Missbrauchsschutz Musterklauseln

Missbrauchsschutz. Zum Schutz vor Missbrauch ist es dem Nutzer untersagt, die aus den online Programmmodulen erstellten Analysen und/oder Berechnungen automatisiert (Skript o.ä.) durchzuführen, weiterzuleiten oder in anderer Weise zu verarbeiten. § 20 Rückgabe bei Vertragsende 20.1 Bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Lizenznehmer sämtliche ihm gemäß Anlage 1 „Systemvoraussetzungen (Hard- und Software)" überlassenen Dokumentationen und/oder sonstige Unterlagen, unverzüglich an COMPARIT kostenfrei zurückzugeben. Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung bzw. Vernichtung sämtlicher Kopien. 20.2 COMPARIT kann auf die Rückgabe verzichten und lediglich die Löschung bzw. die Vernichtung der Dokumentationen anordnen. Übt COMPARIT dieses Wahlrecht aus, wird dieses dem Lizenznehmer ausdrücklich mitgeteilt. 20.3 Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Software nicht weiter benutzen kann. § 21 Haftung 21.1 Die Vollversion des Programms ermöglicht unter Einbeziehung der Datenbankupdates die Erarbeitung von Vergleichsrechnungen für Versicherungsbedingungen und Versicherungsleistungen. Die Einträge in die Datenbanken beruhen im Wesentlichen auf den Angaben der jeweiligen Versicherungsunternehmen zu ihren eigenen Produkten und werden möglichst zeitnah in die Datenbank eingearbeitet. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sämtliche Programmupdates, insbesondere die Datenbankupdates, unverzüglich und zeitnah zu beziehen, da ansonsten keine verwendbaren Programmergebnisse erzielt werden können. Für die Richtigkeit der Produktangaben insbesondere für deren zeitliche oder einzelfallbezogene Gültigkeit übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung. Die mit dem Programm erstellten Vergleichsrechnungen sind Vorschläge, die vom Lizenznehmer bei etwaiger Vertragsabschlussvermittlung jeweils selbstständig und auf eigenes Risiko mit den jeweils aktuellen Bedingungen für die angefragten Versicherungsverträge vor Abschluss für oder im Auftrag des Kunden des Lizenznehmers zu überprüfen. 21.2 Mit dem Einsatz der Software und der Datenbank übernimmt der Lizenzgeber nicht das Beratungsrisiko des Lizenznehmers. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder sofern Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz ber...
Missbrauchsschutz. 4.6.1 Missbräuchliche Nutzung des vereinbarten Diensts (1) Die missbräuchliche Nutzung des vereinbarten Diensts ist dem Kunden (sowie dessen Kunden) untersagt. Für die Rechtmäßigkeit der Nutzung ist der Kunde selbst verantwortlich. Eigene Dienste erbringt der Kunde in Übereinstimmung mit den geltenden behörd- lichen und gesetzlichen Vorgaben. (2) Als Missbrauch im Sinne von Absatz 1 Satz 1 dieser Ziffer gilt insbesondere: a) Verstöße gegen das Gesetz sowie gegen, behördliche oder gerichtliche Vorgaben oder Verletzung der Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken, Leistungsschutzrechte) durch oder über den vereinbarten Dienst; b) sittenwidrige, betrügerische oder zweckwidrige Nutzung, z.B. durch Manipulation von Rufnummern oder anderen Nummern, durch Übertragung von Schadsoftware, durch Ver- sendung von Spam, unzulässiger Werbung oder belästigender Nachrichten; c) automatisierte Erstellung und Versendung von SMS- Nachrichten an eine Vielzahl von Endnutzern (z.B. SMS- Massenversand, Bulk-SMS); d) Angebot von Telekommunikationsdiensten der Multi- connect ohne vertragliche Vereinbarung mit Multiconnect; e) gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen oder das Er- bringen von Zusammenschaltungsleistungen durch Nutzung des vereinbarten Diensts; f) Herstellung von Verbindungen (aus fremden Telekommu- nikationsnetzen in das Telekommunikationsnetz der Multi- connect oder aus dem Telekommunikationsnetz der Multi- connect in fremde Telekommunikationsnetze) zum Zweck, dass der Kunde oder ein anderer hierfür Zahlungen oder an- dere vermögenswerte Vorteile erhält oder erhalten soll; insbe- sondere durch SMS-Nachrichten, die automatisiert erzeugt und versendet werden oder durch SMS-Nachrichten, die nicht der üblichen Kommunikation zwischen Endnutzern dienen und ggf. mithilfe technischer Hilfsmittel wie z.B. Einwahlge- räten versendet werden; g) unübliche Nutzung bei Pauschalpreisen (Flatrate, Volu- menpakete, etc.), z.B. durch Herstellung dauerhafter Sprach- oder Datenverbindungen vergleichbar einer Standleitung. h) bei begründetem Verdacht, dass der Anschluss des Endnut- zers missbräuchlich benutzt oder von Dritten manipuliert wird, z.B. bei starkem Anstieg des Verbindungsaufkommens i) Störung, Manipulation oder Beschädigung des öffentli- chen Telekommunikationsnetzes der Multiconnect (oder ih- res Partnerunternehmens) durch den vereinbarten Dienst oder die Nutzung des Zugangs, den dieser Vertrag eröffnet. (3) Der Kunde ist verantwortlich für angemessene Maßnahmen zur Verhind...

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  • Datenschutz 11.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der Nutzer gemäß den jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere der EU-Datenschutz- Grundverordnung („DSGVO“). 11.2. Zur Nutzung von AutoLogg ist die Bereitstellung personenbezogener Daten des Kunden bzw. der Nutzer erforderlich. Der Kunde muss insbesondere sicherstellen, dass alle gemäß der DSGVO erforderlichen Hinweise und Informationen an Betroffene und eine geeignete Rechtsgrundlage vorliegen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer in gesetzlich zulässigem Umfang zu den im AutoLogg-Vertrag festgesetzten Zwecken während der Vertragslaufzeit zu ermöglichen. 11.3. Soweit der Auftragnehmer als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO personenbezogene Daten des Kunden bzw. der Nutzer verarbeitet, sind weitere Informationen zum Datenschutz unter xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx/ abrufbar. 11.4. Soweit der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO tätig wird, verarbeitet der Auftragnehmer diese personenbezogenen Daten gemäß den Ergänzenden Bedingungen zur Auftragsverarbeitung („EBAV“), die unter EBAV abrufbar sind. 11.5. Für den Fall, dass der Auftragnehmer dem Kunden auf dessen Wunsch ein Gruppen- Management ermöglicht und/oder diesem bestimmte Daten und Auswertungen zur Nutzung von AutoLogg durch die Nutzer bereitstellt, gilt Folgendes: solche Daten können einzelne Nutzer eindeutig identifizieren und Auskunft über deren Aktivitäten geben (insbesondere letzte Position des Fahrzeuges, Km-Stand, Fahrzeit). Derartige Daten werden daher nur unter der Bedingung zur Verfügung gestellt, dass für die Abgabe der notwendigen Erklärungen bzw. die Einholung notwendiger Zustimmungen und Einwilligungen durch die Nutzer zu jeglicher Nutzung dieser Daten ausschließlich der Kunde verantwortlich ist. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Verlusten, Haftungen, Schäden, Ansprüchen, Geldbußen, Strafen, Kosten und Aufwendungen frei, die dem Auftragnehmer als Folge von Ansprüchen Dritter oder Nutzer gegen den Auftragnehmer aufgrund bzw. im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Punktes seitens des Kunden entstehen.