Stillschweigen. (1) Alle Gesellschafter haben in Angelegenheiten der Gesellschaft auch nach dem Ausscheiden oder der Beendigung der Gesellschaft Stillschweigen zu bewahren.
Stillschweigen. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, gegenüber Dritten über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Vorgänge, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, absolutes Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Stillschweigen. Der Gesellschafter und Xxxxxxxxx hat über alle ihm bekannt gewordenen Angelegenheiten der Gesellschaft, der (Vor-) KVG wie auch der Zielfonds und Zielunternehmen Stillschweigen zu wahren, soweit er nicht über eine öffentliche Publikation, wie z. B. die Tagespresse oder die von der RWB Unternehmensgruppe veröffentlichten Angaben, von ihnen erfährt. Die Verpflichtung zum Stillschweigen gilt auch nach Beendigung der Beteiligung.
Stillschweigen. Über alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien sowie die Inhalte aller sich hieraus ergebenen Leistungen wird Stillschweigen vereinbart.
Stillschweigen. Die Vertragsparteien bewahren über den Inhalt des Vertrages, insbesondere die Höhe der Gage, Stillschweigen. Xxxxxxxx Xxxxxx sorgt selbst für ausreichende Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung sowie für die ordnungsgemäße Regelung der steuerlichen Verpflichtungen, die sich aus den Honorarzahlungen ergeben. Der 1. Wohnsitz von Xxxxxxxx Xxxxxx ist Deutschland. Die Aufzeichnung von Bild- und Tonmaterial vor, während und nach der Veranstaltung bedarf einer besonderen Abstimmung mit der Firma. In den TV-Medien ist die Nutzung ausschließlich auf redaktionellen Einsatz im Rahmen aktueller Berichterstattung beschränkt. Weitere Verwertungen bedürfen der Abstimmung und separater Honorarvereinbarungen. Der Kunde verpflichtet sich, die Firma über Mitschnitte und/oder Übertragungen rechtzeitig vor Proben-/Veranstaltungsbeginn zu informieren. In jedem Fall erhält die Firma eine kostenlose Belegkopie der Dokumentation/des Schnittmaterials in nicht komprimierter Ausführung. Übernimmt die Firma einen Vortrag für den Kunden gilt ergänzend: Der Kunde stellt der Firma frühzeitig Informationsmaterial zur Verfügung. Zusätzlich zum Honorar erhält die Firma einen steuerlich anerkennbaren Spesenanteil abzgl. der vor Ort bereitgestellten Leistungen. Die Firma wird die anfallenden Reisekosten nach Kilometern ab dem Standort der Firma in Köln berechnen. Die Kilometerpauschale beträgt 0,50 € per Kilometer zuzüglich Steuern. Darüber hinaus werden Reisekosten nach jeweiliger Vereinbarung gezahlt. Zeigt die Firma an, dass eine oder mehrere Übernachtungen notwendig sind, so stellt der Kunde auf seine Kosten der Firma ein Hotelzimmer oder sonstige Übernachtungsmöglichkeit am Veranstaltungsort. Der Unterbringungsstandard soll hierbei 4-Sterne nach DEHOGA- Standard nicht unterschreiten. Wird die Firma für den Kunden im Rahmen eines Seminarvertrages tätig, so gelten ergänzend bzw. ersetzend folgende Bedingungen.
Stillschweigen. Jeder Gesellschafter bzw. Xxxxxxxxx hat über alle ihm bekannt gewordenen Angelegenheiten der Gesellschaft, der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Unternehmen der RWB-Unternehmensgruppe, wie auch der Zielfonds und Zielunternehmen Stillschweigen zu wahren, soweit er nicht über eine öffentliche Publikation, wie z. B. die Tagespresse oder die von der RWB Unternehmensgruppe veröffentlichten Angaben, von ihnen erfährt. Die Verpflichtung zum Stillschweigen gilt auch nach Beendigung der Beteiligung.
Stillschweigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse auch über die Vertragsdauer hinaus Stillschweigen zu bewahren.
Stillschweigen. Die SKD anvertrauten Firmeninformationen werden lediglich zum Zweck der Projektdurchführung verwendet. SKD garantiert Stillschweigen gegenüber Dritten. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Informationen und Unterlagen werden nur zum Zwecke der Projektplanung, -durchführung und -kontrolle verwendet.
Stillschweigen. Der Gesellschafter und Xxxxxxxxx hat über alle ihm bekannt gewordenen Angelegenheiten der Gesellschaft, der (Vor-) KVG, der Zielfonds und Zielunternehmen wie auch der RWB Unternehmensgruppe, einschließlich der Zweckgesellschaften, 5. RWB Global Market GmbH und Vintagefonds, Stillschweigen zu wahren, soweit er nicht über eine öffentliche Publikation, wie z. B. die Tagespresse oder die von der RWB Unternehmensgruppe veröffentlichten Angaben, von ihnen erfährt. Die Verpflichtung zum Stillschweigen gilt auch nach Beendigung der Beteiligung.
Stillschweigen. 1. Die PARTEIEN werden über die Aufnahme der Gespräche über den ZWECK, ihren Fortschritt und alle damit verbundenen Fragen Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen bewahren.