Sorgfalt bei Verwendung von Telekommunikationsmitteln, Sperre. Z 15. (1) Der Kunde hat bei der Nutzung eines Zahlungs- instrumentes, das vereinbarungsgemäß zur Erteilung eines Auftrags an das Kreditinstitut verwendet werden kann, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten
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Sorgfalt bei Verwendung von Telekommunikationsmitteln, Sperre. Z 15. (1) Der Kunde hat bei der Nutzung eines Zahlungs- instrumentes, das vereinbarungsgemäß zur Erteilung eines Auftrags an das Kreditinstitut verwendet werden kann, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die personalisiertenalle
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