Steuerliche Risiken. Die dem Emittenten erteilten Steuerbescheide stehen regelmäßig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch eine steuerliche Außenprüfung oder der Entscheidung einzelner Fragestellungen durch einschlägige Gerichte. Dies ist ein übliches Verfahren, bei dem im Rahmen einer Steuerprüfung oder nach einer allgemeinen Entscheidung durch ein Finanzgericht noch Jahre nach dem Steuerbescheid eine Steuernachforderung durch die Finanzbehörden erhoben werden kann. Steuernachforderungen können erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögenslage des Emittenten haben. Rechtsrisiken und aufsichtsrechtliche Risiken Unter Rechtsrisiken versteht der Emittent alle aus vertraglichen Vereinbarungen sowie aus rechtlichen Rahmenbedingungen resultierenden Risiken. Aufsichtsrechtliche Risiken ergeben sich aus den für den Emittenten bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Verwirklichung von Rechtsrisiken oder eine Erhöhung aufsichtsrechtlicher Anforderungen können die betrieblichen Aufwendungen des Emittenten erheblich steigern und negative Auswirkungen auf die Vermögenslage des Emittenten haben.
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