Stromversorgung Musterklauseln

Stromversorgung. Die Stromversorgung der funktechnischen Einrichtung ist unterbrechungsfrei für eine Be- triebszeit von 12 Stunden bei einem Verhältnis von Bereitschafts-/Sende-/Empfangsbetrieb von 60%, 20%, 20% auszulegen. Die Pufferung ist über eine Batterieanlage mit Ladegerät durchzuführen. Alternativ ist die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage an eine evtl. vorhandene unterbrechungsfreie Notstromversorgung des Gebäudes anzuschließen. Der Batteriebetrieb bei Netzausfall ist durch eine gelbe optische Anzeige mit der Beschriftung „Netzausfall“ an der Bedienstelle zu signalisieren. Zusätzlich ist die Meldung „Netzausfall“ an eine ständig besetzte Stelle (z.B. Integrierte Leitstelle oder Gefahrenmeldezentrale) zu übertragen. Die entsprechend dem jeweiligen Funkkonzept notwendigen Kabel sind gemäß den geltenden VDE-Bestimmungen (VDE 0100 und VDE 0800) zu installieren. Die Sicherheits- standards der VDE 0833 sind sinngemäß zu beachten. Störmeldungen des Systems sind zu einer ständig besetzten Stelle zu schalten. Zusätzlich ist die Störung optisch (LED) mit der Beschriftung „Störung“ an der Bedienstelle zu signalisieren.
Stromversorgung. Die Stromversorgung des Stadtteils Karlsruhe-Hohenwettersbach wird im Rahmen des beste- henden Stromlieferungsvertrages B mit dem Badenwerk fortgesetzt. Die zuständige Bearbei- tung des Vertragsverhältnisses und der damit zusammenhängenden Fragen wird von den Stadtwerken Karlsruhe übernommen. Die Wartung der Straßenbeleuchtung obliegt den Stadtwerken.
Stromversorgung. Ringförmige Anbindung an das öffentliche Starkstromnetz (10 KV) - Doppelte Ausführung der Versorgungsleitungen im Gebäude - USV-Anlage - Filterung des Stromes aus dem öffentlichen Starkstromnetz - Autonomer Betrieb aller Anlagen und Server für 5 Minuten - Dieselgenerator - Vorgewärmter Dieselgenerator ist innerhalb von 60 Sekunden betriebsbereit - Übernahme von der USV binnen 120 Sekunden - Autonome Betriebszeit ohne Nachfüllen des Tanks: 72 Stunden
Stromversorgung. Das RZ ist mittels zwei Hauseinführungen disjunkt an das regionale Stromnetz angeschlossen. Eine USV mit n+1 Redundanz sowie eine Netzersatzanlage (NEA) ist vorhanden. Alle redundanten Systeme werden räumlich getrennt installiert und redundant mit Strom versorgt. Die Anlagen zur Sicherung der Energieversorgung werden je nach technischer Anforderung regelmäßig getestet. Dabei erfolgt ein Funktionstest der NEA 14-tägig, einmal als reiner Funktionstest und einmal mit kompletter Lastübernahme des RZ für 30 Minuten. Wartungen der Stromversorgung finden geplant und regelmäßig statt.
Stromversorgung. Das Terminal wird 24 Stunden mit Strom versorgt. (wird empfohlen)
Stromversorgung. Der Kunde darf die vereinbarten maximalen Bezugsgrößen der Stromaufnahme auf der Colocation-Fläche nicht überschreiten. Überschreitet der Kunde diese maximalen Bezugsgrößen der Stromaufnahme, gewährleistet ScaleUp die Stromversorgung für die Colocation-Fläche nicht mehr und ist berechtigt, die betroffenen Anschlüsse abzuschalten. Eine größere Stromaufnahme kann, sofern verfügbar, nach Absprache mit ScaleUp gegen Aufpreis in Anspruch genommen werden. ScaleUp behält sich jedoch das Recht vor, unter Berücksichtigung des Gesamtenergieverhältnisses im Rechenzentrum, eine höhere Leistungsaufnahme zu verweigern.
Stromversorgung. Der Kunde muss die Stromversorgung der angeschlossenen Systeme, insbesondere die der Netzabschlüsse, sicherstellen. Telefon- und Internetverbindungen sind ohne eine funktionierende 230 V Stromversorgung nicht möglich.
