Gewährleistungsrechte. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nicht anderes bestimmt ist. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten unsere als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Wenn und soweit wir mit dem Käufer eine Vereinbarung nach § 2 Abs. f) getroffen haben, haften wir über deren Inhalt hinaus gegenüber dem Käufer wegen Bruches der gelieferten Ware nicht. Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AGB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Ware frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Im Übrigen ist die Ware in Ergänzung der gesetzlichen Regelung auch dann frei von Sachmängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach der von uns gegebenen Produktbeschreibung erwarten kann; dabei genügt es, wenn die Produktbeschreibung dem Käufer nach Vertragsschluss (insbesondere zusammen mit der Ware) überlassen wurde. Für öffentliche Äußerungen anderer Hersteller oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt. Unabhängig von vorstehender Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Zur jeweiligen Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der betreffenden Anzeige. Jede Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschloss...
Gewährleistungsrechte. 2.1. Die Verjährungsfrist für Mängel an erbrachten Leistungen beträgt 1 Jahr ab der Abnahme.
Gewährleistungsrechte. 9.1 Bei Auftreten von Mängeln sind wir nach unserer Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Besteller seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.
Gewährleistungsrechte. 1.1. Die Verjährungsfrist für Mängel an neu hergestellten Sachen beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Für gebrauchte Sachen sind Gewährleistungsrechte ohne abweichende Vereinbarung ausgeschlossen.
Gewährleistungsrechte. 13.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsrechte des Käufers sind bei Neuware zunächst nach Xxxx von der hochton UG (haftungsbeschränkt) auf Ersatzlieferung und Nachbesserung beschränkt. Die Xxxx zur Nachbesserung oder Ersatzteillieferung liegt beim Verkäufer. Mit dem Einverständnis des Verkäufers darf die beanstandende Ware zurückgesandet werden. Die Herabsetzung des Preises sowie die Rückgängigmachung des Vertrages, steht dem Käufer gesetzlich nur zu, wenn die Anzahl der fehlschlagenden Nachbesserungsversuche, zumutbar sind. Dies gilt nicht, falls der Verkäufer die Nachbesserung unzumutbar verzögert oder grundlos verweigert, dann obliegt es dem Käufer von dem Recht Gebrauch zu machen. Das Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises und Rückgängigmachung des Vertrages, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte nach Fehlschlag der Nachlieferung oder Nachbesserung zu. Die Rücksendung der beanstandenden Ware erfolgt ausschließlich mit dem Einverständnis des Verkäufers. Der Verkauf von Gebrauchtware erfolgt unter Ausschluss sämtlicher Sachmängelansprüche. Der Ausschluss gilt nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch die hochton UG (haftungsbeschränkt).
Gewährleistungsrechte. Nach dem Gesetz und diesen Nutzungsbedingungen haben Sie das Recht auf (1) eine bestimmte Qualität der Dienste und (2) Möglichkeiten zur Behebung von Mängeln, wenn etwas nicht funktioniert. Sind Sie ein Verbraucher, haben Sie alle gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Verbrauchern nach geltendem Recht zustehen, sowie alle zusätzlichen Rechte, die in diesen Nutzungsbedingungen festgelegt sind.
Gewährleistungsrechte. 7.1 Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist DENNERT hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel bei DENNERT schriftlich anzuzeigen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Kalendertagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Entscheidend ist in allen Fällen der Zugang der Mängelanzeige bei DENNERT. Im Falle eines Mangels, der ohne vorherige Untersuchung offensichtlich erkennbar ist, ist der Kunde verpflichtet, den Mangel innerhalb von 2 Kalendertagen bei DENNERT anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von DENNERT für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
Gewährleistungsrechte. 14.1. Erbringt Babysitter-Express die vertragsgemäß geschuldeten Leistungen zur Kinderbetreuung oder Vermittlung mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. 14.2. Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Der Auftraggeber muss sich jedoch das entgegenhalten lassen, was er durch die Entgegennahme bereits erfolgter Leistungen an Aufwendungen erspart hat. Der Auftraggeber kann auch die Vergütung mindern und, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 14.3. Im Falle des Babysitter-Services gilt einschränkend Folgendes: Verspätet sich der Babysitter und erscheint nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am Treffpunkt, ist der Auftraggeber gehalten, bis zu 20 Minuten auf den Babysitter zu warten. Ist dieser während der Wartezeit auch telefonisch nicht zu erreichen, ist die Agentur umgehend zu informieren. Die Agentur ist verpflichtet, Abhilfe durch Nacherfüllung zu schaffen und hat dafür zu sorgen, dem Auftraggeber schnellstmöglich einen geeigneten Ersatz zur Verfügung zu stellen. Ist Abhilfe nicht möglich, verliert die Agentur den Anspruch auf die Gegenleistung. Sämtliche bereits geleistete Zahlungen sind dem Auftraggeber zurückzuerstatten. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gegenüber der Agentur geltend zu machen. Zeigt sich innerhalb der ersten drei Stunden nach Arbeitsaufnahme, dass die Arbeitsleistung des von Babysitter- Express vermittelten Babysitters mangelhaft ist, beispielsweise liegt eine Verletzung der Fürsorge- oder Aufsichtspflicht vor oder das Verhalten des Babysitters entspricht nicht einem alters- und kindgerechten Umgang, ist die Agentur unverzüglich zu informieren. Die Ziffern 14.1. – 14.2 gelten entsprechend.
Gewährleistungsrechte. 9.1. Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels durch den Kunden entstanden sind, werden von der Gewährleistung nicht erfasst.