Systemwartung Musterklauseln
Systemwartung. 2.1.1. SAP führt regelmäßig und planmäßig Wartungsarbeiten zur Pflege der Sicherheitspatch-Ebene des Betriebssystems, Datenbank- und Anwendungspatches, Infrastrukturwartung (Netzwerk, Computer, Speicher) und andere terminierte, proaktive Vorgänge durch. Diese Wartungsarbeiten werden auf der Grundlage der Anforderungen und Ressourcen für ein/e im Voraus zwischen SAP und dem Auftraggeber vereinbarte/s Datum, Uhrzeit und Dauer („Planmäßige Ausfallzeit“) angemessen geplant. Sofern der Auftraggeber nicht rechtzeitig bei der Planung und/oder Durchführung solcher Wartungsarbeiten wie von SAP empfohlen kooperiert, ist er für alle daraus resultierenden Probleme im Cloud Service, einschließlich unerwarteter Ausfallzeiten, alleinverantwortlich.
2.1.2. Ungeachtet des Vorstehenden behält SAP sich das Recht vor, jederzeit Notfallwartungsarbeiten ohne die vorherige Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen. SAP unternimmt alle vertretbaren Anstrengungen, den Auftraggeber achtundvierzig (48) Stunden im Voraus über die Durchführung von Notfallwartungen zu benachrichtigen. Tritt eine Ausfallzeit des Cloud Service während dieser Notfallwartung ein, gilt diese Ausfallzeit als „Ausfallzeit in Notfällen“, wie in der Service-Level-Vereinbarung definiert (siehe Abschnitt 2.3).
Systemwartung. Während der Plattformverfügbarkeit gemäss Ziffer 2 kann der Betrieb für Wartungsarbeiten unterbrochen werden. OBT wird solche Unterbrechungen im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeiten möglichst kurzhalten und so früh wie möglich ankündigen. OBT entscheidet über die Notwendigkeit und den genauen Durchführungszeitpunkt. Folgende Wartungsleistungen sind Bestandteil dieses Ver- trags: ▪ Einspielen von Software-Patches und Hotfixes ▪ Einspielen der aktuellen Versionen der Rechenzentrum- Systeme ▪ Einspielen aktueller Abacus-Softwareversion ▪ Technisches Update auf die neue Abacus-Softwareversion mit Funktionskontrolle
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