Verstöße Musterklauseln

Verstöße. Verstöße haben arbeitsrechtliche und ggf. strafrechtliche Konsequenzen.
Verstöße. Verstöße gegen die Hausordnung können mit Hausverbot und/oder Nacktputzen geahndet werden.
Verstöße. Verstöße gegen die Gartenordnung können den Vereinsausschluss und die Kündigung des Kleingarten- Pachtvertrages begründen.
Verstöße. Ungeachtet der Möglichkeit der Kündigung behält sich der Vermieter bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, gegen die Hausordnung sowie gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten vor, ein Hausverbot auszusprechen und ggf. Strafanzeige zu erstatten. Bei besonders groben Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich. Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne des § 84 StGB (Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei), § 85 StGB (Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot), § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), § 125 StGB (Landfriedensbruch), § 127 StGB (Bildung bewaffneter Gruppen) und § 130 StGB (Volksverhetzung), zu denen die Mieterin/der Mieter nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er/sie dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich die Mieterin/der Mieter, eine Vertragsstrafe von € zu zahlen. Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen.
Verstöße. Im Fall von Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann das Konto gesperrt werden. Damit ist die Nutzung schulischer Computer sowie die Nutzung von IServ und anderen Programmen auf schulischen und IServ auf privaten Geräten nicht mehr möglich. Im Fall des Verdachts der unzulässigen Nutzung der Kommunikationsplattform, insbesondere Im Fall des Verdachts auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, kann die Schulleitung im erforderlichen Umfang folgende Maßnahmen durchführen: - Auswertung der System-Protokolldaten, - Auswertung der im Zusammenhang mit der Internetnutzung entstandenen Protokolldaten, - Inaugenscheinnahme von Inhalten der E-Mail- und Chat-Kommunikation. Welche Protokoll- oder Nutzungsdaten zur Aufklärung des Vorgangs ausgewertet werden, entscheidet im jeweiligen Einzelfall die Schulleitung.
Verstöße. 4.1. Durch die Verwendung der Internetplattform xxx.xxxxxxxxxxx.xx darf der Nutzer nicht gegen die Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte von Dritten, insbesondere des bewerteten Unternehmens verstoßen. Es ist verboten, urheberrechtlich geschützte Inhalte von anderen Personen oder Plattformen auf xxx.xxxxxxxxxxx.xx einzustellen.
Verstöße. Verstöße gegen die o.g. Vorgaben dieser IT-Einzelvereinbarung stellen einen Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag dar und können zu einer Abmahnung oder Kündigung führen. Verstöße können auch strafrechtliche Konsequenzen haben und/oder eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht auslösen. Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, dass Unterlagen wie z.B. Dokumente oder Ordner und sonstige Speichermedien oder Geräte, die vertrauliche und der Geheimhaltung unterliegende Unternehmensinformationen enthalten, sicher aufbewahrt werden, wenn diese nicht in Gebrauch sind. Es ist untersagt, am Arbeitsplatz beschriftete Unterlagen mit vertraulichen Unternehmensinformationen wie z.B. Passwörter offen liegen zu lassen. Es ist ferner untersagt, vertrauliche Unternehmensinformationen im Fax, Kopierer oder Drucker liegen zu lassen und Kopieren bzw. Drucken unbeaufsichtigt durchzuführen. Sofern Unterlagen, die vertrauliche Unternehmensinformationen enthalten, nicht mehr benötigt werden, müssen diese unverzüglich geschreddert werden. Ein Aktenvernichter steht in der Abteilung Rechnungswesen. Die Nutzung von Arbeitsplatzrechnern und mobilen Endgeräten darf nur bei Verwendung einer passwortgeschützten Bildschirmsperre erfolgen, die automatisch nach 15 Minuten einsetzt. Wenn Dritte sich im gleichen Raum aufhalten, sind elektronische Dateien, die vertrauliche Unternehmensinformationen enthalten, zu schließen oder der Monitor eines Arbeitsplatzrechners oder eines mobilen Endgeräts zu sperren oder auszuschalten.
Verstöße. (a) Der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Abmahnung und Fristsetzung nicht unverzüglich beseitigt wird,
Verstöße. Für den Fall, dass ein Mitglied:
Verstöße. Verstöße des Siegelnutzers gegen die Designrichtlinie gemäß Anlage 1 sowie gegen die Regelungen dieser Vereinbarung sind unverzüglich nach Bekanntwerden auf Kosten des Siegelnutzers zu beseitigen.