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstelltden einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu er- möglichenermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, ist und ob der Konzern-La- gebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und Konzern-Llageberichts Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkenZusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-Abschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. • beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-AbschlussJahresabschluss, seine Gesetzesentspre- chung Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichenGesellschaft. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem u.a. den geplanten Umfang und die Zeit- planung Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Heidelberg, den 26. April 2023 FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer.
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Samples: Investment Fund Agreement
Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassenumfassen die oben genannte Konzernerklärung zur Unternehmens- führung und die nicht-finanzielle Konzernerklärung sowie den in Abschnitt 6 des Konzernlageberichts enthaltenen Vergütungsbericht. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere: • den Nichtfinanziellen Bericht (CSR-Bericht), aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen die übrigen Teile des Geschäfts- berichts, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfü- gung gestellt werden, insbesondere: • den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG, • den Brief des Vorstands an die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Geschäftsbericht Bericht des Aufsichtsrats Aktionäre, • die Mehrjahresübersicht der Geschäftsentwicklung. Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussKonzernabschluss, Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzern- abschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesKonzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 3 i.V. m. Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder rechtliche Gegeben- heiten entgegenstehender Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-LageberichtsKonzernlageberichts, der ins- gesamt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichenermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses Rechnungslegungspro- zesses des Konzerns zur Auf- stellung Aufstellung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses und des Konzern-LageberichtsKonzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Konzern- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-La- gebericht Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren resul- tieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses und Konzern-Llageberichts Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Konzernabschluss und im Konzern-LageberichtKonzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkenZusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts Konzernlage- berichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden zusammen- hängenden Angaben. ; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen gesetz- lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweiseerlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Konzernabschluss und im Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Konzern- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach §315e Abs. 3 i.V. m. Abs. 1 HGB HGB anzuwendenden deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. ; • holen wir ausreichende ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen Rechnungs- legungsinformationen der Unter- nehmen Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-AbschlussprüfungKonzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. Prüfungsurteile; • beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts Konzernlageberichts mit dem Konzern-AbschlussKonzernabschluss, seine Gesetzesentspre- chung Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. ; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit- planung Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame PrüfungsfeststellungenPrüfungs- feststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. HeidelbergKöln, den 269. April 2023 FALK 2021 Ernst & Young GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Zwirner Weigel Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferWirtschaftsprüfer BioNTech SE Mainz Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 (in Tausend) Aktiva Angabe 31. Dezember2020 31. Dezember2019 Immaterielle Vermögenswerte 11 €000.000 €00.000 Xxxxxxxxxxx 10 226.968 93.044 Nutzungsrechte 19 98.988 55.018 Sonstige Vermögenswerte 14 1.045 - Latente Steueransprüche 8 161.233 - Vorräte 13 64.120 11.722 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12 165.468 11.913 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 12 137.234 1.680 Sonstige Vermögenswerte 14 60.966 9.069 Ertragsteueransprüche 898 756 Abgegrenzte Aufwendungen 15 28.001 5.862 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 12 1.210.209 519.149 Gezeichnetes Kapital 16 246.310 232.304 Kapitalrücklagen 16 1.514.451 686.714 Eigene Anteile 16 (4.789) (5.525) Bilanzverlust (409.629) (424.827) Sonstige Rücklagen 17 25.503 4.826 Verzinsliche Darlehen 12 231.047 68.904 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 12 31.476 - Rückstellungen 20 5.498 - Vertragsverbindlichkeiten 6 71.892 97.109 Sonstige Verbindlichkeiten 18 566 - Latente Steuerschulden 281 - Verzinsliche Darlehen 12 9.142 5.307 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12 102.288 20.498 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 12 74.075 10.352 Zuwendungen der öffentlichen Hand 7.5 91.951 -
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Samples: Bestätigungsvermerk Des Unabhängigen Abschlussprüfers
Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die Für die Er- klärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestand- teil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sowie für den Vergütungsbericht nach § 162 AktG sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlichverant- wortlich. Die sonstigen Informationen umfassenumfassen die oben genannte Konzernerklärung zur Unternehmensführung und den nichtfinanziellen Bericht. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere: • den nichtfinanziellen Bericht, • den Vergütungsbericht, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungs- vermerk. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen die übrigen Teile des Geschäfts- berichts, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfü- gung gestellt werden, insbesondere: • den Brief des Vorstands an die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Aktionäre, • die Mehrjahresübersicht der Geschäftsentwicklung. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere: • den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzern-Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungs- vermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussKonzernabschluss, Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusam- menhang nichts zu berichten im Hinblick auf die uns bereits zur Verfügung gestellten sonstigen Informationen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzern- abschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesKonzern- abschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 i.V. m. Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften gesetzlichen Vor- schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss Konzern- abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit Unternehmens- tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzierenbilan- zieren, sofern dem nicht tatsächliche es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder rechtliche Gegeben- heiten entgegenstehender Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-LageberichtsKonzernlageberichts, der ins- gesamt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen gesetz- lichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichenermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses Rechnungslegungspro- zesses des Konzerns zur Auf- stellung Aufstellung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses und des Konzern-LageberichtsKonzern- lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Konzern- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-La- gebericht Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes zutreffen- des Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren resul- tieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses und Konzern-Llageberichts Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entschei- dungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Konzernabschluss und im Konzern-LageberichtKonzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkenZusam- menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen Dar- stellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts Konzernlage- berichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden zusammen- hängenden Angaben. ; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen gesetz- lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweiseerlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen Ereig- nissen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Konzernabschluss und im Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Konzern- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach §315e Abs. 3 i.V. m. Abs. 1 HGB anzuwenden- den deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. ; • holen wir ausreichende ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen Rechnungs- legungsinformationen der Unter- nehmen Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht Konzern- lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-AbschlussprüfungKonzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung Ver- antwortung für unsere Prüfungs- urteile. Prüfungsurteile; • beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts Konzernlageberichts mit dem Konzern-AbschlussKonzernab- schluss, seine Gesetzesentspre- chung Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. ; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere insbeson- dere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte sachge- rechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches erheb- liches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit- planung Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame PrüfungsfeststellungenPrüfungs- feststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. HeidelbergKöln, den 2630. April 2023 FALK Xxxx 2022 Ernst & Young GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Zwirner Weigel Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 1 Informationen zum Unternehmen 6 2 Rechnungslegungsmethoden 7 3 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen 22 4 Konsolidierungskreis 27 5 Unternehmenszusammenschlüsse 28 6 Erlöse aus Verträgen mit Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer33 7 Erträge und Aufwendungen 36 8 Ertragsteuern 40 9 Ergebnis je Aktie 44 10 Sachanlagen 46 11 Immaterielle Vermögenswerte 47 12 Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten 49 13 Vorräte 59 14 Sonstige Vermögenswerte 59 15 Abgegrenzte Aufwendungen 59 16 Gezeichnetes Kapital und Rücklagen 60 17 Anteilsbasierte Vergütung 62 18 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten 71 19 Sonstige Verbindlichkeiten 72 20 Leasingverhältnisse 72 21 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 73 22 Anzahl der Beschäftigten 76 23 Honorare für Abschlussprüfer 76 24 Corporate Governance 76 25 Nachtragsbericht 77 Geschäftsjahre zum 31. Dezember (in Millionen, bis auf Ergebnis je Aktie) Angabe 2021 2020 2019 Umsatzerlöse Forschungs- und Entwicklungsumsätze 6 102,7 € 178,8 € 84,4 € Kommerzielle Umsätze 6 18.874,0 303,5 24,2 Umsatzkosten 7.1 (2.911,5) (59,3) (17,4) Forschungs- und Entwicklungskosten 7.2 (949,2) (645,0) (226,5) Vertriebs- und Marketingkosten 7.3 (50,4) (14,5) (2,7) Allgemeine und Verwaltungskosten 7.4 (285,8) (94,0) (45,5) Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.5 (94,4) (2,4) (0,7) Sonstige betriebliche Erträge 7.6 598,4 250,5 2,7
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Samples: Bestätigungsvermerk Des Unabhängigen Abschlussprüfers
Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief umfassen den Geschäftsbericht 2019, mit Ausnahme des Vorstands an die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Geschäftsbericht Bericht des Aufsichtsrats Unsere Prüfungsurteile geprüften Konzernabschlusses sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unser Prüfungsurteil zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine ir- gendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Konzernabschlussprüfung haben wir die VerantwortungVerant- wortung, die sonstigen Informa- tionen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-Abschluss, Konzern-Lagebericht Konzernabschluss oder unseren bei der Prü- fung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zu- sammenhang nichts zu berichten. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesKonzern- abschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, in allen wesentlichen wesent- lichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Beach- tung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig not- wendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Konzernabschlusses zu ermöglichenermög- lichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit Unternehmens- tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägigeinschlä- gig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder rechtliche Gegeben- heiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung der Einstellung des Konzern-Lageberichts, der ins- gesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu könnenGeschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alterna- tive dazu. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses Rechnungslegungs- prozesses des Konzerns zur Auf- stellung Aufstellung des Konzern-Abschlusses und des Konzern-LageberichtsKonzernabschlusses. