Japan Musterklauseln

Japan. If the Territory is Japan, the MicroStrategy contracting entity on the order is MicroStrategy Japan Inc., with offices at Shin-Hanzomon Bldg, 0xx Xxxxx, 00-0 Xxxxxxx-xxx, Xxxxxxx-xx, Xxxxx 000-0000, Xxxxx and the following terms apply: (a) The Governing Law will be the law of Japan; and (b) any disputes, actions, claims or causes of action arising out of or in connection with this Agreement or the parties’ relationship under it will be subject to the exclusive jurisdiction of the courts of Japan; and (c) in the event of a conflict between the English-language version and the Japanese-language version of this Agreement, or between the English-language version and the Japanese- language version of an order, the English-language version will prevail.
Japan. Die Schuldverschreibungen wurden und werden nicht gemäß dem japanischen Financial Instruments and Exchange Law (Law No. 25 of 1948) in der jeweils gültigen Fassung registriert, Wertpapiere dürfen weder unmittelbar noch mittelbar in Japan oder Personen aus Japan oder zu deren Gunsten oder Dritten zum unmittelbaren oder mittelbaren Angebot oder Verkauf in Japan oder an Personen aus Japan angeboten oder verkauft werden, außer sofern dies im Einklang mit allen, zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften und Richtlinien der zuständigen japanischen Regierungsstellen oder Aufsichtsbehörden erfolgt. "Person aus Japan" im Sinne dieses Absatzes meint jede Person, die in Japan ansässig ist und umfasst Gesellschaften oder andere juristische Personen nach japanischem Recht. Keine Beratung
Japan. (A) Bereitstellung lizenzierter und nutzerdefinierter Anwendungen für Endnutzer in Japan 5.1 Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie die alleinige Verantwortung für Folgendes tragen: (i) gegebenenfalls die Verbrauchssteuerpflicht in Bezug auf die Lieferung Ihrer lizenzierten und/oder nutzerdefinierten Anwendungen an Endnutzer durch iTunes KK in Ihrem Namen; (ii) die Einreichung von Verbrauchssteuererklärungen und die Zahlung der Verbrauchssteuer an die japanische Regierung, falls zutreffend; und (iii) die unabhängige Bestimmung Ihres Status als Steuerzahler und Ihrer Steuerzahlungsverpflichtungen in Absprache mit Ihrem eigenen Steuerberater sowie die Ernennung Ihres eigenen Steuerverwalters für Verbrauchssteuerzwecke. Wenn iTunes KK von der japanischen Steuerbehörde als Ihr Steuerverwalter in Japan aufgefordert wird, Ihre Steuern in Japan einzuziehen, zu zahlen oder einzureichen, kann iTunes KK Ihnen nicht helfen, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie so bald wie möglich Ihren eigenen Steuerverwalter ernennen. Ihre Überweisungszahlung gemäß Abschnitt 3.5 von Anhang 2 und Abschnitt 3.5 von Anhang 3 kann für Ihre anwendbaren lizenzierten oder nutzerdefinierten Anwendungen erst dann erfolgen, wenn Sie Ihren eigenen Steuerverwalter bestellen. 5.2 Die Provisionen, die iTunes KK den in Japan ansässigen Entwicklern berechnet, enthalten die Verbrauchssteuer. (B) Japanische Entwickler – Lieferung von lizenzierten und nutzerdefinierten Anwendungen an Endkunden und Kunden für den Vertrieb nutzerdefinierter Apps außerhalb Japans
Japan a) Für Xxxxxx, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Japan haben, gilt Folgendes: b) Ziffer 14. (Laufzeit, Beendigung) Ziffer 14.5b) wird gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt: „14.5b) Im Falle einer Kündigung durch den Anbieter aus wichtigem Grund, den der Nutzer zu vertreten hat, ist der Anbieter berechtigt, vom Nutzer Schadensersatz für Schäden und Kosten zu verlangen, die dem Anbieter entstanden sind und die sich aus oder im Zusammenhang mit der Kündigung der Nutzungsvereinbarung ergeben, in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht.“ c) Ziff. 16. (Haftung) Ziffer 16.2 wird gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt: „16.2 Für Sach- und/oder Vermögensschäden, die durch Fahrlässigkeit des Anbieters (ausgenommen grobe Fahrlässigkeit) verursacht werden, haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Nutzer vertrauen darf.“ d) Ziff. 22. (Anwendbares Recht, Gerichtsstand) Ziff. 22.1 wird gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt: 22.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, wenn (i) der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder (ii) sein gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat liegt, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Hat der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Japan, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit deutschen Rechts, unbeschadet zwingender Bestimmungen des japanischen Rechts („Günstigkeitsprinzip“). „

Related to Japan

  • Gentechnik Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf (1) gentechnische Arbeiten, (2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO), (3) Erzeugnisse, die - Bestandteile aus GVO enthalten, - aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.

  • Spezielle Risiken der Anlagen Die Anlage in Investmentanteilen ist mit Risiken verbunden. Risiken, die sich im Wert der Investmentanteile widerspiegeln, können sich aus einer Vielzahl von Faktoren und ihrer Veränderung ergeben. Details zur Anlagepolitik und zu den Anlagegrundsätzen können dem jeweiligen Verkaufsprospekt eines Investment- vermögens entnommen werden. Regelmäßig behält sich die Kapitalverwaltungs- gesellschaft in den Anlagebedingungen das Recht vor, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Sofern dies geschieht, kann der Anleger unter Umständen seine Anteile zumindest zeitweise nicht veräußern. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu. Anlagen in Investmentanteilen sind keine Bankeinlagen und ihr Wert ist nicht durch die Bank, die USB oder die Einlagensicherung garantiert. Der Wert von Investmentanteilen unterliegt den Schwankungen des Markts, die zum vollständi- gen oder teilweisen Verlust des investierten Vermögens führen können. Weitere Informationen zu den Risiken der Vermögensverwaltung sowie der Anlage in Investmentfonds kann der Anleger der Broschüre „Basisinformationen zur Geld- anlage in Investmentfonds im Rahmen einer Vermögensverwaltung“ entnehmen. Bei Portfolioanpassungen kann es zu Verzögerungen bei der Orderausführung kommen.

  • Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

  • Lizenz Der Anbieter gewährt Ihnen eine nicht exklusive Lizenz zur Verwendung der Lösung und der Dokumentation während des vereinbarten Zeitraums, der in den geltenden Bedingungen angegeben ist, einschließlich aller Verlängerungen oder Erneuerungen (die„Abonnementlaufzeit“), unter der Voraussetzung, dass Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen.

  • Technisch-organisatorische Maßnahmen (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen. (2) Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Artt. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DS-GVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DS-GVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO zu berücksichtigen [Einzelheiten in Anlage 1]. (3) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Sanktionsklausel Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.

  • Mietwagen Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermietfahrzeuge).

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.