Risikohinweise Musterklauseln

Risikohinweise. Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.
Risikohinweise. Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um ein Angebot von Genussrechten mit qualifiziertem Rangrücktritt (einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre) der Africa GreenTec AG. Die Genussrechte sind langfristige, schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Vermögensanlage des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die Vermögensanlage sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen. Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage dargestellt, die für die Bewertung der Vermögensanlage von wesentlicher Bedeutung sind. Weiterhin werden Risikofaktoren dargestellt, die die Fähigkeit des Genussrechtsschuldners beeinträchtigen könnten, die erwarteten Ergebnisse zu erwirtschaften. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.
Risikohinweise. Der Teilfonds Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav - Rendite investiert nach dem Grundsatz der Risikostreuung in verschiedene Arten von Zielfonds. Dabei ist zu beachten, dass Investitionen in Zielfonds neben den Chancen aus Kursgewinnen und Erträgen auch Risiken enthalten, da die Kurse unter die Erwerbskurse fallen können. Anteile an Fonds sind Wertpapiere, deren Preise durch die börsentäglichen Kursschwankungen der in den Fonds befindlichen Vermögenswerte bestimmt werden und deshalb steigen oder auch fallen können. Es kann daher grundsätzlich keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Das Vermögen des Teilfonds ist in EURO nominiert. Bei der Investition in Vermögenswerte, die in einer anderen Währung nominiert sind, bestehen Währungskurschancen und -risiken. Das so genannte Wechselkursrisiko kann sich zu Gunsten oder zu Lasten des Anlegers auswirken. Der Wert der Anteile an Investmentfonds (Zielfonds) kann durch Devisenbewirtschaftungsmaßnahmen, steuerliche Regelungen, einschließlich der Erhebung von Quellensteuern, sowie durch sonstige wirtschaftliche oder politische Rahmenbedingung oder Veränderungen in den Ländern, in welchen der Zielfonds investiert, beeinflusst werden. Die Anlage des Teilfondsvermögens in Anteilen an Zielfonds unterliegt dem Risiko, dass die Rücknahme der Anteile Beschränkungen unterliegt, was zur Folge hat, dass solche Anlagen gegebenenfalls weniger liquide sind als andere Vermögensanlagen. Soweit es sich bei den Zielfonds um Teilfonds eines Umbrella-Fonds handelt, ist der Erwerb der Zielfondsanteile mit einem zusätzlichen Risiko verbunden, wenn der Umbrella-Fonds Dritten gegenüber insgesamt für die Verbindlichkeiten jedes Teilfonds haftet. Der Anteilerwerber erzielt beim Verkauf seiner Anteile erst dann einen Gewinn, wenn deren Wertzuwachs den beim Erwerb gezahlten Ausgabeaufschlag unter Berücksichtigung der Rücknahmeprovision übersteigt. Der Ausgabeaufschlag kann bei nur kurzer Anlagedauer die Wertentwicklung (Performance) für den Anleger reduzieren oder sogar zu Verlusten führen. Zertifikate und Strukturierte Produkte sind zusammengesetzte Produkte. In Zertifikaten und strukturierten Produkten können auch Derivate und/oder sonstige Techniken und Instrumente eingebettet sein. Somit sind, neben den Risikomerkmalen von Wertpapieren auch die Risikomerkmale von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumente zu beachten. Zertifikate gehören zur Anlagegruppe der so genannten abgeleiteten Finanzpro...
Risikohinweise. Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um ein Angebot von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre der Frankfurt Realestate 6 GmbH & Co. KG, Eschborn. Die Nachrangdarlehen sind mittelfristige, schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Vermögensanlage des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die Vermögensanlage sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen. Im Folgenden werden bestimmte rechtliche und tatsächliche Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage dargestellt, die für die Bewertung der Vermögensanlage von wesentlicher Bedeutung sind. Weiterhin werden Risikofaktoren dargestellt, die die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen könnten, die erwarteten Ergebnisse zu erwirtschaften. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.
