Mitwirkungspflichten Und Haftung Des Kunden Musterklauseln

Mitwirkungspflichten Und Haftung Des Kunden. 1. Einleitung Z 10.
Mitwirkungspflichten Und Haftung Des Kunden. 1. Einleitung Z 10. Der Kunde hat im Verkehr mit dem Kreditinstitut insbe- sondere die im folgenden angeführten Mitwirkungspflichten zu beachten; deren Verletzung führt zu Schadenersatzpflichten des Kunden oder zur Minderung seiner Schadenersatzansprü- che gegen das Kreditinstitut.
Mitwirkungspflichten Und Haftung Des Kunden. E. Mitwirkungspflichten und Haftung des Kunden 1. Einleitung 1. Einleitung
Mitwirkungspflichten Und Haftung Des Kunden. Der Kunde hat im Verkehr mit der OeKB CSD insbesondere die im Folgenden angeführten Mitwirkungspflichten. Ihre Verletzung kann zu Schadenersatzverpflichtungen des Kunden oder zu einer Minderung seiner Schadenersatzansprüche führen.
Mitwirkungspflichten Und Haftung Des Kunden. 2. Bekanntgabe wesentlicher Änderungen a) Name oder Anschrift
Mitwirkungspflichten Und Haftung Des Kunden. 2. Bekanntgabe wesentlicher Änderungen a) Name oder Anschrift Z 11. (1) Der Kunde hat dem Kreditinstitut Änderungen seines Namens, seiner Firma, seiner Anschrift oder der Anschrift einer anderen von ihm namhaft gemachten Empfangsstelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Mitwirkungspflichten Und Haftung Des Kunden a) Der Kunde gewährleistet die Aktualität und Richtigkeit seiner Angaben. Der Kunde ist verpflichtet, WECHSELSTROM für die Durchführung des Vertrags notwendige Informationen mitzuteilen sowie WECHSELSTROM über Änderungen zu informieren. b) Der Kunde muss eingetragener Halter des Fahrzeugs laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 sein. WECHSELSTROM ist umgehend vom Kunden in Kenntnis zu setzen, wenn die Zulassung des Fahrzeugs erlischt, oder ein Halterwechsel durchgeführt wird. c) Der Kunde bestätigt, dass es sich um ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug handelt. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren wie auch sogenannte Plug-In-Hybride sind ausgeschlossen. d) Verstoß gegen Mitwirkungspflichten WECHSELSTROM behält sich das Recht vor, jegliche Kosten, die WECHSELSTROM dadurch entstehen, dass der Kunde die Mitwirkungspflicht verletzt, diesem in Rechnung zu stellen.
Mitwirkungspflichten Und Haftung Des Kunden. Bekanntgabe wesentlicher Änderungen a) Name oder Anschrift Z 11.
Mitwirkungspflichten Und Haftung Des Kunden. 2. Bekanntgabe wesentlicher Änderungen a) Name oder Anschrift Z 11. (2) Gibt der Kunde Änderungen der Anschrift nicht bekannt, gelten schrift- liche Erklärungen des Kreditinstituts als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Kunden dem Kreditinstitut bekannt gegebene Anschrift gesendet wurden.
Mitwirkungspflichten Und Haftung Des Kunden. 7.1 Sofern der Kunde ein Benutzerkonto eingerichtet hat, ist er verpflichtet, seine im Portal hinterlegten Kundenkonto- und Kontaktdaten aktuell zu halten. 7.2 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Nutzung der Telematikdienste erforderlichen Zugangsdaten und Passwörter sorgfältig zu verwahren, Dritten gegenüber geheim zu halten und eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern. Der Kunde hat die vorstehende Verpflichtung seinen Erfüllungsgehilfen, Arbeitnehmern, Fahrern und Mietern des Kunden (in diesem Teil I jeweils „Bediener“) seiner mit einem Modul ausgestatten Maschine aufzuerlegen und jeden Bediener darauf hinzuweisen, dass die Maschine über ein Modul mit angeschlossenen Telematikdiensten verfügt. 7.3 Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Mängel an der mit einem Modul ausgestatteten Maschine, die Auswirkungen auf die Telematikdienste haben könnten, das Abhandenkommen der mit einem Modul ausgestatteten Maschine, Schäden und Mängel am Modul selbst sowie Mängel an der Erbringung oder Nutzung der Telematikdienste unverzüglich seinem Vertriebspartner zu melden. Verstößt der Kunde gegen seine Meldepflichten, sind weder die Wacker Neuson Group noch der zuständige Vertriebspartner für daraus entstandene Schäden haftbar. 7.4 Die Telematikdienste sind grundsätzlich modul- und maschinenbezogen. Insofern ist es dem Kunden untersagt, ein in seiner Maschine installiertes Modul aus der Maschine auszubauen und in einer anderen Maschine (einschließlich Fremdfabrikate Dritter) zu verwenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, verliert der Kunde Anspruch auf die mit dem Modul verbundenen Telematikdienste. Im Falle der Verletzung dieser Pflichten bleiben etwaige vertragliche (Zahlungs-)Pflichten des Kunden unberührt. Ein Ausbau kann zudem zum Verlust von ggf. bestehenden Gewährleistungs- und Garantieansprüchen des Kunden für die betreffende Maschine und das betreffende Modul führen. 7.5 Mit dem Modul erhält der Kunde eine im Modul fest installierte SIM-Karte („eSIM“). Die eSIM darf vom Kunden nicht aus dem Modul ausgebaut werden und darf nur im Rahmen der Telematikdienste genutzt werden. Der Kunde hat Wacker Neuson von jeglichen Verlusten, Schäden, Strafzahlungen, Kosten oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter hinsichtlich des genutzten Mobilfunkanbieters ergeben, sofern die Nutzung der eSIM durch den Kunden vertragswidrig ist. 7.6 Für den Fall, dass der Kunde eine gegen d...