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten unbe- absichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-La- gebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen mit dem Konzern-Abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile unser Prüfungsurteil zum Konzern-Aab- schluss und zum Konzern-Lagebericht Konzernabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise ver- nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses und Konzern-Llageberichts Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entschei- dungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss und im Konzern-LageberichtKonzernabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen erlan- gen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen Dar- stellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei UnrichtigkeitenUnrichtig- keiten, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkenZusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte beabsich- tigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und MaßnahmenKontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme dieses Systems abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden zusammen- hängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen gesetz- lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweiseerlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen Ereignis- sen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss und im Konzern-Lagebericht Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen unange- messen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen Schluss- folgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks Bestätigungsver- merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege- benheiten Gegeben- heiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit Unternehmenstätig- keit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Konzern- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen Rechnungs- legungsinformationen der Unter- nehmen Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile ein Prüfungsurteil zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-AbschlussprüfungKonzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-Abschluss, seine Gesetzesentspre- chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichenunser Prüfungsurteil. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit- planung Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame PrüfungsfeststellungenPrüfungs- feststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. HeidelbergLeipzig, den 2629. April 2023 FALK GmbH 2020 Warth & Co KG Klein Xxxxx Xxxxxxxx AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferWirtschaftsprüferin publity AG Konzern-Bilanz zum 31.12.2019 EUR 31.12.19 31.12.18 Immaterielle Vermögenswerte D.1 80.735.433 550 Sachanlagen D.2 3.735.998 7.841.920 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien D.3 612.101.000 17.000.000 Geleistete Anzahlungen D.4 3.578.490 0 Anteile an at equity bewerteten Unternehmen D.5 1.103.306 1.690.057 Sonstige finanzielle Vermögenswerte D.6 59.454.238 81.725.876 Latente Steueransprüche D.14 403.579 844.390 761.112.044 109.102.793
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Samples: Audit Report
Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG verantwortlich. Die Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: • die gesondert veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB sowie die hierin enthaltene Erklärung gem. § 161 AktG, auf die in Abschnitt 6.2 des Lageberichts verwiesen wird, • die gesondert veröffentlichte nichtfinanzielle Erklärung, auf die in Abschnitt 6.3 des Lageberichts verwiesen wird, • den gesondert veröffentlichten Corporate Governance-Bericht nach Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Ferner umfassen die sonstigen Informationen den weiteren für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteil "Versicherung der gesetzlichen Vertreter gem. § 264 Abs. 2 S. 3 HGB" zum Lagebericht", von der wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen die übrigen Bestandteile des Ge- schäftsberichts, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden, insbesondere: • Brief des Vorstands an die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Geschäftsbericht Aktionäre, • Bericht des Aufsichtsrats gem. § 171 Abs. 2 AktG. Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil Prü- fungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussJahresabschluss, Konzern-zum Lagebericht oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusam- menhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresab- schluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesJahres- abschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrecht- lichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Buch- führung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit Unternehmens- tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzierenbilan- zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten entgegenstehenGegebenheiten entgegen- stehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der ins- gesamt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung Überein- stimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichen, ermög- lichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses Rechnungslegungs- prozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und des Konzern-LageberichtsLage- berichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Jahres- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-La- gebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk Bestäti- gungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise vernünftiger- weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und Konzern-Llageberichts Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Ent- scheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-LageberichtLage- bericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkenZusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. ; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden zusammen- hängenden Angaben. ; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen gesetz- lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweiseerlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen Ereig- nissen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizierenmodifi- zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Zukünf- tige Ereignisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Jahres- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-Abschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. ; • beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-AbschlussJahresabschluss, seine Gesetzesentspre- chung Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. der Gesellschaft; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender aus- reichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde zu- grunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte sach- gerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit- planung Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame PrüfungsfeststellungenPrüfungs- feststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. HeidelbergWir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen ver- nünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den 26Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Ver- antwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. April 2023 FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferWir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts- vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 als Abschlussprüfer ge- wählt. Wir wurden am 17. Juli 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
