Summarische Versicherung Musterklauseln
Summarische Versicherung. In der Geschäftsinhaltsversicherung gilt die summarische Versicherung als vereinbart. Die einzelnen Versicherungssummen für die Positionen Einrichtung, Waren/Vorräte und Vorsorge werden zu einer Versicherungssumme zusammengefasst und deklariert. Eine Unterversicherung wird nur dann berücksichtigt, wenn der gesamte Wert von Einrichtung, Waren/Vorräte und Vorsorge am Schadentag höher ist als die Addition der Versicherungssumme für Einrichtung, Waren/Vorräte und Vorsorge.
Summarische Versicherung. Die Positionen technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte gelten summarisch versichert. Summarische Versicherung ist die Zusammenfassung mehrerer Positionen zu einer einzigen Position mit einer Versicherungssumme. Für die Unterversicherungsbestimmungen ist nur diese Versicherungssumme maßgebend. (Der Text gilt nur bei Bestehen einer "Summarischen Versicherung" im Inhaltsvertrag)
Summarische Versicherung. Die Positionen technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte und Vorsorge gelten summarisch versichert. Summarische Versicherung ist die Zusammenfassung mehrerer Positionen zu einer einzigen Position mit einer Versicherungssumme. Für die Unterversicherungsbestimmungen ist nur diese Versicherungssumme maßgebend. (Der Text gilt nur bei Bestehen einer "Summarischen Versicherung" im Inhaltsvertrag) Wiederherstellungskosten von Mutter-/Originalfilmen sind nicht mitversichert. (Der Text gilt nur, wenn die Betriebsart Fotohandel versichert gilt.)
Summarische Versicherung. Im Versicherungsfall wird Unterversicherung nur dann be- rücksichtigt, wenn der gesamte Wert von Einrichtung und Wa- ren/Vorräte am Schadentag höher ist, als die Gesamtversi- cherungssumme für die Positionen technische und kaufmän- nische Betriebseinrichtung, Waren/Vorräte und Vorsorge. Summarische Versicherung gilt nicht bei Bruchteil- oder Stichtagsversicherung.
