Vertragsgegenstand Musterklauseln

Vertragsgegenstand. Gegenstand dieses Vertrages bildet der Anbau von ha („Vertragsfläche“) Bio Speisedurum kba (österreichischer Anbauflächen) der Ernte 2018 und die Lieferung der gesamten von den Vertragsflächen erwachsenden Menge („Vertragsmenge“). Der Produzent ist verpflichtet, kein genmodifiziertes Saatgut einzusetzen. Feldstücknummer laut AMA-Mehrfachantrag Sorte Fläche Voraussichtlich geschätzte Ertragsmenge (kg) Summe Der Produzent verpflichtet sich, zum Erntezeitpunkt den gesamten Aufwuchs - ausschließlich von der Ernte 2018 - der in Punkt 1.) genannten Produkte aus der Vertragsfläche unter Einhaltung der in Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen auf seine Gefahr und Kosten dem Aufkäufer an eine von diesem frei zu wählende Übernahmestelle zu liefern. Der Produzent garantiert, dass für den angeführten landwirtschaftlichen Betrieb zur Ernte 2018 ein gültiges Bio-Kontrollzertifikat nach einem in Österreich anerkannten und gültigen Standard, zB jenem der Bio Austria – Verein zur Förderung des Biologischen Landbaus, ausgestellt wurde, und er verpflichtet sich, dieses Kontrollzertifikat auf Verlangen des Aufkäufers jederzeit vorzulegen. Die Kontrolle muss durch eine Kontrollstelle, zB SGS, ABG, erfolgen, die in Österreich berechtigt ist den vereinbarten Standard zu kontrollieren und die Einhaltung zu bestätigen. Der Produzent garantiert weiters die Einhaltung sämtlicher einschlägiger europarechtlicher und innerstaatlicher Vorschriften und behördlicher Aufträge und dass die Vertragsprodukte den genannten Vorschriften entsprechen. Bei Nichterfüllung der Lieferverpflichtung des Produzenten, insbesondere durch Veräußerung an Dritte, ist der Aufkäufer berechtigt, gemäß den Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien, Deckungskäufe auf Kosten des Produzenten zu tätigen und verpflichtet sich der Produzent sämtliche Kosten des Aufkäufers, die aus der Nichterfüllung entstehen zu ersetzen. Fälle höherer Gewalt sind dem Aufkäufer sofort bekannt zu geben. Sollte sich die Vertragsfläche - aus welchen Gründen auch immer - verringern, so ist dies dem Aufkäufer unverzüglich bekannt zu geben.
Vertragsgegenstand a. Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das Fahrzeug für die vereinbarte Dauer im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Der Vermieter erhält dadurch insbesondere den Anspruch auf Zahlung des Mietzinses und sonstiger vertraglich vereinbarter Entgelte.
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im ...
Vertragsgegenstand. Vereinbarungsgegenstand ist die Einräumung des nachstehend unter Ziffer 2 des Vertrages aufgeführten Nutzungsrechtes an der Electronic Banking-Software „VR-NetWorld Software“ mit dem in der Anlage beschriebenen Leistungsumfang (nachstehend „Software“ genannt).
Vertragsgegenstand. 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
Vertragsgegenstand. 1.1 Diese Softwarebedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen und zwar für die Lieferung und Lizenzierung von Software. Software im Sinne dieser Bedingungen sind vom Lizenzgeber standardmäßig vertriebene oder individuell für den Lizenznehmer entwickelte oder adaptierte Computerprogramme im Sinne des §40a österreichisches Urheberrechtsgesetz zur Nutzung auf, zum Betrieb oder zur Steuerung von elektrotechnischen und/oder elektronischen Einrichtungen und Systemen einschließlich hierfür überlassener Unterlagen gemäß Punkt 5.
Vertragsgegenstand. (1) Der Auftrag des Mandanten erstreckt sich nur auf die Vermittlung von zivilrechtlichen Versicherungsverträgen zu dem folgenden Vertragswunsch des Mandanten: alle Versicherungen des Mandanten
Vertragsgegenstand. Der Eigentümer verpflichtet sich, an dem oben bezeichneten Gebäude auf dem o.g. Grundstück die in der Maßnahmenbeschreibung aufgeführten Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen.
Vertragsgegenstand. (1) Gegenstand dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen ist die Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Teilnehmer, die Durchführung der Veranstaltung sowie die Erbringung etwaiger veranstaltungsbegleitender Dienstleistungen durch den Veranstalter.
Vertragsgegenstand. Der ç Konto-/Depotinhaber å Bevollmächtigte, im folgenden Teilnehmer genannt, ist/sind zur Inanspruchnahme des Online-Banking-Dialogs in dem von der Bank angebotenen Umfang berechtigt. Die Nutzung des Online-Banking bezieht sich auf ç alle derzeit und zukünftig unterhaltenen Konten/Depots des Kontoinhabers