Statistik. 1 Die Kantone erstellen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf jedes Kalenderjah- res zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) eine elektronisch ge- führte Statistik über die Beschaffungen des Vorjahres im Staatsvertragsbereich.
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Statistik. 1 Die Kantone erstellen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf jedes Kalenderjah- res Kalenderjahres zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) eine elektronisch ge- führte geführte Statistik über die Beschaffungen des Vorjahres im Staatsvertragsbereich.
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Statistik. 1 Die Kantone erstellen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf jedes Kalenderjah- res Ka- lenderjahres zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) eine elektronisch ge- führte geführte Statistik über die Beschaffungen des Vorjahres im Staatsvertragsbereich.
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Statistik. 1 Die Kantone erstellen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf jedes Kalenderjah- res Kalender- jahres zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) eine elektronisch ge- führte geführte Statistik über die Beschaffungen des Vorjahres im StaatsvertragsbereichStaatsvertragsbe- reich.
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