eTriParty Repo Segment Musterklauseln

eTriParty Repo Segment. In Ergänzung zu Ziffer 1.3.1 gilt, dass im eTriParty Repo Segment Geschäftsabschlüsse nicht anonym erfolgen. Ziffer 1.3.1 Abs. (3) – (5) gelten nicht für das eTriParty Repo Segment, da die Eurex Clearing AG nicht am Clearing beteiligt ist.
eTriParty Repo Segment. Die Geschäftsführung der Eurex Repo entscheidet über das Angebot des eTriParty Repo Segments zu den in dieser Ziffer 3.5 beschriebenen Bedingungen. Gegenwärtig erfolgt kein solches Angebot. Der eTriParty Repo Segment bietet bilaterale Repos in mehreren Währungen. Gegenparteien, die ein eTriParty Repo Geschäft durchführen wollen, müssen beide eine rechtliche Vereinbarung nach Maßgabe der CBL und ihren Vertragswerken unterschreiben und ein gemeinsames Sicherheiten-Profil bei der CBL als Dritt-Sicherheiten-Verwahrer festgelegt haben. Für den Handel im eTriParty Repo Segment stehen eTriParty Repo-Geschäfte („eTriParty Repo”) zur Verfügung. Für einen eTriParty Repo ist die Beschaffung von Kapital im Rahmen der nachfolgend näher beschriebenen Regelungen charakteristisch. Für einen eTriParty Repo gelten die Regelungen unter Ziffer 3.1.1 entsprechend, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.