Folgen eines Handelsausschlusses Musterklauseln

Folgen eines Handelsausschlusses. Während der Dauer des Ausschlusses vom Handel kann der betroffene Teilnehmer unter Aufsicht der Geschäftsführung Positionen glattstellen oder übertragen. Ist ein Teilnehmer, der kein Clearing Mitglied oder ISA Direct-Clearing Mitglied ist, vom Handel ausgeschlossen, kann das General-Clearing Mitglied oder das konzernverbundene Direct-Clearing Mitglied bei der Geschäftsführung die Glattstellung der Positionen dieses Teilnehmers beantragen. Wird ein General-Clearing Mitglied oder ein Direct-Clearing Mitglied vom Handel ausgeschlossen, dürfen die ausgeschlossenen Teilnehmer nur solange ausgeschlossen bleiben, bis sie über ein anderes General-Clearing Mitglied oder Direct-Clearing Mitglied wieder am Handel der Eurex Repo teilnehmen können. Das Recht zur Kündigung der Teilnahmeberechtigung bleibt unberührt. Im Falle eines Handelsausschlusses entfällt automatisch auch die dem ausgeschlossenen Unternehmen nach Ziffer 2.1.1 Abs. (2) Satz 1 und 2 erteilte Genehmigung für dessen Beauftragte Unternehmen.