Technikereinsatz Musterklauseln

Technikereinsatz. Bisping vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich, den Besuch eines Servicetechnikers werktags zwischen 8:00 Uhr und 18.00 Uhr. Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Ist aufgrund vom Kunden zu vertretenden Gründen eine Terminvereinbarung oder die Entstörung nicht möglich, gilt die Entstörungsfrist als eingehalten.
Technikereinsatz. Verursacht der Nutzer einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch Nichteinhalten der Regeln, werden dem Nutzer Kosten gemäß Preisliste in Rechnung gestellt, sofern der Nutzer keinen geringeren Aufwand nachweist. Der Anbieter kann den Ersatz eines weitergehenden Schadens verlangen, wenn der Anbieter nachweist, dass der Schaden höher ist als die in der Preisliste aufgeführten Kosten.
Technikereinsatz. Die SwS PL vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich, den Besuch eines Servicetechnikers werktags zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr. Ist die Leis- tungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus von dem Kunden zu vertreten- den Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine gege- benenfalls zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Ist aufgrund vom Kun- den zu vertretender Gründe eine Terminvereinbarung oder die Entstörung nicht möglich, gilt die Entstörungsfrist als eingehalten.
Technikereinsatz. Die net services vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich, den Besuch eines Servicetechnikers Werktags zwischen 8.00-17.00 Uhr. Ist die Leistungs- erbringung im vereinbarten Zeitraum aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine Aufwands- pauschale (kostenpflichtig gemäß Preisliste) berechnet. Ist aufgrund vom Kunden zu vertretender Gründe eine Terminvereinbarung oder die Entstörung nicht möglich, gilt die Entstörungsfrist als eingehalten. Die Kosten für den Ser- vicetechniker werden von der net services nur übernommen, sofern die Ursa- che der Störung auf Seiten der net services lag.
Technikereinsatz. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich, den Besuch eines Service- technikers Montag bis Donnerstag zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr und Xxxxxxx zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr. Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Ist aufgrund vom Kunden zu vertretender Gründe eine Terminvereinbarung oder die Ent- störung nicht möglich, gilt die Entstörungsfrist als eingehal- ten. Die Regel-Entstörungsfrist gemäß Kapitel 3 C entfällt.
Technikereinsatz. Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik, durch Nichteinhalten der ordnungsgemäßen Bedienung des Fahrzeugs oder der Regeln (insbesondere bei unzureichender Ladung bei E-Carsharing-Fahrzeugen, Anlassen eines Stromverbrau- chers, mehrmalige falsche Eingabe eines falschen Codes) so können dem Kunden Kosten gemäß Gebüh- renpreisliste und der darüber hinausgehende Aufwand bzw. Schaden in Rechnung gestellt werden.
Technikereinsatz. Verursacht der Mieter einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch Nichteinhalten der Regeln, werden dem Mieter Kosten gemäß Preisliste in Rechnung gestellt, sofern der Mieter keinen geringeren Aufwand nachweist. Der Anbieter kann den Ersatz eines weitergehenden Schadens verlangen, wenn der Anbieter nachweist, dass der Schaden höher ist als die in der Preisliste aufgeführten Kosten.
Technikereinsatz. FGW vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich, den Besuch eines Servicetechnikers Montag bis Donnerstag zwischen 07.00 und 16:00 Uhr und Xxxxxxx zwischen 07.00 und 12.00 Uhr. Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Ist aufgrund vom Kunden zu vertretender Gründe eine Terminvereinbarung oder die Entstörung nicht möglich, gilt die Entstörungsfrist als eingehalten. Die Regel-Entstörungsfrist gemäß Kapitel 3 C entfällt.
Technikereinsatz. 17.1 Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachge- mäße Bedienung des Fahrzeugs bzw der Zugangstechnik oder durch Nichteinhalten dieser AGB bzw des Kundenvertrages (insbesondere bei unzureichender Betankung, Eingeschaltet-Lassen eines Strom- verbrauchers (zB Radio, Licht), mehrmalige Eingabe einer falschen PIN, falls dies einen Technikereinsatz notwendig macht), so werden dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten gemäß der jeweils aktuell gültigen Gebührenliste oder entsprechend dem tatsächlichen entstandenen Aufwand in Rechnung gestellt.
Technikereinsatz. Breitband-Korn vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich, den Besuch eines Servicetechnikers Montag bis Donnerstag zwischen 08.00 Uhr und 16.30 Uhr und Xxxxxxx zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr. Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Ist aufgrund vom Kunden zu vertretender Gründe eine Terminvereinbarung oder die Entstörung nicht möglich, gilt die Entstörungsfrist als eingehalten. Die Regel-Entstörungsfrist gemäß Kapitel 3 C entfällt.