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Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief des Vorstands an die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe umfassen den Abschnitt „2.9 Einfluss der im Geschäftsbericht Bericht Abschluss nicht dargestellten Ressourcen und die Bedeutung von nichtfinanziellen Faktoren“ des Aufsichtsrats Unsere Prüfungsurteile Konzernlageberichts. Unser Prüfungsurteil zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussKonzernabschluss, Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesKonzern- abschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädi- gungen) oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit Unternehmens- tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder rechtliche Gegeben- heiten entgegenstehender Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-LageberichtsKonzernlageberichts, der ins- gesamt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts Konzern- lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichenermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Konzern- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzern-La- gebericht Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Konzern- abschluss und zum Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen dolosen Handlungen oder Unrichtigkeiten Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses und Konzern-Llageberichts Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entschei- dungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Konzernabschluss und im Konzern-LageberichtKonzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeitendas Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkendolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts Konzern- lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen gesetz- lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweiseerlangten Prüfungsnach- weise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtetver- pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Konzern- abschluss und im Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Konzern- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Konzernabschluss die zugrunde zu- grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Konzern- abschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung gesetzlichen Vor- schriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. ; • holen wir ausreichende ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen Rechnungslegungs- informationen der Unter- nehmen Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht Konzernlage- bericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-AbschlussprüfungKonzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. Prüfungsurteile; • beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts Konzernlageberichts mit dem Konzern-AbschlussKonzernabschluss, seine Gesetzesentspre- chung Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. ; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten ge- planten Umfang und die Zeit- planung Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame PrüfungsfeststellungenPrüfungsfest- stellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. HeidelbergSaarbrücken, den 2627. April 2023 FALK Juni 2024 EY GmbH & Co Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xx. Xxxxx Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferDelizia Wirtschaftsprüferin Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023
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Samples: Audit Report
Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief des Vorstands an umfassen die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe auf der im Geschäftsbericht Bericht des Aufsichtsrats Lagebericht angegebenen Internet- seite veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil Prüfungs- urteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussJahresabschluss, Konzern-Lagebericht oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesJahresabschlus- ses, der den deutschen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften Vor- schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich verant- wortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten fal- schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlichver- antwortlich, die Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-LageberichtsLage- berichts, der ins- gesamt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen zu- künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich ver- antwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichen, ermöglichen und um ausreichende ausrei- chende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses Rechnungslegungs- prozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und des Konzern-LageberichtsLagebe- richts. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Jahresab- schluss als Ganzes Xxxxxx frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzern-La- gebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken Risi- ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk Bestätigungsver- merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht Lagebe- richt beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung Ab- schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdecktauf- deckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen dolosen Handlungen oder Unrichtigkeiten resultieren Irrtümern resultie- ren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Jahresabschlus- ses und Konzern-Llageberichts Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entscheidungen von Adressaten beeinflussenbe- einflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische kriti- sche Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-LageberichtLagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü- mern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Hand- lungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeitendas Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Dar- stellungen nicht aufgedeckt werden, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkendolose Handlungen kollusives Zusammen- wirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen Darstellun- gen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses relevanten Jahresabschlusses rele- vanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten relevan- ten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil Prü- fungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. ; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden angewand- ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. Anga- ben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Un- ternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten Gegebenhei- ten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung Fortfüh- rung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommenkom- men, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk Bestäti- gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-Lagebericht Lagebe- richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten PrüfungsnachweisePrü- fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Er- tragslage der Gesellschaft vermittelt. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-Abschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. ; • beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-AbschlussJahresabschluss, seine Gesetzesentspre- chung Ge- setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. Unterneh- mens; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten dargestell- ten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten zukunfts- orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen bedeut- samen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten zukunftsori- entierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse Ereig- nisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten ge- planten Umfang und die Zeit- planung Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame PrüfungsfeststellungenPrüfungsfeststel- lungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. HeidelbergWir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesent- lichen Belangen eingehalten. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstan- dards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den 26deutschen han- delsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deut- schen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. April 2023 FALK Wir wen- den als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssiche- rungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfer- praxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs- nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rech- nungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzli- chen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung ge- trennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzu- nehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Leipzig, 8. Xxxx 2024 EY GmbH & Co Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Bätz Wirtschaftsprüfer Salzer Wirtschaftsprüfer
