Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten insbesondere die mietrechtlichen Vorschriften.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB oder des zwischen dem Auftragnehmer und ONTRAS geschlossenen Vertrages nichtig, unwirksam oder aus Rechtsgründen undurchführbar sein oder werden, ohne dass damit die Erreichung von Ziel und Zweck des gesamten Auftrages unmöglich oder dessen Aufrechterhaltung für einen Vertragspartner unzumutbar wird, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Soweit keine Individualvereinbarung existiert, die in Text- oder Schriftform zu dokumentieren ist, ist in diesem Fall die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine andere Regelung zu ersetzen, die den angestrebten Zweck und die wirtschaftliche Zielsetzung des gesamten Auftrages erfüllt sowie den Interessen der Vertragspartner gerecht wird. Dies gilt entsprechend, wenn bei Auftragserteilung eine an sich notwendige Regelung unterblieben ist.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksam gewordene Bestimmung wird dann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn des Vertrages am nähesten kommt.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen werden die Parteien eine rechtswirksame Ersatzregelung treffen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe- kommt.