Stillschweigen. Alle Gesellschafter haben in Angelegenheiten der Gesellschaft auch nach dem Ausscheiden oder der Beendigung der Gesellschaft Stillschweigen zu bewahren.
Stillschweigen. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, gegenüber Dritten über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Vorgänge, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, absolutes Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Stillschweigen. Die Parteien verpflichten sich, über den Inhalt dieser Vereinbarung und über deren Durchführung Stillschweigen zu bewahren.
Stillschweigen. Der Gesellschafter und Treugeber hat über alle ihm bekannt gewordenen Angelegenheiten der Gesellschaft, der (Vor-) KVG, der Zielfonds und Zielunternehmen wie auch der RWB Unternehmensgruppe, Stillschweigen zu wahren, soweit er nicht über eine öffentliche Publikation, wie z. B. die Tagespresse oder die von der RWB Unternehmensgruppe veröffentlichten Angaben, von ihnen erfährt. Die Verpflichtung zum Stillschweigen gilt auch nach Beendigung der Beteiligung.
Stillschweigen. Über alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien sowie die Inhalte aller sich hieraus ergebenden Leistungen wird Stillschweigen vereinbart.
Stillschweigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse auch über die Vertragsdauer hinaus Stillschweigen zu bewahren.
Stillschweigen. Der Gesellschafter und Xxxxxxxxx hat über alle ihm bekannt gewordenen Angelegenheiten der Gesellschaft, der (Vor-) KVG, der Zielfonds und Zielunternehmen wie auch der RWB Unternehmensgruppe, einschließlich der Zweckgesellschaften, 5. RWB Global Market GmbH und Vintagefonds, Stillschweigen zu wahren, soweit er nicht über eine öffentliche Publikation, wie z. B. die Tagespresse oder die von der RWB Unternehmensgruppe veröffentlichten Angaben, von ihnen erfährt. Die Verpflichtung zum Stillschweigen gilt auch nach Beendigung der Beteiligung.
Stillschweigen. Der Partnerkarteninhaber verpflichtet sich, über die gewährten, nicht veröffentlichten Sonderraten anderen Reisen- den gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Bei einer Zuwiderhandlung ist Condor berechtigt, den vollen Reise- preis zu erheben und die Teilnahmeberechtigung zu entziehen.
Stillschweigen. Die PARTEIEN werden über die Aufnahme der Gespräche über den ZWECK, ihren Fortschritt und alle damit verbundenen Fragen Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen bewahren.
Stillschweigen. Die SKD anvertrauten Firmeninformationen werden lediglich zum Zweck der Projektdurchführung verwendet. SKD garantiert Stillschweigen gegenüber Dritten. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Informationen und Unterlagen werden nur zum Zwecke der Projektplanung, -durchführung und -kontrolle verwendet.