Risikohinweise. Bei der vorliegenden Emission handelt es sich um eine Emission von Nachrangdarlehen des Darle- hensnehmers ecoligo Projects Two UG (haftungsbeschränkt), Berlin. Der Darlehensnehmer ist eine sogenannte Emissionszweckgesellschaft (Ein-Zweck-Gesellschaft), die ausschließlich dazu dient, das von den Nachrangdarlehensgebern durch Nachrangdarlehen eingeworbene Kapital an den Projektin- haber ecoligo Co., Ltd. mit Sitz in Vietnam, mit dem der Darlehensnehmer gesellschaftsrechtlich ver- bunden ist, in Form eines weiteren Darlehens weiterzuleiten. Die Nachrangdarlehen der Nachrang- darlehensgeber sind langfristige, schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Der Nachrangdarlehensgeber sollte daher die nachfolgende Ri- sikobelehrung vor dem Hintergrund der Angaben in der Darlehensgeberbroschüre aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Kapitalanlage des Nachrangdarlehensgebers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die Kapitalanlage sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen. Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Kapitalanlage dargestellt, die für die Bewertung der Kapitalanlage von wesentlicher Bedeutung sind. Weiterhin werden Risikofaktoren dargestellt, die die Fähigkeit des Darlehensneh- mers beeinträchtigen könnten, die erwarteten Ergebnisse zu erwirtschaften. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Rei- henfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkei- ten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.
Risikohinweise. Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um ein Angebot von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre der SBK Solar 1 GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx. Die Nachrangdarlehen sind mittelfristige, schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Vermögensanlage des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die Vermögensanlage sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen. Im Folgenden werden bestimmte rechtliche und tatsächliche Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage dargestellt, die für die Bewertung der Vermögensanlage von wesentlicher Bedeutung sind. Weiterhin werden Risikofaktoren dargestellt, die die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen könnten, die erwarteten Ergebnisse zu erwirtschaften. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.
Risikohinweise. Der Teilfonds Swiss Rock (Lux) Sicav – Global Equity / Aktien Welt investiert nach dem Grundsatz der Risikostreuung in verschiedene Vermögenswerte. Bei der Auswahl der Anlagewerte steht die erwartete Wertentwicklung der Vermögensgegenstände im Vordergrund. Dabei ist zu beachten, dass Vermögenswerte neben den Chancen aus Kursgewinnen und Erträgen auch Risiken enthalten, da die Kurse unter die Erwerbskurse fallen können. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik tatsächlich erreicht werden.
Risikohinweise. Wir weisen unsere Kunden hiermit darauf hin, dass die Bank ihren Kunden keine Anlageberatung anbietet. Wir führen lediglich Geschäfte als bera- tungsfreies Geschäft (Termingeschäfte) bzw. „execution only“ (Aktien, Ren- ten, Fonds und ETFs) aus. Bei Professionellen Kunden und Geeigneten Gegenparteien führt die Bank keinen Angemessenheitstest im Sinne des § 63 Abs. 10 WpHG durch bzw. darf im Einklang mit Art 56 der Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 bei dessen Durchführung davon ausgehen, dass diese Kundengruppen die Ri- siken der ausgewählten Anlageformen verstehen, beurteilen und bewerten können. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir keine Informationen gemäß gem. § 63 Abs. 10, § 64 Abs. 3 WpHG einholen und außer in den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen kein Warnhin- weis gemäß § 63 Abs. 10 WpHG ergeht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zugunsten des „Professionellen Kunden“ diverse Schutzvorschriften nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) nicht angewendet werden. Das Gesetz bietet „Professionellen Kunden“ die Möglichkeit, eine Einstufung als Privatkunde gesondert zu ver- einbaren. Die Bank als Kommissionärin leitet die von ihren Kunden hinterlegten Si- cherheiten (Margin, Einschuss) über ihren jeweiligen Clearing-Partner an die jeweilige Terminbörse weiter. Im Falle der Insolvenz des Clearing-Part- ners nach der Insolvenzordnung oder gem. dem Insolvenzverfahren nach dem Recht des Staates, in dem der Clearing-Partner seinen Sitz hat, hat der Kunde der Bank diese notwendigen Aufwendungen gegenüber dem Clearing-Partner zu ersetzen. Dieser Anspruch auf Aufwendungsersatz ist grundsätzlich auf die Höhe der Sicherheiten begrenzt, die der Kunde zu Be- ginn des Handelstages, der dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfah- rens folgt, gegenüber der Bank zu leisten hat. Die Höhe der zu ersetzenden Aufwendungen wird im Insolvenzfall berechnet, sobald sie feststeht. Zur Er- höhung der Transparenz haben wir die Margins je Clearing-Partner aufge- schlüsselt und mit Lagerstelle im Kundenreporting angezeigt. Die aktuelle „Partnerliste der Clearing-Mitglieder/Lagerstellen“ mit Kürzelbezeichnung entnehmen Sie bitte der Übersicht im Login-Bereich auf der Website: xxx.xxxxxxxxxx.xx.
Risikohinweise. Bei der Auswahl der Anlagewerte stehen die Aspekte Sicherheit, Wachstum und/oder Ertrag im Vordergrund der Überlegungen. Hierbei ist zu beachten, dass Wertpapiere neben den Chancen auf Kurssteigerungen auch Risiken enthalten.