Technische Anforderungen Musterklauseln

Technische Anforderungen. Technische Parameter, die für die Buchung und den Gastransport erforderlich sind, insbesondere Druck, Gasbeschaffenheit, Messung, Allokation.
Technische Anforderungen. 9.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Gasanlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hin- blick auf die Erfordernisse des Verteilernetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Es gelten die Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers.
Technische Anforderungen. Die Kommunikationsdaten werden dem Anleger dabei in einem gängigen Format zur Verfügung gestellt (zum Beispiel Portable Document Format, kurz PDF). Der Anleger nimmt dabei insbesondere zur Kenntnis, dass ihm die USB-Depotabrechnung nach Auftragserteilung (Kauf, Verkauf oder Umschichtung) und deren Ausführung in das Vertriebspartner-Postfach eingestellt wird. Der Vertriebspartner der USB betreibt dabei das Online-Banking-Postfach, hat aber keine Möglichkeit, die hier von der USB hinterlegten Informationen einzusehen.
Technische Anforderungen. Die technischen Anforderungen an das Produkt, Prozess bzw. Dienstleistung werden vom Besteller in seiner Bestellung und ggf. in einer Spezifikation festgelegt (z. B. Zeichnung, Spezifikation, technische Anforderung). Die Einhaltung dieser Anforderungen wird vom Lieferanten schriftlich bestätigt. Die Geheimhaltung der Informationen vom Besteller bzw. von dem Kunden des Bestellers bestätigt der Lieferant schriftlich in der Geheimhaltungsvereinbarung. Falls eines der in der Bestellung aufgeführten Anforderungsdokumente oder die zum Auftrag relevanten kundenspezifischen QMS- Anforderungen dem Lieferanten in gültiger Version nicht vorliegen, sind diese vom Besteller anzufordern. Für den jeweiligen Auftrag des Bestellers gelten die in der Bestellung aufgeführten Revisionsstände der Dokumente (u.a. technische Zeichnung, Spezifikation). Bei Angabe von Normen ohne Revisionsstand gilt die jeweils aktuelle Ausgabe.
Technische Anforderungen. Die Nutzung der angebotenen Dienste kann auf bestimmten technischen Merkmalen beruhen. Auf dieser Website genannten ist in welchem Format die Bilder der Dienste zur Verfügung stehen und was sind die erforderlichen Video- und audio-Player sowie die Art der Internetverbindung. Wenn Sie diese technischen Anforderungen nicht entsprechen, ist es möglich, dass Sie die Dienste nicht nutzen können. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass Sie nicht in der Lage, die Dienste aufgrund technischer Schutzmaßnahmen nutzen, die auf Ihrem Computer anwenden. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder – Anwendbares Recht verlangt, dass Sie Altern verwenden Legal Services – mindestens so alt wie erforderlich nach diesen Rechtsvorschriften verlangt werden kann. Außerhalb Was ist bereits in anderen anwendbaren Nutzungsbedingungen bestimmt ist, der Benutzer vor allem mit verbindet: • a) diese Website als ein guter Familienvater zu verwenden, in einer Weise, die vernünftig ist und in einer Weise nicht gegen diese Bedingungen des Gebrauches, • b) keine Mittel, die Software oder die Methode zu verwenden, die das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Website oder zu versuchen, behindern behindert. Weitere Commit Maßnahmen zu ergreifen, die eine unangemessene oder unverhältnismäßig große Belastung der Infrastruktur der Website auferlegt (die die vorübergehende oder dauerhafte Nichtverfügbarkeit dieser Website führen kann) oder dass der Inhalt dieser Website;
Technische Anforderungen. Der Zugriff auf den die Server-Infrastruktur erfolgt über das Internet, Standleitungen oder VPN. Voraussetzungen für die Nutzung der virtuellen Umgebung sind: • Internetzugang • Computer mit Windows 8 Betriebssystem oder höher und Virenschutz (keine Systeme End of Life) • Upgedates VPN-Software • Aktueller Browser, die von den Herstellern unterstützt werden Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste einschliesslich der Übermittlungsleistungen vom Leistungsübergabepunkt bis zu den vom Kunden eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegen dem Kunden.