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Samples: Audit Report
Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief des Vorstands an umfassen die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Geschäftsbericht Bericht des Aufsichtsrats „Versicherung der gesetzlichen Vertreter". Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht Jahresbericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen –wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-Abschluss, Konzern-Lagebericht Jahresbericht oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder –anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesJahresabschlusses, der den deutschen deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägi- gen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – - beabsichtigten oder unbeabsichtigten – - falschen Dar- stellungen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der ins- gesamt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstelltden einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu er- möglichenermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – - beabsichtigten oder unbeabsichtigten – - falschen Darstellungen ist, ist und ob der Konzern-La- gebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und Konzern-Llageberichts Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus –identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – - beabsichtigter oder unbeabsichtigter – - falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkenZusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ; –gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. ; –beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ; –ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ; –beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Jahresabschluss die zugrunde liegenden zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- Finanz und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-Abschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. ; –beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-AbschlussJahresabschluss, seine Gesetzesentspre- chung Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichenGesellschaft. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem u. a. den geplanten Umfang und die Zeit- planung Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. HeidelbergWir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den 26. April 2023 FALK einzelnen Kapitalkonten der Hamburg Trust HTG Deutschland 19 GmbH & Co Co. geschlossene Investment KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferzum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) "Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweiseausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) "Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information' (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus –identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; –beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. Eschborn/Frankfurt am Main, 28. Mai 2021
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Samples: Jahresabschluss
Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief des Vorstands an umfassen die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe oben genannte Erklärung zur Unternehmens- führung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) sowie die oben genann- ten im Geschäftsbericht Bericht Lagebericht im ersten Absatz des Aufsichtsrats Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Ab- satz des Abschnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Abschnitt CORONA bedingte Maßnahmen enthaltenen lageberichtsfremden An- gaben. Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil Prüfungs- urteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ▶ wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussJahresabschluss, Konzern-Lagebericht oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ▶ anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahres- abschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesJahresabschlus- ses, der den deutschen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften Vor- schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich verant- wortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten be- absichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlichver- antwortlich, die Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-LageberichtsLage- berichts, der ins- gesamt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen zu- künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich ver- antwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichen, ermöglichen und um ausreichende ausrei- chende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses Rechnungslegungspro- zesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und des Konzern-Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Jahresab- schluss als Ganzes Xxxxxx frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen fal- schen Darstellungen ist, und ob der Konzern-La- gebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jah- resabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken Risi- ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk Bestätigungsver- merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht Lagebe- richt beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung Ab- schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdecktauf- deckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Jahresabschlus- ses und Konzern-Llageberichts Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entscheidungen von Adressaten beeinflussenbe- einflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische kriti- sche Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-LageberichtLagebe- richt, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkenZusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außer- kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. der Gesellschaft abzuge- ben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen ge- setzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden zusammenhän- genden Angaben. ; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen gesetzli- chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweiseerlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns der Ge- sellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres un- seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse Ereig- nisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-Abschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. ; • beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-AbschlussJahresabschluss, seine Gesetzesentspre- chung Ge- setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. Unter- nehmens; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender ausrei- chender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten ge- legten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men lie- genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares unvermeidba- res Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben An- gaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen Verantwor tlichen unter anderem den geplanten ge- planten Umfang und die Zeit- planung Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame PrüfungsfeststellungenPrüfungsfeststel- lungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. HeidelbergXxxxxxx, den 2600. April 2023 FALK Februar 2022 Ernst & Young GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxxxx Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferWirtschaftsprüferin Aktiva 31.12.2020 Passiva 31.12.2020 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
