Sturm, Hagel. 5.2.1 Xxxxx Xxxxx ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h). Ist die Windstärke für den Versicherungsort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass 1. die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstückes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass 2. der Schaden wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befinden, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.
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Samples: Hausratversicherung, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Sturm, Hagel. 5.2.1 4.2.1 Xxxxx Xxxxx ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/hStunde). Ist die Windstärke für den Versicherungsort Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
1. die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstückes Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
2. der Schaden wegen des einwandfreien Zustands Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befinden, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation