Lieferung und Lieferzeiten Musterklauseln

Lieferung und Lieferzeiten. 4.1. Die Lieferzeit ist lediglich ein Richtwert und nicht verbindlich.
Lieferung und Lieferzeiten. 1. Alle in schriftlichen Angeboten genannten oder an anderer Stelle erwähnten Lieferfristen gelten nur annähernd und sind daher unverbindlich. Der Lieferzeitraum beginnt an dem Tag, an dem die Bestellung bestätigt wird oder der Käufer eventuell erforderliche kooperative Maßnahmen trifft (z. B. eine vereinbarte Vorauszahlung vornimmt). Der Zeitraum wird angehalten, wenn eine Zahlung nicht wie vereinbart pünktlich erfolgt oder der Käufer ausstehende Daten oder Angaben, die zum vereinbarten Zeitpunkt für das Design des betreffenden Gerätes oder der Anlage benötigt werden, nicht bereitstellt. Der Lauf der Frist beginnt erneut, sobald Pentair die überfällige Zahlung erhält oder die verspäteten technischen Daten übermittelt werden. Eine Nichteinhaltung der Lieferfrist verleiht dem Käufer weder einen Anspruch auf Schadenersatz (pauschaliert oder anderweitig) noch auf eine andere Form von Entschädigung, noch entbindet sie den Käufer von der Bestellung.
Lieferung und Lieferzeiten. Lieferungen haben möglichst zu den vereinbarten Lieferterminen zu erfolgen. A1 Telekom Austria übermittelt dem Zusammenschaltungspartner spätestens zehn Arbeitstage nach der Bestellung den geplanten Liefertermin oder Auskunft darüber, dass die Realisierung einer erfolgten Bestellung technisch vorerst nicht möglich ist. Für jenen Teil der Bestellung, der technisch vorerst nicht durchführbar ist, wird binnen gleicher Frist der nächstmögliche Liefertermin schriftlich bekannt gegeben. Die nachstehenden maximalen Lieferzeiten gelten ab Bestellung bei der A1 Telekom Austria bis zu einer Luftlinienentfernung von 10 km vom NÜP: Neue/zusätzliche Zusammenschaltungskapazität (2 Mb/s-System bzw. Signalisierungslink) Zeitraum Zusätzlicher Kabelkanal erforderlich (Grabungsarbeiten) 12 Monate Zusätzliches Glasfaserkabel erforderlich 4 Monate Zusätzliches Übertragungssystem (Carrier System) erforderlich 4 Monate Bei freier Kapazität auf einem bestehenden Übertragungssystem (Carrier System) 2 Monate Mangels Bestellung im Rahmen der maßgeblichen ordentlichen Planungsrunde verlängern sich die Lieferfristen um maximal zehn Wochen. Der Liefertermin darf jedoch nicht zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, als er sich aus einer Bestellung in der nächsten ordentlichen Planungsrunde ergeben würde.
Lieferung und Lieferzeiten. Lieferungen haben zu den vereinbarten Lieferterminen zu erfolgen. Abweichungen davon sind bilateral zu vereinbaren. Die Anschlussleitungen werden gemäß den in der Bedarfsplanung vereinbarten Terminen betriebsfähig bereitgestellt.
Lieferung und Lieferzeiten. 9 Versandkosten 10 Bezahlung 11 Details zu Tax Free
Lieferung und Lieferzeiten. (1) Lieferungen sind grundsätzlich nur an Lieferadressen in Deutschland, Österreich, Italien und in der Schweiz möglich. Lieferungen erfolgen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Für die Bereitstellung der vollständigen und korrekten Lieferadresse ist der Kunde verantwortlich.
Lieferung und Lieferzeiten. 1. Die von Hollarts angegebenen Lieferzeiten sind niemals als feste Termine zu betrachten, es sei denn dies wurde ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
Lieferung und Lieferzeiten. 1. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Ter- mine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, es ist eine Frist/Termin zugesagt oder vereinbart.
Lieferung und Lieferzeiten. 1. Lieferzeiten beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Lieferung und Lieferzeiten. 7.1 Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, ist der vereinbarte Liefertermin eine klare Frist, so dass bei Überschreitung dieser Frist sofort Verzug eintritt und keine vorherige schriftliche Inverzugsetzung erforderlich ist. Teillieferungen sind ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht zulässig.