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Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat Vorstand ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die uns vor dem Datum des Bestätigungsvermerks vorgelegte sonstige Information um- fasst den gemäß § 340a Abs. 1a HGB i. V. m. § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2019. Die sonstigen Informationen umfassen: Brief des Vorstands an Informationen, die Aktionäre Ausführungen zu Aktie uns vereinbarungsgemäß nach diesem Datum zur Ver- fügung gestellt werden, umfasst den „Jahres- und Anleihe im Geschäftsbericht Bericht des Aufsichtsrats Nachhaltigkeitsbericht 2019“ für das Geschäftsjahr 2019. Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil Prüfungsur- teil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen In- formationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ▪ wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussJahresabschluss, Konzern-zum Lagebericht oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ▪ anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass ei- ne wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir ver- pflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter sind (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Ver- waltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesJahresabschlusses, der den deutschen deut- schen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, entspricht und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Sparkasse vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt habenhat, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – - beabsichtigten oder und unbeabsichtigten – - falschen Dar- stellungen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses sind die gesetzlichen Vertreter Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns Fä- higkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie Wei- teren hat er die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie ist er dafür verantwortlichver- antwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten Ge- gebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der ins- gesamt insge- samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen wesentli- chen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend zutref- fend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen Maßnah- men (Systeme), die sie er als notwendig erachtet habenhat, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichenermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses Rechnungslegungspro- zesses der Sparkasse zur Aufstellung des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und des Konzern-Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Jahres- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – - beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen - fal- schen Darstellungen ist, und ob der Konzern-La- gebericht Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Jahresab- schluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen zukünf- tigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Jahresabschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger ordnungsmäßi- ger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Jahresabschlusses und Konzern-Llageberichts La- geberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus ▪ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – - beabsichtigter oder unbeabsichtigter – un- beabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-Lagebericht, planen pla- nen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen er- langen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen Darstellun- gen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkenZusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte UnvollständigkeitenUnvollstän- digkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ▪ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses relevanten Jahresabschlusses rele- vanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten relevan- ten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil Prü- fungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ▪ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern vom Vorstand angewandten Rechnungslegungs- methoden Rechnungsle- gungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern vom Vorstand dargestellten geschätzten geschätz- ten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ▪ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten vom Vorstand ange- wandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Unternehmenstätig- keit sowie, auf der Grundlage der er- langten erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns der Sparkasse zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche we- sentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Jahresabschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil Prüfungsur- teil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Zukünfti- ge Ereignisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ▪ beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Jahresabschluss die zugrunde zugrunde- liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Er- tragslage der Sparkasse vermittelt. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-Abschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile. ▪ beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-AbschlussJahresabschluss, seine Gesetzesentspre- chung Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzernsder Sparkasse. ▪ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten zukunftsorien- tierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise Prü- fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern An- gaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen beurtei- len die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen AnnahmenAn- nahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches er- hebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten zu- kunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit- planung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. HeidelbergWir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Un- abhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutz- maßnahmen. Wir bestimmen von den 26Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Be- richtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs- sachverhalte sind. April 2023 FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferWir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sach- verhalts aus.