Technische Anforderungen. Die Gasmesseinrichtung muss für den Abnahmefall geeignet sein und entsprechend betrieben werden. Die Gasmesseinrichtung ist in Abhängigkeit vom minimalen und maximalen Gasdurchfluss im Betriebszustand, unter Berücksichtigung der Gasbeschaffenheit und des Abnahmeverhaltens des Letztverbrauchers, auszurüs- ten. Die Messgeräte müssen dem im Betrieb maximal möglichen Druck (MOP) standhalten. Die Eignung ist nachzuweisen. Bei Einbauten entsprechend DVGW G 600 (Installation in Wohnhäusern oder vergleichbaren Gebäuden) ist die erhöhte thermische Belastbarkeit des Gaszählers und des Zubehörs (zum Beispiel Dichtungen) sicherzustel- len. Die Gestaltung der Gasmesseinrichtung soll nach Ta- belle 1 erfolgen. ≥ 5.000 Mit Vergleichsmessung Tabelle 1 - Richtwerte zu den Auslegekriterien Bei Vergleichsmessungen sind alle Gaszähler mit gleichwertigen Mengenumwertern auszurüsten. Bei Vergleichsmessungen mit Dauerreihenschaltung sind zwei verschiedene Messgerätearten nach Tabelle 2 einzusetzen. Bei Einsatz der Gaszähler in Dauerrei- henschaltung ist der für die Abrechnung vorgesehene Gaszähler eindeutig festzulegen. Durch eine Dauerrei- henschaltung können die Messergebnisse ständig miteinander verglichen werden.
Technische Anforderungen. An die elektrische Anlage werden folgende Anforderungen gestellt: − Elektrische Betriebsmittel müssen staub- und spritzwassergeschützt sein (Schutzart IP 54); Abdeckungen für elektrische Verteilungen, Steuereinrichtungen und Betriebsmittel dürfen nicht entfernt werden. − Elektrische Anlagen müssen für jeden Geflügelmastraum bzw. jedes -gebäude getrennt abgeschaltet werden können. − Bei Lüftungsanlagen mit mehreren elektromotorischen Antrieben sind diese auf verschiedene Stromkreise aufzuteilen. − Die Stromkreise der Lüftungsanlage sind durch Fehlerstrom-(FI) Schutzeinrichtungen mit dem Kennzeichen S (Nennfehlerstrom IAN 5 300mA) zu schützen. − Elektrische Betriebsmittel, die nicht zur Lüftungsanlage gehören, sind mit ihren Stromkreisen anderen, nicht zur Lüftungsanlage gehörenden FI-Schutzeinrichtungen zuzuordnen (Nennfehlerstrom IAN 5 30mA). − Überspannungen können zum Ausfall der gesamten elektrischen Anlage führen. Es sind deshalb wirksame Blitz- und Überspannungs-Schutzeinrichtungen erfor- derlich, siehe „Blitz- und Überspannungsschutz in elektrischen Anlagen" VdS 2031. - Leuchten müssen mindestens staub- und spritzwassergeschützt sein, d.h. dem Schutzgrad IP 54 entsprechen. Da in Stallen mit brennbaren Stauben und Fasern zu rechnen ist, müssen Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur ausgewählt und installiert werden. Sie tragen das Kennzeichen ". Die Leuchten sollten außerdem schutzisoliert sein. An Stellen, an denen mit mechanischer Beschädigung zu rechnen ist, müssen Leuchten durch Vorrichtungen, z.B. Schutzgitter und Schutzkörbe, geschützt werden. Abdeckungen müssen aus nichtbrennbaren Materialien bestehen, zum Beispiel aus Glas. Bei der Installation sind zusätzlich die VdS-Richtlinien „Leuchten" VdS 2005, zu beachten.
Technische Anforderungen. Browser nexcore unterstützt aktuelle Versionen gängiger Webbrowser. Da nexcore auf modernen Webtechnologien basiert, kann das optimale Nutzererlebnis nur auf aktuellen Browserversionen sichergestellt werden. Regel- mäßige Browserupdates sind deshalb notwendig. Da sich Webtechnologien ändern, neue technische Funktionen hinzukommen, ältere Funktionen entfallen und sich Webstandards ändern passt nexato die kompatiblen Browser jeweils an neue Erfordernisse an. Es ist daher ggf. notwendig den verwendeten Browser zu wechseln, ein Update des Browsers zu installieren und ggf. Plugins zu installieren und aktuell zu halten. Anlage Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nexcore nexato wird bei notwendigen Änderungen diesbezüglich auf Ihre berechtigten Interessen Rücksicht neh- men.
Technische Anforderungen. Der Zugriff auf die Avrios-Plattform erfordert (i) eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite (diese ist nicht Gegenstand des Nutzungsvertrags und außerhalb unserer Verantwortung), sowie (ii) einen Internetbrowser (Angaben zu den aktuell unterstützten Modellen und Versionen finden Sie auf unserer Webseite). Für die Führerscheinkontrolle benötigen Ihre Fahrer ein Smartphone mit Autofokus-Kamera sowie eine E-Mail-Adresse oder Handynummer. Die Nutzung unserer Compliance-Tools setzt voraus, dass Ihre Fahrer Zugang zu einem Rechner mit Internetanschluss haben.