Common use of Substitution Clause in Contracts

Substitution. (1) Es ist dem Verkäufer gestattet, die im Rahmen eines GC Pooling CTD Basket Repos übereigneten Wertpapiere bzw. übertragenen Ansprüche aus Wertpapierrechnung oder Wertpapiergutschrift während der Laufzeit nach Maßgabe der Vereinbarungen von CmaX oder der Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM auszutauschen (right of substitution). Ersatzsicherheiten werden dem Käufer automatisch aus dem über CmaX oder ein anderes entsprechendes TPCM verfügbaren Bestand an freien und für den jeweiligen Basket zulässigen Sicherheiten des Verkäufers übertragen oder übereignet. (2) Es ist der Eurex Clearing AG in ihrer Funktion als zentraler Kontrahent ausdrücklich gestattet, im Rahmen eines GC Pooling CTD Basket Repos übereignete oder übertragene Wertpapiere bzw. Ansprüche jederzeit auszutauschen, soweit dies zur Erfüllung einer Rücklieferverpflichtung aus einem GC Pooling Repo oder einem sonstigen Substitutionsvorgang erforderlich ist. (3) Das Substitutionsverfahren sowie die näheren Voraussetzungen werden durch die Vereinbarungen von CmaX oder durch die Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM geregelt.

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Substitution. (1) Es ist dem Verkäufer gestattet, die im Rahmen eines GC Pooling CTD INT MXQ Basket Repos übereigneten Wertpapiere bzw. übertragenen Ansprüche aus Wertpapierrechnung oder Wertpapiergutschrift während der Laufzeit nach Maßgabe der Vereinbarungen von CmaX oder der Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM auszutauschen (right of substitution). Ersatzsicherheiten werden dem Käufer automatisch aus dem über CmaX oder über ein anderes entsprechendes TPCM verfügbaren Bestand an freien und für den jeweiligen Basket zulässigen Sicherheiten des Verkäufers übertragen oder übereignet. (2) Es ist der Eurex Clearing AG in ihrer Funktion als zentraler Kontrahent ausdrücklich gestattet, im Rahmen eines GC Pooling CTD INT MXQ Basket Repos übereignete oder übertragene Wertpapiere bzw. Ansprüche jederzeit auszutauschen, soweit dies zur Erfüllung einer Rücklieferverpflichtung aus einem GC Pooling Repo oder einem sonstigen Substitutionsvorgang erforderlich ist. (3) Das Substitutionsverfahren sowie die näheren Voraussetzungen werden durch die Vereinbarungen von CmaX oder durch die den Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM geregelt.

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Substitution. (1) Es ist dem Verkäufer gestattet, die im Rahmen eines GC Pooling CTD ECB EXT. Basket Repos übereigneten Wertpapiere bzw. übertragenen Ansprüche aus Wertpapierrechnung oder Wertpapiergutschrift während der Laufzeit nach Maßgabe der Vereinbarungen von CmaX oder der den Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM auszutauschen (right of substitution). Ersatzsicherheiten werden dem Käufer automatisch aus dem über CmaX oder über ein anderes entsprechendes entsprechenden TPCM verfügbaren Bestand an freien und für den jeweiligen Basket zulässigen Sicherheiten des Verkäufers übertragen oder übereignet. (2) Es ist der Eurex Clearing AG in ihrer Funktion als zentraler Kontrahent ausdrücklich gestattet, im Rahmen eines GC Pooling CTD ECB EXT. Basket Repos übereignete oder übertragene Wertpapiere bzw. Ansprüche jederzeit auszutauschen, soweit dies zur Erfüllung einer Rücklieferverpflichtung aus einem GC Pooling Repo oder einem sonstigen Substitutionsvorgang erforderlich ist. (3) Das Substitutionsverfahren sowie die näheren Voraussetzungen werden durch die Vereinbarungen von CmaX oder durch die Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM geregelt.

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Substitution. (1) Es ist dem Verkäufer gestattet, die im Rahmen eines GC Pooling CTD Equity Basket Repos übereigneten Wertpapiere bzw. übertragenen Ansprüche aus Wertpapierrechnung oder Wertpapiergutschrift während der Laufzeit nach Maßgabe der Vereinbarungen von CmaX oder der Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM auszutauschen (right of substitution). Ersatzsicherheiten werden dem Käufer automatisch aus dem über CmaX oder ein anderes entsprechendes eines anderen entsprechenden TPCM verfügbaren Bestand an freien und für den jeweiligen Basket zulässigen Sicherheiten des Verkäufers übertragen oder übereignet. Ziffer 3.2.3.1 Abs. (2) Satz 2 gilt insoweit entsprechend. (2) Es ist der Eurex Clearing AG in ihrer Funktion als zentraler Kontrahent ausdrücklich gestattet, im Rahmen eines GC Pooling CTD Equity Basket Repos übereignete oder übertragene Wertpapiere bzw. Ansprüche jederzeit auszutauschen, soweit dies zur Erfüllung einer Rücklieferverpflichtung aus einem GC Pooling Equity Basket Repo oder einem sonstigen Substitutionsvorgang erforderlich ist. (3) Das Substitutionsverfahren sowie die näheren Voraussetzungen werden durch die Vereinbarungen von CmaX oder durch die Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM geregelt.

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Substitution. (1) Es ist dem Verkäufer gestattet, die im Rahmen eines GC Pooling CTD ECB Basket Repos übereigneten Wertpapiere bzw. übertragenen Ansprüche aus Wertpapierrechnung oder Wertpapiergutschrift während der Laufzeit nach Maßgabe der Vereinbarungen von CmaX oder der Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM auszutauschen (right of substitution). Ersatzsicherheiten werden dem Käufer automatisch aus dem über CmaX oder ein anderes entsprechendes einem anderen entsprechenden TPCM verfügbaren Bestand an freien und für den jeweiligen Basket zulässigen Sicherheiten des Verkäufers übertragen oder übereignet. (2) Es ist der Eurex Clearing AG in ihrer Funktion als zentraler Kontrahent ausdrücklich gestattet, im Rahmen eines GC Pooling CTD ECB Basket Repos übereignete oder übertragene Wertpapiere bzw. Ansprüche jederzeit auszutauschen, soweit dies zur Erfüllung einer Rücklieferverpflichtung aus einem GC Pooling ECB Basket Repo oder einem sonstigen Substitutionsvorgang erforderlich ist. (3) Das Substitutionsverfahren sowie die näheren Voraussetzungen werden durch die Vereinbarungen von CmaX oder durch die Regeln Regel und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM geregelt.

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