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Samples: Basisprospekt Über Ein Angebotsprogramm Zur Emission Von Schuldverschreibungen
Sonstige Informationen. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen sonsti- gen Informationen umfassen: umfassen die übrigen Bestandteile des Geschäftsberichts, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt wer- den, insbesondere den „Brief des Vorstands an die Aktionäre Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Geschäftsbericht Aktionäre“, den „Bericht des Aufsichtsrats Aufsichtsrates“ und weitere Abschnitte des Geschäftsberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sons- tigen sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-AbschlussKonzernabschluss, Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht oder unseren bei der Prü- fung Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzern- abschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-AbschlussesKonzernab- schlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermitteltvermit- telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung Buch- führung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen fal- schen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlichver- antwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tungVerantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- gebenanzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-LageberichtsKon- zernlageberichts, der ins- gesamt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt ver- mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken Risi- ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter Ver- treter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig not- wendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts Konzernlageberichts in Übereinstimmung Übereinstim- mung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichenermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses Rechnungslegungspro- zesses des Konzerns zur Auf- stellung Aufstellung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses und des Konzern-LageberichtsKonzernlagebe- richts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss Konzern- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-La- gebericht Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen Belangen mit dem Konzern-Abschluss Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk Bestäti- gungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung Ab- schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdecktauf- deckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses Konzernabschlus- ses und Konzern-Llageberichts Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen Entscheidungen von Adressaten Adres- saten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische kriti- sche Grundhaltung. Dar- über Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss Konzernabschluss und im Konzern-LageberichtKonzern- lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken Risi- ken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirkenZusammenwirken, FälschungenFäl- schungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses Konzernabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts Konzernlagebe- richts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen ge- setzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden zusammenhän- genden Angaben. ; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen gesetzli- chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweiseerlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns Kon- zerns zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- stehtbesteht, sind wir verpflichtetver- pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss Konzern- abschluss und im Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres un- seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse Ereig- nisse oder Gege- benheiten Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses Konzernab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss Konzernabschluss die zugrunde zu- grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss Kon- zernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. ; • holen wir ausreichende ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen Rechnungsle- gungsinformationen der Unter- nehmen Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht Konzernlage- bericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-AbschlussprüfungKonzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung Verantwor- tung für unsere Prüfungs- urteile. Prüfungsurteile; • beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts Konzernlageberichts mit dem Konzern-AbschlussKonzernabschluss, seine Gesetzesentspre- chung Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. ; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung Xxxxx- xxxx der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges eigenständi- ges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares unvermeid- bares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten ge- planten Umfang und die Zeit- planung Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame PrüfungsfeststellungenPrüfungsfeststel- lungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystemKontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. HeidelbergMannheim, den 2624. April 2023 FALK November 2021 Ernst & Young GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Kaschub Wirtschaftsprüfer Wöhe Wirtschaftsprüfer
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Samples: Audit Report