Stromversorgung. Die Stromversorgungssysteme für Rechenzentren sind so konzipiert, dass sie redundant sind und gewartet werden können, ohne den kontinuierlichen Betrieb zu beeinträchtigen, 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche. In den meisten Fällen wird für kritische Infrastrukturkomponenten im Rechenzentrum sowohl eine primäre als auch eine alternative Stromquelle mit jeweils gleicher Kapazität bereitgestellt. Notstrom wird durch verschiedene Mechanismen wie bspw. batteriegestützte unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) zur Verfügung gestellt, die einen durchweg zuverlässigen Leistungsschutz während Versorgungsspannungsabfällen, Stromausfällen, Überspannung, Unterspannung und außerhalb der Toleranz liegenden Frequenzbedingungen liefern. Wenn die Netzstromversorgung unterbrochen wird, ist die Notstromversorgung so ausgelegt, dass das Rechenzentrum bei voller Auslastung für bis zu 10 Minuten mit Strom versorgt wird, bis die Dieselgeneratorsysteme die Stromversorgung übernehmen. Die Dieselgeneratoren sind in der Lage, innerhalb von Sekunden automatisch hochzufahren, um genügend Notstrom zu liefern, um das Rechenzentrum typischerweise über einen Zeitraum von mehreren Tagen mit voller Kapazität zu betreiben.
Stromversorgung. Es muss eine unterbrechungsfreie Stromversorgung anstehen. Die Versicherung des Risikos „Überspannung“ obliegt dem Auftraggeber.
Stromversorgung. 1.9.1. Der Stromverbrauch wird auf der Basis abgesicherter Ampere-Belastung („breakered amp load) oder auf Basis des gemessenen Stromverbrauchs („metered power“) in Rechnung gestellt. 1.9.2. Die maximal unterstützte Leistungsdichte in jedem Rack wird im Vertrag aufgeführt. Jegliche zusätzliche Leistung unterliegt der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch HOSTINGZONE BY X.WERK, und zwar nach alleinigem Ermessen von HOSTINGZONE BY S.WERK, und kann an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein. 1.9.3. Überschreitet der Auftraggeber die geltende maximal unterstützte Leistungsdichte um durchgängig eine Stunde oder mehr und reduziert der Auftraggeber seine Leistungsaufnahme nicht innerhalb von fünf Tagen nach der Mitteilung durch HOSTINGZONE BY S.WERK auf ein Niveau unterhalb der maximal unterstützen Leistungsdichte (und behält dieses Niveau nachfolgend dauerhaft bei), kann XXXXXXXXXXX BY S.WERK nach seinem Ermessen die monatlich vom Auftraggeber zu zahlenden, wiederkehrenden Gebühren für die betroffenen Racks nach billigem Ermessen einseitig erhöhen oder die Nutzung der Racks durch den Auftraggeber mit sofortiger Wirkung kündigen. 1.9.4. Ungeachtet des oben beschriebenen kann HOSTINGZONE BY S.WERK, wenn der Stromverbrauch des Auftraggeber oberhalb der geltenden maximal unterstützten Leistungsdichte nach angemessener Auffassung von HOSTINGZONE BY S.WERK unsichere oder gefährliche Umgebungsbedingungen schafft (einschließlich der Gefährdung des sicheren und ununterbrochenen Betriebs in jedem Teil des Co- Location Bereichs), mit sofortiger Wirkung die Stromversorgung des Auftraggeber aussetzen bis der Auftraggeber Abhilfe für das Problem geschaffen hat und HOSTINGZONE BY S.WERK ausreichend versichern kann, dass ein solches Problem nicht nochmals auftreten wird. 1.9.5. Vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch HOSTINGZONE BY S.WERK einschließlich der Genehmigung von Ausrüstung, Gestaltung und Art der Installation kann der Auftraggeber eine auf einem Rahmen montierte USV- Einheit vorsehen, um abgesicherten Wechselstrom und/oder Konverter für die Zwecke der Umwandlung von Gleich- in Wechselstrom für die Anlagen des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen. HOSTINGZONE BY X.WERK übernimmt keine Verantwortung für den Betrieb oder die Leistung dieser Ausrüstung.