Statistik. 1 Die Kantone erstellen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf jedes Kalender- jahres zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) eine elektro- nisch geführte Statistik über die Beschaffungen des Vorjahres im Staatsver- tragsbereich. 2 Die Statistiken enthalten mindestens die folgenden Angaben:
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Statistik. 1 Die Kantone erstellen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf jedes Kalender- jahres zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) eine elektro- nisch geführte Statistik über die Beschaffungen des Vorjahres im Staatsver- tragsbereich.
2 Die Statistiken enthalten mindestens die folgenden Angaben:: a Anzahl und Gesamtwert der öffentlichen Aufträge jedes Auftraggebers gegliedert nach Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unter Angabe der CPC- oder CPV-Klassifikation;
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)