Technische Kooperation Musterklauseln
Technische Kooperation. Im Zuge einer beidseitig förderlichen Kooperation der Parteien werden diese insbesondere in technischen Belangen zusammenarbeiten, um für die Kunden beider Seiten ein hohes Qualitätsniveau und eine hohe Verfügbarkeit sowie die Interoperabilität der Dienste sicherzustellen.
Technische Kooperation. Das MMN legt die Kooperationsinstitution in DIP.noemuseen als Sammlung an und stellt nach entsprechendem Antrag Zugangsdaten für die Benutzer zur Verfügung. (Beilage 1 u. 2) Der Betrieb, die Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit der Systeme wird nach bestem Wissen und in Zusammenarbeit mit den Technologiepartnern gewährleistet. Dazu gehört ebenso die Konfiguration, Administration und Sicherung der anvertrauten Daten. Das MMN bemüht sich um eine Migration von vorhandenen Daten in DIP.noemuseen und ausgehend von DIP.katalog um einen Datenaustausch mit übergeordneten Online-Katalogen.
