Verstöße Musterklauseln

Verstöße. Verstöße haben arbeitsrechtliche und ggf. strafrechtliche Konsequenzen.
Verstöße. Verstöße gegen die Gartenordnung können den Vereinsausschluss und die Kündigung des Kleingarten- Pachtvertrages begründen.
Verstöße. Verstöße gegen die Hausordnung können mit Hausverbot und/oder Nacktputzen geahndet werden.
Verstöße. Bei Verstößen gegen den Gestattungsvertrag/die Nutzungsbedingungen kann vom Vorstand des zuständigen Landes- verbandes gegen Einzelpersonen nach Anhörung ein Tauchverbot ausgesprochen werden. In diesem Fall erhält der Mitgliedsverein eine Durchschrift, mit der Maßgabe, auf ein vertragsgerechtes Verhalten der betroffenen Person(en) hinzuwirken. Die Sanktionsmöglichkeiten seitens der Harzwasserwerke gemäß § 10 Gestattungsvertrag bleiben hiervon unberührt!
Verstöße. Ungeachtet der Möglichkeit der Kündigung behält sich der Vermieter bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, gegen die Hausordnung sowie gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten vor, ein Hausverbot auszusprechen und ggf. Strafanzeige zu erstatten. Bei besonders groben Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich. Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne des § 84 StGB (Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei), § 85 StGB (Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot), § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), § 125 StGB (Landfriedensbruch), § 127 StGB (Bildung bewaffneter Gruppen) und § 130 StGB (Volksverhetzung), zu denen die Mieterin/der Mieter nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er/sie dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich die Mieterin/der Mieter, eine Vertragsstrafe von 1000€ zu zahlen. Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen.
Verstöße. Im Fall von Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann das Konto gesperrt werden. Damit ist die Nutzung schulischer Computer sowie die Nutzung von IServ und anderen Programmen auf schulischen und IServ auf privaten Geräten nicht mehr möglich. Im Fall des Verdachts der unzulässigen Nutzung der Kommunikationsplattform, insbesondere Im Fall des Verdachts auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, kann die Schulleitung im erforderlichen Umfang folgende Maßnahmen durchführen: - Auswertung der System-Protokolldaten, - Auswertung der im Zusammenhang mit der Internetnutzung entstandenen Protokolldaten, - Inaugenscheinnahme von Inhalten der E-Mail- und Chat-Kommunikation. Welche Protokoll- oder Nutzungsdaten zur Aufklärung des Vorgangs ausgewertet werden, entscheidet im jeweiligen Einzelfall die Schulleitung.
Verstöße. 4.1. Durch die Verwendung der Internetplattform xxx.xxxxxxxxxxx.xx darf der Nutzer nicht gegen die Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte von Dritten, insbesondere des bewerteten Unternehmens verstoßen. Es ist verboten, urheberrechtlich geschützte Inhalte von anderen Personen oder Plattformen auf xxx.xxxxxxxxxxx.xx einzustellen. 4.2. Es ist weiters verboten, unwahre, beleidigende, anstößige, diskriminierende, rassistische, kreditschädigende oder sonst sittenwidrige Einträge zu posten oder derartige Inhalte hochzuladen, zu verbreiten oder zu verlinken. 4.3. Ein in einem Bewertungseintrag oder hochgeladenem Inhalt vorkommendes Unternehmen ist so eindeutig zu bezeichnen, dass eine Verwechslung mit einem anderen Unternehmen ausgeschlossen ist. 4.4. Mitbewerbern ist es untersagt, sich gegenseitig zu bewerten, sofern negative Äußerungen über Mitbewerber erfolgen, da dies u.U. wettbewerblich bedenk- liches Verhalten darstellen kann.
Verstöße. Es ist die Pflicht eines jeden Vertriebspartners die Integrität der R&V zu beachten und aufrecht zu erhalten. Falls ein Vertriebspartner einen anderen Vertriebspartner bei einem Verstoß beobachtet, muss er/sie diesen Verstoß direkt mit dem betreffenden Vertriebspartner besprechen. Sollte der Vertriebspartner den Verstoß dem Unternehmen mitteilen wollen, sind die Einzelheiten des Verstoßes von ihm/ihr schriftlich darzulegen oder er/sie kann das Beschwerdeformular des Unternehmens von der offiziellen Website des Unternehmens xxx.xxxxxxxx.xxx herunterladen und „Zu Händen der Abteilung Netzwerk Compliance " oder per E-Mail an xx.xxxxxxx@xxxxxxxx.xxx senden.
Verstöße. Bei Verstößen gegen die Schulordnung werden mündliche und schriftliche Hinweise und Abmahnungen erteilt.
Verstöße. Articolo 14 Violazioni 1. Die Landesverwaltung behält sich das Recht vor, die korrekte Nutzung der informationstechnischen Instrumente und der Kommunikationsnetzwerke durch die Nutzer zu überwachen, um die Verfügbarkeit und Integrität der eigenen Systeme der Informationstechnik und Kommunikation sicherzustellen. Dazu werden Maßnahmen ergriffen, welche nicht reguläres Verhalten erkennen lassen und auch im Nachhinein, Sicherheits- verletzungen, Verletzungen der Sicherheitsvorgaben oder betrügerische Aktivitäten überprüfen lassen. Dies alles erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. 2. Das Monitoring wird auf aggregierten Daten vorgenommen; immer dann, wenn es die Art einer Anomalie oder die Analyse eines Problems erforderlich machen, werden Kontrollen auch auf der Basis individueller Daten durchgeführt. 3. Wird ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Regelung festgestellt, werden die Maßnahmen angewandt, die von der Personalordnung und der Disziplinarordnung bzw. von den geltenden einschlägigen Bestimmungen vorgesehen sind. 1. L’Amministrazione si riserva il diritto di monitorare il corretto impiego degli strumenti informatici e delle reti telematiche da parte degli utenti per garantire la disponibilità e l’integrità dei propri sistemi informativi e di comunicazione, adottando misure che consentano di verificare comportamenti anomali e identificare, anche a posteriori, incidenti di sicurezza, violazioni delle policy o attività fraudolente. Ciò avviene comunque nel pieno rispetto della normativa vigente in materia di protezione dei dati personali. 2. L’attività di monitoraggio si effettua su dati aggregati; laddove il tipo di anomalia e l’analisi del problema lo richiedesse, il controllo avviene anche su base individuale. 3. Nei casi di accertata violazione delle disposizioni del presente disciplinare, si applicano le misure previste dall’ordinamento del personale e dall’ordinamento disciplinare, nonché dalla normativa vigente in materia. Mit Bezugnahme auf die Regelung zur Nutzung der IT-Dienste wird das Personal der Landesverwaltung darüber informiert, dass die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten gemäß folgenden Vorschriften erfolgt: a) Gegenstand der Verarbeitung – Informationen bezüglich Nutzung des Internets, der elektronischen Post sowie der informationstechnischen Geräte, einschließlich „BYOD“. Eventuelle Eingriffe des Rechtsinhabers auf mobilen Endgeräten, die für Arbeitszwecke verwendet werden, dienen nicht der Übe...