Störungen der Kommunikation. Bei Störungen der Fahrplanerstellungs- und Übermittlungssysteme auf Seiten des BKV bzw. der Fahrplanempfangs- und Verarbeitungssysteme auf Seiten des ÜNB werden sich die Vertragsparteien unverzüglich informieren und über die Möglichkeit situationsorientierter Sonderlösungen abstimmen.