Sprachen im Schriftverkehr mit der Behörde. Die Behörde verwendet im Schriftverkehr (einschließlich der Formblätter), mit Ausnahme des Schriftverkehrs mit dem Internationalen Büro, die Sprache oder eine der Sprachen, die in Anhang D – unter Berücksichtigung der in Anhang A dieser Vereinbarung angegebenen und der von der Behörde nach Regel 92.2 Absatz b zugelassenen Sprache oder Sprachen – angegeben sind.
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Samples: Übereinkommen Vereinbarung, Vereinbarung Über Die Aufgaben Des Europäischen Patentamts Als Internationale Recherchenbehörde, Vereinbarung Über Die Aufgaben Des Europäischen Patentamts Als Internationale Recherchenbehörde
Sprachen im Schriftverkehr mit der Behörde. Die Behörde verwendet im Schriftverkehr Schrift- verkehr (einschließlich der FormblätterForm- blätter), mit Ausnahme des Schriftverkehrs Schrift- verkehrs mit dem Internationalen Büro, die Sprache oder eine der Sprachen, die in Anhang D – unter Berücksichtigung der in Anhang A dieser Vereinbarung angegebenen und der von der Behörde nach Regel 92.2 Absatz b zugelassenen Sprache oder Sprachen – angegeben sind.
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Samples: PCT Agreement
Sprachen im Schriftverkehr mit der Behörde. Die Behörde verwendet im Schriftverkehr Schriftver- kehr (einschließlich der Formblätter), mit Ausnahme des Schriftverkehrs mit dem Internationalen Büro, die Sprache oder eine der Sprachen, die in Anhang D – unter Berücksichtigung der in Anhang A dieser Vereinbarung angegebenen und der von der Behörde nach Regel 92.2 Absatz b zugelassenen Sprache oder Sprachen – angegeben sind.
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Samples: Vereinbarung Über Die Aufgaben Des Europäischen Patentamts Als Internationale Recherchenbehörde