Swiss Life Spurwechselassistent Musterklauseln

Swiss Life Spurwechselassistent. Der Spurwechselassistent hat das Ziel, in den letzten Jahren der Ansparphase das Risiko in Ih- rer Fondsanlage zu reduzieren. Der Spurwechselassistent ist in zwei Stufen unter- teilt. Stufe 1: Zunächst überprüft der Swiss Life Spurwechselas- sistent zu Beginn eines Versicherungsjahres, ob eine von uns definierte Mindestrenditeerwartung erreicht ist. Die Überprüfung findet erstmalig zehn Jahre vor dem zu Vertragsbeginn festgelegten Rentenbeginn statt. Sofern die Mindestrenditeer- wartung nicht erreicht wurde, wiederholt sie sich jährlich zu Beginn eines Versicherungsjahres, letztmalig drei Jahre vor dem festgelegten Ren- tenbeginn. Sie endet, sobald Ihre Anlage in ein ri- sikoärmeres Portfolio umgestellt wurde. Die Überprüfung kann zwei Ergebnisse haben: • Ihre gewählte Anlage hat die Mindestren- diteerwartung nicht erreicht. Sie bleiben in Ihrem bisherigen Anlageportfolio inves- tiert. Die jährliche Überprüfung findet wei- ter statt. • Ihre gewählte Anlage hat die Mindestren- diteerwartung erreicht. Wir stellen Ihr In- vestment in ein risikoärmeres Anlageport- folio um. Nach erfolgter Umstellung endet die jährliche Überprüfung. Wir informieren Sie in beiden Fällen rechtzeitig über das Ergebnis unserer Überprüfung. Sie ha- ben die Möglichkeit, unserer jeweiligen Entschei- dung innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Information zu widersprechen: • Widersprechen Sie der vorgesehenen Umstellung Ihres Anlageportfolios, findet keine Umstellung statt und wir prüfen im folgenden Jahr erneut. • Wünschen Sie trotz nicht erfüllter Min- destrenditeerwartung die Umstellung Ih- res Anlageportfolios in das nächst-risiko- ärmere, werden wir Ihr Anlageportfolio entsprechend umstellen. Nach erfolgter Umstellung endet die jährliche Überprü- fung. Stufe 2: Zwei Jahre vor dem vereinbarten Rentenbeginn stellen wir Ihre Anlage, unabhängig der vorange- gangenen Prüfungen, in unser risikoärmstes Anla- geportfolio um. Wir informieren Sie über die Um- stellung. Sie können dieser innerhalb von vier Wo- chen ab Zugang der Information widersprechen. Widersprechen Sie der vorgesehenen Umstellung Ihres Anlageportfolios, findet keine Umstellung statt. Dies führt zu einem Wechsel in die Aktiv-Va- riante und dem Ende des Spurwechselassisten- ten. Für den Spurwechselassistenten gilt generell: • Sofern Sie bereits im risikoärmsten Anla- geportfolio investiert sind, finden keine Überprüfungen im Rahmen des Spur- wechselassistenten statt. • Während der Laufzeit des Spurwech- selassistenten sin...

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.