Stromversorgung Musterklauseln

Stromversorgung. Die Stromversorgung der funktechnischen Einrichtung ist unterbrechungsfrei für eine Be- triebszeit von 12 Stunden bei einem Verhältnis von Bereitschafts-/Sende-/Empfangsbetrieb von 60%, 20%, 20% auszulegen. Die Pufferung ist über eine Batterieanlage mit Ladegerät durchzuführen. Alternativ ist die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage an eine evtl. vorhandene unterbrechungsfreie Notstromversorgung des Gebäudes anzuschließen. Der Batteriebetrieb bei Netzausfall ist durch eine gelbe optische Anzeige mit der Beschriftung „Netzausfall“ an der Bedienstelle zu signalisieren. Zusätzlich ist die Meldung „Netzausfall“ an eine ständig besetzte Stelle (z.B. Integrierte Leitstelle oder Gefahrenmeldezentrale) zu übertragen. Die entsprechend dem jeweiligen Funkkonzept notwendigen Kabel sind gemäß den geltenden VDE-Bestimmungen (VDE 0100 und VDE 0800) zu installieren. Die Sicherheits- standards der VDE 0833 sind sinngemäß zu beachten. Störmeldungen des Systems sind zu einer ständig besetzten Stelle zu schalten. Zusätzlich ist die Störung optisch (LED) mit der Beschriftung „Störung“ an der Bedienstelle zu signalisieren.
Stromversorgung. Die Stromversorgung des Stadtteils Karlsruhe-Hohenwettersbach wird im Rahmen des beste- henden Stromlieferungsvertrages B mit dem Badenwerk fortgesetzt. Die zuständige Bearbei- tung des Vertragsverhältnisses und der damit zusammenhängenden Fragen wird von den Stadtwerken Karlsruhe übernommen. Die Wartung der Straßenbeleuchtung obliegt den Stadtwerken.
Stromversorgung. An der Panitzscher Straße befinden sich Verteilungsanlagen des Mittel- und Niederspannungsnetzes der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ Strom) als Erdkabel. Zudem verläuft entlang der Panitzscher Straße weiter nach Norden eine stillgelegte Mittelspannungsleitung. Die Versorgung mit elektrischer Energie ist somit gesichert. Der Erhalt bestehender Anlagen ist vorrangig zu prüfen. Sollten Umverlegungen von Anlagen dennoch unumgänglich sein, sind Abstimmungen zur Erarbeitung einer technischen Lösung in der Planungsphase mit der MITNETZ Strom zu führen. Anschließend ist die bestätigte Ausführungsplanung zur Vorbereitung und Durchführung der abgestimmten Baumaßnahme an die vorgenannten Ansprechpartner zu übergeben. Werden durch Baumaßnahmen Umverlegungen bestehender Anlagen notwendig, so sind die Kosten dafür vom Veranlasser zu übernehmen, soweit keine anderen Regelungen Anwendung finden. Ein entsprechender Antrag ist frühestmöglich an die MITNETZ Strom zu stellen. Dies betrifft auch erforderliche Veränderungen der Tiefenlagen der Kabel. Dazu sind Lagepläne mit den eingetragenen Konfliktpunkten einzureichen. Zur Einleitung von Maßnahmen hinsichtlich Planung und Errichtung des Versorgungsnetzes muss ein offizieller Antrag auf Versorgung bei der MITNETZ Strom vorliegen, der bewirkt, dass es zu einem Angebot der vom Antragsteller zu übernehmenden Kosten kommt. Geplante Stromtrassen sind im öffentlichen Verkehrsraum in den schwächer befestigten Flächen (Fuß- und Radwege oder Grünstreifen) einzuordnen. Dabei ist die DIN 1998 "Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen" zu beachten. Die envia Mitteldeutsche Energie AG beansprucht eine Trassenbreite von 0,80 m. Bei der Anpflanzung von Großgrün ist zu den Kabeltrassen ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
Stromversorgung. Der Kunde muss die Stromversorgung der angeschlossenen Systeme, insbesondere die der Netzabschlüsse, sicherstellen. Telefon- und Internetverbindungen sind ohne eine funktionierende 230 V Stromversorgung nicht möglich.
Stromversorgung. Es muss eine unterbrechungsfreie Stromversorgung anstehen. Die Versicherung des Risikos „Überspannung“ obliegt dem Auftraggeber.
Stromversorgung. Der Kunde darf die vereinbarten maximalen Bezugsgrößen der Stromaufnahme auf der Colocation-Fläche nicht überschreiten. Überschreitet der Kunde diese maximalen Bezugsgrößen der Stromaufnahme, gewährleistet ScaleUp die Stromversorgung für die Colocation-Fläche nicht mehr und ist berechtigt, die betroffenen Anschlüsse abzuschalten. Eine größere Stromaufnahme kann, sofern verfügbar, nach Absprache mit ScaleUp gegen Aufpreis in Anspruch genommen werden. ScaleUp behält sich jedoch das Recht vor, unter Berücksichtigung des Gesamtenergieverhältnisses im Rechenzentrum, eine höhere Leistungsaufnahme zu verweigern.
Stromversorgung. Ringförmige Anbindung an das öffentliche Starkstromnetz (10 KV) - Doppelte Ausführung der Versorgungsleitungen im Gebäude - USV-Anlage - Filterung des Stromes aus dem öffentlichen Starkstromnetz - Autonomer Betrieb aller Anlagen und Server für 5 Minuten - Dieselgenerator - Vorgewärmter Dieselgenerator ist innerhalb von 60 Sekunden betriebsbereit - Übernahme von der USV binnen 120 Sekunden - Autonome Betriebszeit ohne Nachfüllen des Tanks: 72 Stunden
Stromversorgung. 🗆 Das Terminal wird 24 Stunden mit Strom versorgt. (wird empfohlen)
Stromversorgung. Der Veranstalter stellt dem Aussteller im Rahmen der örtlichen Vorschriften und Möglichkei - ten eine Stromversorgung für seine Ausstellung zur Verfügung. Der Aussteller verpflichtet sich, keine Geräte mit der Stromversorgung zu verbinden, von de- nen dadurch eine Gefahr für Personen oder Dinge ausgeht. Er ist zur Nutzung der Stromver- sorgung nur berechtigt, soweit er sich dabei in unmittelbarer Nähe der Geräte befindet und diese jederzeit überblicken und beherrschen kann. Hat der Veranstalter oder eine von ihm beauftragte, sachkundige Person Grund zur Annah - me, dass von einem vom Aussteller an die Stromversorgung angeschlossenen Gerät Gefahr ausgeht, ist er berechtigt, das Gerät von der Stromversorgung zu trennen und/oder stillzule- gen und alle weiteren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Abwehr der Gefahr geeignet sind.
Stromversorgung. Die vereinbarten Dienstleistungen können nur genutzt werden, wenn die zur Nut- zung verwendeten Endgeräte mit Strom versorgt werden. Es ist nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung des Anbieters, Strom zu liefern. Insbesondere stellt der Anbieter keinen Strom über seine Telekommunikationsleitungen zur Verfügung. Die Versorgung mit Strom obliegt deshalb ausschließlich dem Kunden.