Technische Spezifikation. In Abhängigkeit von der Energieart, der Leistungsgröße und der Spannungsebene der Einspeisung kommen unterschiedliche technische Einrichtungen zum Einsatz:10-kV-Netz 10-/20-kV-Netze Anlagenart Photovoltaik EEG (ohne PV) oder KWKG Sonstiges (konventionell) Leistungsklasse* > 0 kW(p) und <= 30 kW(p) Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** oder Begrenzung der am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung in kWp keine Anforderung Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** Ist-Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. Keine Ist-Leistungserfassung > 30 kW(p) und <= 100 kW(p) Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** Keine Ist-Leistungserfassung > 475 kW(p) Fernwirktechnik gemäß Kapitel 6.3.2 und SWTE Netz-Spezifikation mit Sollwert-Stellbefehl (100 %-0 %) in 10 Stufen Ist-Leistungserfassung über Messwertanbindung an die Fernwirktechnik * jeweils für die Summe von Anlagen, die gleichartige Energien einsetzen und über denselben Netzanschlusspunkt mit dem Netz verbunden sind (analog EEG-Definition) ** sofern verfügbar, kann SWTE Netz statt eines Funkrundsteuerempfängers auch den Einsatz eines intelligenten Messsystems (iMSys) mit Steuerbox fordern. SWTE Netz kann im Einzelfall eine andere technische Einrichtung vorgeben. Es kommt ein Funkrundsteuerempfänger gemäß SWTE Netz -Spezifikation zum Einsatz (siehe Internetseite der SWTE Netz). Der Funkrundsteuerempfänger ist durch den Anlagenbetreiber auf einem Zählerplatz nach DIN 43870, Teil 1 mit Dreipunktbefestigung zu installieren. Zur Sicherstellung des einwandfreien Empfangs der Befehle ist grundsätzlich eine externe Antenne zu verwenden, die am Ort optimaler Empfangseigenschaften zu montieren ist. Dies ist in vielen Fällen außerhalb von Gebäuden der Fall. Die Ausrichtung der Antenne und die Überprüfung des Empfängerstatus hat nach Herstellervorgabe zu erfolgen. Es wird empfohlen, die Überprüfung des Empfängerstatus im Volllastbetrieb der Anlage durchzuführen, da in diesem Zustand eine maximale Störbeeinflussung durch externe Störquellen (z.B. Wechselrichter) vorliegt. Die Installation nimmt eine in das Installateurverzeichnis der SWTE Netz eingetragene Elektroinstallationsfirma vor. Der Mindestabstand zwischen der Antenne des Funkrundsteuerempfängers und anderen elektronischen Geräten (wie z.B. dem Einspeisezähler oder einem Umrichter mit Leistungselektronik) beträgt zudem für Anlagengrößen < 100 kW 60 cm. In Einzelfällen und insbesondere für Anlagen >= 100 kW sind in der Regel größere Abstände erforderlich. Im Falle einer Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt SWTE Netz auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung PAV bezogene Sollwerte in den Stufen 100 %/60 %/30 %/0 % vor. Diese Werte werden über die Funkrundsteuerung übertragen und anhand vier potentialfreier Relaiskontakte (je PAV -Stufe ein Kontakt) wie nachfolgend aufgeführt zur Verfügung gestellt. Da der Anlagenbetreiber die Sollwerte der SWTE Netz in seiner Anlagensteuerung umsetzen muss, besteht kein Direkteingriff der SWTE Netz in die Kundenanlage. In Anlagen mit einer Nennleistung > 100 kW stellt der Anlagenbetreiber die Ist-Messwerte für die Wirkleistung P und die Blindleistung Q der SWTE Netz über eine geeignete Schnittstelle zur Verfügung, die in der Planungsphase mit SWTE Netz abzustimmen ist. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Schnittstelle trägt der Anlagenbetreiber. SWTE Netz entscheidet über den Abruf der obigen Werte nach Notwendigkeit. Betriebsspannung: 230 VAC K1 100 % PAV (keine Reduzierung der Einspeiseleistung) K2 60 % PAV (Reduzierung auf maximal 60 % der Einspeiseleistung) K3 30 % PAV (Reduzierung auf maximal 30 % der Einspeiseleistung) K4 0 % PAV (keine Einspeisung) Die Relais sind als potentialfreie Wechsler (250 V, 25 A) ausgeführt. An die Kontakte „a“ der Relais K2, K3 und K4 ist die Steuerung zur Reduktion der Einspeiseleistung anzuschließen, am Kontakt „a“ des Relais K1 das Signal zur Freigabe der Volleinspeiseleistung. Die Anbindung der Steuersignale an die Anlagensteuerung erfolgt in Verantwortung des Anlagenbetreibers. Systembedingt können sich vorübergehend mehrere Relais gleichzeitig in Stellung „a“ befinden. Steht das Relais K1 in Stellung „a“, bedeutet dies immer „Freigabe der Volleinspeisung“, unabhängig von der Stellung der übrigen Relais. Befindet sich das Relais K1 in Stellung „b“, gilt das Relais mit der geringsten Sollwertvorgabe (0 % vor 30 % vor 60 %). Befindet sich kein Relais in Stellung „a“, ist die Freigabe zur Volleinspeisung gegeben. Die sich aus dieser Logik ergebenden Relaiszustände sind in der Anlagensteuerung durch passende Verdrahtung oder Nutzung von Logikbausteinen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Nutzung der vereinfachten Ansteuerung von PV- Anlagen ≤ 100 kWp.
