Internetdienstleistungen Musterklauseln
Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der net services bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Die net services vermittelt dem Kunden im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Da- ten. net services ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels einer öffentlichen dynamischen IPv6-Adresse sowie einer privaten dynamischen IPv4-Adresse, die auf eine öffentliche dynamische IPv4-Adresse umgeschrie- ben wird (CGN, Carrier Grade Network Address Translation). Die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen im lokalen Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf SmartHome-Geräte wie Kameras oder Türklingeln, PC-Fernwartung, VPN) ist prinzipiell nur über IPv6 uneinge- schränkt möglich. net services verweist diesbezüglich auf die Hersteller, die von ihnen angebotenen Geräte und Anwendungen IPv6-fähig zu machen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/ IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die net services ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahres- durchschnitt bei 97,5% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der net services automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der net services von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikations- einrichtungen nicht zu den Leistungen der net services. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis zur Festlegung eines abweichen- den Netzabschlusspunktes Gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Schnitt- stelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden ge- stattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Inter- netzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutz- programme, Firewall, A...
Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der ge- nannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH lt. aktueller Produkt- preisliste. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH vermittelt dem KundenimRahmendertechnischenundbetrieblichenMöglich- keiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfüg- barkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH macht darauf aufmerksam, dass sich die IP-Adresse mit jeder Un- terbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbro- chener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlos- sen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH von Dritten bereit- gestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funkti- onsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikati- onseinrichtungen nicht zu den Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kun- den, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruk- tur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kun- den (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verant...
Internetdienstleistungen. Anschluss Netzabschluss passiv Die SwS PL vermittelt dem Kunden im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. Hinweis: Für den von SwS PL bereitgestellten Internetzugang sind ausschließlich Internet-Router mit aktueller Firmware und einer aktuellen Version der je- weiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommuni- kationsnetz der SwS PL erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Auch kann dies negativen Einfluss auf die Über- tragungsgeschwindigkeit haben. Hinweis: Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungs- geschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden des jeweiligen Ausbauge- bietes zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Geschwindigkeit.
Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der SwS PL bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. SwS PL ermöglicht den Zugang zum Internet mittels verschiedener Optionen der IP-Adressvergabe. An jedem Anschluss wird dem aktiven Netzabschluss (Endgerät des Endkunden) standardmäßig eine dynamische IPv4-Adresse (öffentlich oder privat nach RFC 1918) zugeteilt. Über NAT (Network Address Translation) im aktiven Netzabschluss können im LAN/WLAN ein oder meh- rere Rechner/Geräte betrieben werden. Optional kann eine feste öffentliche IPv4-Adresse vergeben werden (siehe unter Allgemeines). Sofern IPv6 bereitgestellt wird, erhält jeder Anschluss eine dynamische öffen- liche IPv6-Adresse für WAN sowie einen dynamischen öffentlichen IPv6-Ad- ressbereich mit Präfix /56 für die Verteilung im LAN/WLAN des Endkunden. Optional können feste IPv6-Adressbereiche vergeben werden (siehe unter Allgemeines). Die Erreichbarkeit von Ressourcen und Anwendungen im loka- len Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC-Fernwartung, VPN) ist bei IPv6 prinzipiell nur über IPv6 uneingeschränkt möglich; die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen, die IPv6 nicht unterstützen, kann ggf. eingeschränkt sein. Die SwS PL verweist dies- bezüglich auf die Hersteller, ihre Geräte und Anwendungen IPv6-fähig zu ma- chen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbeson- dere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaf- fung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. SwS PL ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 98,5% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der SwS PL automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der SwS PL von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funkti- onsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der SwS PL. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden ge- stattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Inter- netzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutz- programme, Firew...
Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der Gesellschaft bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der Gesellschaft automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der Gesellschaft von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der Gesellschaft. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes Gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Bei Bedarf stellt die Gesellschaft die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz der Gesellschaft ist nicht möglich. Folgende Produkte enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. • GGEW Economy Glas • GGEW Economy DSL Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeit, die innerhalb ...
Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der NHC be- stimmt sich nach dem Auftragsformular bzw. der Online-Buchungs- strecke, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Ver- tragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Die NHC vermittelt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermitt- lung von Daten. NHC ermöglicht den Zugang zum Internet mittels verschiedener Op- tionen der IP-Adressvergabe. Im Standard wird dem Kunden eine dynamische IPv4 Adresse zugeteilt. Optional kann dem Kunden zu- sätzlich ein dynamisches IPv6-Netz (Dual Stack /56) bereitgestellt werden. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, ins- besondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstüt- zung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die NHC ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97,50 % liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der NHC auto- matisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der NHC von Dritten bereitgestell- ter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der NHC. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der pas- sive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes Gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheits- maßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti- Spam oder ähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Ver- bindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Strom- ausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz der NHC ist nicht möglich. Folgende Produkte / Pakete e...
Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der KurpfalzTEL bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. KurpfalzTEL ermöglicht den Zugang zum Internet mittels verschiedener Optionen der IP- Adressvergabe. Im Standard wird dem Kunden eine dynamische IPv4 Adresse zugeteilt. IPv6-wird nicht unterstützt. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. KurpfalzTEL ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 98,5% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der KurpfalzTEL von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der KurpfalzTEL. Kommt die Technologie Glasfaser zum Einsatz, erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäudes an das Glasfasernetz der KurpfalzTEL, d.h. Hausübergabepunkt (HÜP) im Gebäude). Der HÜP wird i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Nutzungsvertrag bzw. Grundstückseigentümererklärung), in einem Umkreis von bis zu 3 Metern zur Wanddurchführung (Bohrloch) installiert. Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät (ONT) wird neben dem Hausübergabepunkt (HÜP) installiert. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät (ONT) wird in der Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser- Gebäudeverkabelung bis in die Wohnung des Kunden). Das ONT (Glasfasermodem) wandelt das optische Glasfasersignal auf eine elektrische RJ- 45 basierende Ethernet-Schnittstelle (1000Base-T) zum Anschluss des Routers um und ist zwingend für die Funktion des Anschlusses erforderlich. Es wird dem Kunden, ausschließlich im Zuge des Installationsservices, überlassen. Der Kunde stellt eine abgesicherte Stromversorgung mit 230V im Abstand von maximal 1,2 Metern zur Installations...
Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der Gesell- schaft bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertrags- bestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen.
Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen von VEGA-net bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den AGBs, den besonderen Bedingungen für Internetdienste und den nachfolgenden Bedingungen. Die VEGA-net vermittelt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. VEGA-net ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IPV4- Adressen, wobei die durchschnittliche Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 98,5 % liegt (siehe Kapitel 6, Wartung und Verfügbarkeit). Die Adressvergabe erfolgt dynamisch, d.h. die jeweilige IP- Adresse kann bei jedem Verbindungsaufbau von VEGA-net automatisch neu vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der VEGA-net von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört, ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikations- einrichtungen, nicht zu den Leistungen der VEGA-net.
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