Naturgefahren. Für Naturgefahren besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Naturgefahren. B 1.4.1 Xxxxx, Xxxxx;
B 1.4.2 soweit zusätzlich vereinbart: Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rück- stau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkan- ausbruch.
Naturgefahren. Welche generellen Ausschlüsse gibt es?
Naturgefahren. (1) Sturm, Hagel,
(2) weitere Elementargefahren, soweit gegen Prämienzuschlag geson- dert vereinbart und im Versicherungsschein aufgeführt, zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Naturgefahren. Sturm, Hagel nach Teil A § 5 Nr. 1 a) VGB 2014 sowie
Naturgefahren. Sturm, Hagel
Naturgefahren. Xxxxx, Hagel nach A 1.3 VGB 2018 sowie
Naturgefahren a) Sturm, Hagel,
b) nur soweit zusätzlich vereinbart: Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Über- schwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erd- rutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Naturgefahren. 1.9.1 Sturm, Hagel
1.9.2 soweit zusätzlich vereinbart: Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Über- schwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erd- rutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Naturgefahren. A 1 2.4.1 Sturm, Hagel Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im Abschnitt A 5 ausführlich beschrieben.
A 1 2.4.2 soweit zusätzlich vereinbart: Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erd- senkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Versicherungsschutz für "Weitere Naturgefahren" ist nur versichert, soweit dies besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im Abschnitt A 7 ausführlich beschrieben.