Versicherte Schäden Musterklauseln

Versicherte Schäden. Versichert sind Schäden, die entstehen
Versicherte Schäden. ✓ Sachschaden durch Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.
Versicherte Schäden. Wir leisten Entschädigung für den Schaden, der mengenmäßig und darü- ber hinausgehend auch qualitätsmäßig an den versicherten Strauchbee- ren nachweislich allein durch die Einwirkung einer versicherten Elemen- targefahr mit dem dazu festgelegten Schadbild entsteht.
Versicherte Schäden. ✓ Sachschaden infolge von Zerstörung, Be- schädigung oder Abhandenkommen der ver- sicherten Sachen infolge eines Versiche- rungsfalls. ✓ Mietausfall infolge eines Versicherungsfalls für den vereinbarten Zeitraum.
Versicherte Schäden. Soweit zu einer in den Speziellen Bedingungen genannten Gefahr nichts Abweichendes geregelt ist, leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine versicherte Gefahr zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines versicherten Ereignisses abhandenkommen.
Versicherte Schäden. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass ‒ ihm selbst, entweder durch Dritte oder durch das fahrlässige Handeln der mitversicherten Personen (1.10), ein unmittelbarer Schaden entsteht (2 - Eigenschäden) oder ‒ er oder eine Person, für die er einzutreten hat oder an deren Stelle er nach gesetzlichen Vorschriften haftbar gemacht wird, einen Dritten unmittelbar schädigt (3 - Drittschäden). Versicherte Schäden in diesem Sinn sind Vermögensschäden sowie, soweit besonders vereinbart (siehe Versicherungsschein), Sach- und Personenschäden. Unabhängig von ihrer rechtlichen Einordnung gelten Schäden an Daten, deren Verlust oder deren Blockade als Vermögensschäden im Sinn dieser Bedingungen. Personenschäden sind der Tod, die Verletzung oder die Gesundheitsschädigung von Menschen. Sachschäden sind die Beschädigung, das Verderben, die Vernichtung oder das Abhandenkommen von Sachen. Als Sachen gelten insbesondere auch Geld und geldwerte Zeichen. Vermögenschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.
Versicherte Schäden. ✓ Sachschäden, die durch die Zerstörung, Be- schädigung oder das Abhandenkommen des Schließfachinhalts nach einem Ver- sicherungsfall entstehen.
Versicherte Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine der folgenden Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. Versicherte Gefahren sind:
Versicherte Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen (siehe §1 dieses Abschnitts), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Versicherte Schäden. Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen: