Common use of Systemwartung Clause in Contracts

Systemwartung. 2.1.1. SAP führt regelmäßig und planmäßig Wartungsarbeiten zur Pflege der Sicherheitspatch-Ebene des Betriebssystems, Datenbank- und Anwendungspatches, Infrastrukturwartung (Netzwerk, Computer, Speicher) und andere terminierte, proaktive Vorgänge durch. Diese Wartungsarbeiten werden auf der Grundlage der Anforderungen und Ressourcen für ein/e im Voraus zwischen SAP und dem Auftraggeber vereinbarte/s Datum, Uhrzeit und Dauer („Planmäßige Ausfallzeit“) angemessen geplant. Sofern der Auftraggeber nicht rechtzeitig bei der Planung und/oder Durchführung solcher Wartungsarbeiten wie von SAP empfohlen kooperiert, ist er für alle daraus resultierenden Probleme im Cloud Service, einschließlich unerwarteter Ausfallzeiten, alleinverantwortlich. 2.1.2. Ungeachtet des Vorstehenden behält SAP sich das Recht vor, jederzeit Notfallwartungsarbeiten ohne die vorherige Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen. SAP unternimmt alle vertretbaren Anstrengungen, den Auftraggeber achtundvierzig (48) Stunden im Voraus über die Durchführung von Notfallwartungen zu benachrichtigen. Tritt eine Ausfallzeit des Cloud Service während dieser Notfallwartung ein, gilt diese Ausfallzeit als „Ausfallzeit in Notfällen“, wie in der Service-Level-Vereinbarung definiert (siehe Abschnitt 2.3).

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Samples: Supplementary Conditions for Rise With Sap S/4hana Cloud, Private Edition, Ergänzende Bedingungen Für Sap Erp, Private Cloud Edition, Supplementary Conditions for Rise With Sap S/4hana Cloud, Private Edition