Statistik. 1 Die Kantone erstellen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf jedes Kalenderjahres zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) eine elektronisch geführte Statistik über die Beschaffungen des Vorjahres im Staatsvertragsbereich.
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Statistik. 1 Die Kantone erstellen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf jedes Kalenderjahres Kalenderjah- res zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) eine elektronisch geführte ge- führte Statistik über die Beschaffungen des Vorjahres im Staatsvertragsbereich.
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Samples: www.gesetzessammlung.sg.ch, www.gesetzessammlung.sg.ch
Statistik. 1 Die Kantone erstellen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf jedes Kalenderjahres Ka- lenderjahres zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) eine elektronisch geführte Statistik über die Beschaffungen des Vorjahres im Staatsvertragsbereich.
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