Umgang mit Kleinstrenten. Wenn die garantierte Rente unter 1.200 Euro jähr- lich liegt, nennen wir dies Kleinstrente. Teilweise oder vollständige Verrentungen sind unterhalb der genannten Grenze nicht zulässig. Diese Renten werden, sofern dies gesetzlich zulässig ist, spä- testens zum letzten Versicherungsjahrestag vor Vollendung des 88. Lebensjahres der Versicher- ten Person kapitalisiert und als Einmalleistung ausgezahlt.