Struktur der Beschäftigten Musterklauseln

Struktur der Beschäftigten. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Schifffahrtskaufleute in Deutsch- land belief sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit am 31.12.2015 auf insge- samt 5.422. Damit blieb sie auf dem Niveau der Vorjahre, wie Tabelle 7 zeigt. Im Jahr 2015 lag der Frauenanteil in der Berufsgruppe ähnlich wie in den Vorjahren bei rund 42,4 Prozent. Die Anzahl der ausländischen Beschäftigten nahm anteilig und absolut zu. Je- doch war ihr Anteil an den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Schifffahrtskaufleu- ten mit 5,8 Prozent relativ gering. Die Teilzeitbeschäftigungsquote ist mit 7,1 Prozent im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt über alle Berufe, der im Jahr 2015 bei 26,8 Prozent lag, weiterhin relativ gering. Tabelle 7: Struktur der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Schifffahrtskaufleute (Berufs- gruppe 5165), Stand: jeweils am 31.12. (in Klammern: Anteile in Prozent) 2013 2014 2015 Insgesamt 5.449 (100,0) 5.406 (100,0) 5.422 (100,0) Männer 3.152 (57,8) 3.100 (57,3) 3.124 (57,6) Frauen 2.297 (42,2) 2.306 (42,7) 2.298 (42,4) Deutsche 5.157 (94,6) 5.100 (94,3) 5.104 (94,1) Ausländer 292 (5,4) 305 (5,6) 317 (5,8) unter 25 Jahre 1.232 (22,6) 1.188 (22,0) 1.125 (20,7) 25 bis unter 55 Jahre 3.532 (64,8) 3.540 (65,5) 3.606 (66,5) 55 bis unter 65 Jahre 651 (11,9) 645 (11,9) 656 (12,1) 65 Jahre und älter 34 (0,6) 33 (0,6) 35 (0,6) in Vollzeit 5.053 (92,7) 5.013 (92,7) 5.036 (92,9) in Teilzeit 396 (7,3) 393 (7,3) 386 (7,1) ohne beruflichen Bildungsabschluss 796 (14,6) 751 (13,9) 732 (13,5) mit anerkanntem Berufsabschluss 3.805 (69,8) 3.777 (69,9) 3.779 (69,7) mit akademischem Berufsabschluss 615 (11,3) 666 (12,3) 714 (13,2) Ausbildung unbekannt 233 (4,3) 212 (3,9) 197 (3,6) Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Beschäftigtenstatistik). Eigene Berechnungen. Die Beschäftigung in der Altersgruppe der unter 25-Jährigen nimmt im Zeitverlauf ab. Al- lerdings lag ihr Anteil im Jahr 2015 mit 20,7 Prozent signifikant höher als der Durchschnitt über alle Berufe für die entsprechende Altersgruppe von 10,5 Prozent. Der Anteil der Be- schäftigten in der Altersgruppe der 25- bis unter 55-Jährigen nahm im Betrachtungszeit- raum zu. Während im Jahr 2013 rund 64,8 Prozent aller Schifffahrtskaufleute dieser Al- tersgruppe zugeordnet wurden, waren es im Jahr 2015 bereits 66,5 Prozent. Knapp 12 Prozent der Beschäftigten entfielen in den letzten drei Jahren auf die Altersgruppe der 55- bis 65-Jährigen. Der Anteil der Beschäftigten, die 65 Jahre oder älter waren...
Struktur der Beschäftigten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Struktur der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Schifffahrtskaufleute. Von Ende Dezember 2012 bis Ende Dezember 2013 ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geringfügig gestiegen. Zum Stichtag 31.12.2013 waren 5.460 Schifffahrtskaufleute sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Auffällig ist ein hoher Anteil weiblicher Beschäftigter. Ende Dezember 2013 waren rund 42 % der insgesamt beschäftigten Schifffahrtskaufleute Frauen. Im dargestellten Zeitver- lauf ist ihr Anteil an den Beschäftigten geringfügig gestiegen. Branchenvertreter erklären das zunehmende Interesse am Beruf der Schifffahrtskauffrau mit einem Anforderungs- Beschäftigungs- entwicklung profil, das Frauen mitunter besonders gut erfüllen würden. Zu nennen wären beispiels- weise Fremdsprachenkenntnisse, Kommunikationsgeschick und Interesse an internatio- nalen Einsätzen. Auf ausländische Beschäftigte entfiel Ende Dezember 2013 ein Anteil von 5 % an den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Schifffahrtskaufleuten – rund 3 Prozentpunkte weniger als im bundesweiten Durchschnitt aller Berufe. Auffallend ist bei der Beschäftigungsstruktur der Schifffahrtskaufleute – ähnlich wie bei den Speditions- und Logistikkaufleuten – ein hoher Anteil der jungen Beschäftigten. So entfiel auf die Altersklasse der Beschäftigten, die 25 Jahre und jünger sind, Ende De- zember 2013 rund 23 % aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Schifffahrtskauf- leute. Der Anteil dieser Altersklasse war im Jahresverlauf 2013 gewissen Schwankungen unterworfen, aber insgesamt relativ konstant. Den größten Anteil der sozialversiche- rungspflichtig Beschäftigten nimmt die Altersklasse der 25 bis 50-Jährigen ein. Ende Dezember 2013 lag ihr Anteil bei rund 57 %. Die Altersklasse „50 Jahre und älter“ stellte Ende Dezember 2013 rund 20 % der Beschäftigten und wies im Jahr 2013 eine verhält- nismäßig konstante Entwicklung auf. Die Altersklasse „55 Jahre und älter“ vereinte Ende Dezember 2013 lediglich einen Anteil von rund 13 % der Beschäftigten auf sich und ver- änderte sich im Jahr 2013 nicht signifikant. Der Beruf wird vom größten Teil der Beschäftigten in Vollzeit ausgeübt. Lediglich ein Anteil von rund 7 % geht dem Beruf in Teilzeit nach. Eine Beschäftigung in Teilzeit, um beispielsweise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser zu gewährleisten, findet nach Einschätzung von Gewerbevertretern nur in einem geringen Maße statt. Rund zwei Drittel der Schifff...

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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