Pikettdienst Musterklauseln

Pikettdienst. Die Mitarbeitenden können von ihren Vorgesetzten aufgrund betrieblicher Bedürfnisse zum Pikettdienst eingeteilt werden. Im Pikettdienst hält sich die/ der Mitarbeitende ausserhalb der Arbeitszeit bereit, nötigenfalls die Arbeit sofort aufzunehmen.
Pikettdienst a) Falls die Funktion es erfordert und das Pflichtenheft es vorsieht, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu verpflichtet werden, über die ordentliche Arbeitszeit hinaus Pikettdienst zu leisten.
Pikettdienst. 1 Beim Pikettdienst hält sich die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ausserhalb der Arbeitszeit für allfällige Arbeitseinsätze, welche die Behebung von Störungen, die Hilfeleistung in Notsituationen, Kontrollgänge oder ähnliche Sonderereignisse betreffen, bereit.
Pikettdienst. 24.1 Als Pikettdienst gilt diejenige Zeit, in der sich der/die Arbeitnehmer/in neben der normalen Arbeit für allfällige Arbeitseinsätze bereithält für die Behebung von Störungen, für Hilfeleistung in Notsituationen, für Kontrollgänge oder für einen ähnlichen Einsatz in Ausnahmesituationen.
Pikettdienst. Als Pikettdienst gilt die angeordnete und auf sofortige Abrufmöglichkeit beschränkte Einsatzbereitschaft ausserhalb der festgesetzten Arbeitszeit bezw. Gleitzeit. Der Pikettdienst wird schriftlich angeordnet. Die Abgeltung von Pikettdienstleistungen wird in einem separaten Reglement vereinbart.
Pikettdienst. Beim Pikettdienst hält sich der Mitarbeitende neben der normalen Arbeit für allfäl- lige Arbeitseinsätze für die Behebung von Störungen, die Hilfeleistung in Notsituati- onen, für Kontrollgänge oder für ähnliche Sonderereignisse bereit. Umfasst die Arbeitstätigkeit eines einzelnen Mitarbeiters Pikettdienste, ist dies im Einzelarbeitsvertrag so festzuhalten. Einzelheiten zum Pikettdienst regelt Anhang 5.
Pikettdienst. 1 Im Rahmen des Pikettdienstes muss die Zeitspanne zwischen dem Einsatzaufruf an Mitarbeitende und dessen Eintreffen am Arbeitsort (Interventionszeit) grundsätzlich mindestens 30 Minuten betragen.
Pikettdienst. 1Beim Pikettdienst hält sich der Arzt ausserhalb der gewohnten Arbeitszeit für allfällige Einsätze zur Behebung von Störungen, zur Hilfeleistung in Notsituationen, für Kontrollgänge oder für ähnliche Einsätze in Ausnahmesituationen bereit. Der Arzt muss nicht an seinem Arbeitsplatz bleiben. 2Die Zeitspanne zwischen dem Einsatzaufruf und dem Eintreffen am Arbeitsort muss im Rahmen eines Pikettdienstes grundsätzlich mindestens 30 Minuten betragen. Ansonsten gelten die von den Verordnungen 1 und 2 des Arbeitsgesetzes (ArGV 1 und ArGV 2) geltenden Bestimmungen, wenn der Pikettdienst verpflichtend ist (weniger als 30 Minuten dauernde Zeitspanne zwischen dem Aufruf und dem Eintreffen am Arbeitsort). 3Als Arbeitszeit angerechnet und als solche entschädigt wird nur die Zeit des Einsatzes selbst sowie die Hin- und Rückreise zum/vom Arbeitsplatz. In solchen Fällen kann der Pikettdienst nach der regulären Arbeitszeit stattfinden und die tägliche Ruhezeit unterbrechen. Wenn die tägliche Ruhezeit auf weniger als 4 Stunden in Folge reduziert wird, muss die Ruhezeit nach dem letzten Einsatz 11 Stunden betragen. 4Der Arzt darf in einem Zeitraum von 4 Wochen grundsätzlich während höchstens 7 Tagen Pikettdienst leisten. Ausser in Ausnahmefällen darf er nach Beendigung des letzten Pikettdienstes während den zwei darauffolgenden Wochen zu keinem anderen Pikettdienst aufgeboten werden. 5Kurzfristige Änderungen von Pikettplan und Pikettzeiten sowie der sich daraus ergebenden Einsätze sind nur möglich, wenn der betreffende Arzt damit einverstanden ist und sich für das Spitalzentrum keine andere annehmbare Lösung findet. 6Der zu einem Pikettdienst verpflichtete Arzt erhält eine Zulage von Fr. 4.- brutto pro Stunde, die nicht mit Nachtzulagen kumuliert werden kann. Bei einem effektiven Einsatz werden ihm die Fahrkosten gemäss den geltenden Tarifen zurückerstattet.
Pikettdienst. 1 Pikettdienst ist nicht erlaubt. 2 Pikettdienst ist ausnahmsweise für besondere Anlässe zulässig. In diesem Fall wird der Arbeit- nehmer für die Bereitschaftszeit neben der normalen Arbeit mit CHF 3.- pro Stunde entschädigt. Die gesamte Einsatzzeit, inklusive die Wegzeit zu und von der Arbeit, gilt als Arbeitszeit und ist mit einem Zuschlag von 50 %, bzw. 100 % für den Sonntag, zu bezahlen. Für jeden Einsatz wird ein Minimum von zwei Stunden gezählt.
Pikettdienst. Während den im Einzelvertrag festgehaltenen Pikettzeiten unterhält HEAD IT Solutions AG eine Notfallorganisation bis maximal 7 * 24 Stunden, welche auf die Behebung we- sentlicher Betriebsstörungen ausgelegt ist. Xxxxxx Arbeiten während der Servicezeit nicht beendet werden, so werden sie zu Beginn des nächsten Arbeitstages wieder aufge- nommen. Erachtet der Servicemitarbeiter von HEAD IT Solutions AG es als sinnvoll oder wird das vom Kunden verlangt, so können begonnene Arbeiten unter Verrechnung eines Zuschlags über das Ende der Servicezeit hinaus fortgesetzt werden.