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Technische Spezifikation. In Abhängigkeit von der Energieart, der Leistungsgröße und der Spannungsebene der Einspeisung kommen unterschiedliche technische Einrichtungen zum Einsatz:10-kVEinsatz: 10 (20)-kV-Netz 10-/20-kV-Netze Anlagenart Photovoltaik EEG (ohne PV) oder KWKG Sonstiges Sonstige (konventionell) Leistungsklasse* > 0 kW(p) und <= 30 kW(p) Funkrundsteuerung Tonfrequenz-Rundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %*** > 0 kW(p) und ≤ 30 kW(p) oder Begrenzung der am Verknüpfungspunkt Verknüpfungs- punkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung Leis- tung in kWp Keine Ist-Leistungserfassung keine Anforderung Funkrundsteuerung Tonfrequenz- Rundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %*** Ist-Ist- Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. Keine Ist-Leistungserfassung Zählers > 30 kW(p) und <= ≤ 100 kW(p) Funkrundsteuerung Tonfrequenz-Rundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %*** Keine Ist-Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers > 100 kW(p) und ≤ 475 kW Tonfrequenz-Rundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %*** Ist-Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers > 475 kW(p) kW Fernwirktechnik gemäß Kapitel 6.3.2 und SWTE NetzVNB-Spezifikation mit Sollwert-Sollwert- Stellbefehl (100 %-0 %) in 10 Stufen Stufen** Ist-Leistungserfassung über Messwertanbindung an die Fernwirktechnik * jeweils Jeweils für die Summe von Anlagen, die gleichartige Energien einsetzen und über denselben Netzanschlusspunkt mit dem Netz verbunden sind (analog EEG-Definition) ). ** sofern Nach Vorgabe des VNB kann anstelle der Kleinfernwirktechnik auch ein Funkrundsteuerempfänger zum Einsatz kommen. *** Sofern verfügbar, kann SWTE Netz der VNB statt eines Funkrundsteuerempfängers auch den Einsatz eines intelligenten Messsystems (iMSys) mit Steuerbox fordern. SWTE Netz kann im Einzelfall eine andere technische Einrichtung vorgeben. Es kommt ein Funkrundsteuerempfänger gemäß SWTE Netz -Spezifikation zum Einsatz (siehe Internetseite der SWTE Netz). Der Funkrundsteuerempfänger ist durch den Anlagenbetreiber auf einem Zählerplatz nach DIN 43870, Teil 1 mit Dreipunktbefestigung zu installieren. Zur Sicherstellung des einwandfreien Empfangs der Befehle ist grundsätzlich eine externe Antenne zu verwenden, die am Ort optimaler Empfangseigenschaften zu montieren ist. Dies ist in vielen Fällen außerhalb von Gebäuden der Fall. Die Ausrichtung der Antenne und die Überprüfung des Empfängerstatus hat nach Herstellervorgabe zu erfolgen. Es wird empfohlen, die Überprüfung des Empfängerstatus im Volllastbetrieb der Anlage durchzuführen, da in diesem Zustand eine maximale Störbeeinflussung durch externe Störquellen (z.B. Wechselrichter) vorliegt. Die Installation nimmt eine in das Installateurverzeichnis der SWTE Netz eingetragene Elektroinstallationsfirma vor. Der Mindestabstand zwischen der Antenne des Funkrundsteuerempfängers und anderen elektronischen Geräten (wie z.B. dem Einspeisezähler oder einem Umrichter mit Leistungselektronik) beträgt zudem für Anlagengrößen < 100 kW 60 cm. In Einzelfällen und insbesondere für Anlagen >= 100 kW sind in der Regel größere Abstände erforderlich. Im Falle einer Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt SWTE Netz auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung PAV bezogene Sollwerte in den Stufen 100 %/60 %/30 %/0 % vor. Diese Werte werden über die Funkrundsteuerung übertragen und anhand vier potentialfreier Relaiskontakte (je PAV -Stufe ein Kontakt) wie nachfolgend aufgeführt zur Verfügung gestellt. Da der Anlagenbetreiber die Sollwerte der SWTE Netz in seiner Anlagensteuerung umsetzen muss, besteht kein Direkteingriff der SWTE Netz in die Kundenanlage. In Anlagen mit einer Nennleistung > 100 kW stellt der Anlagenbetreiber die Ist-Messwerte für die Wirkleistung P und die Blindleistung Q der SWTE Netz über eine geeignete Schnittstelle zur Verfügung, die in der Planungsphase mit SWTE Netz abzustimmen ist. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Schnittstelle trägt der Anlagenbetreiber. SWTE Netz entscheidet über den Abruf der obigen Werte nach Notwendigkeit. Betriebsspannung: 230 VAC K1 100 % PAV (keine Reduzierung der Einspeiseleistung) K2 60 % PAV (Reduzierung auf maximal 60 % der Einspeiseleistung) K3 30 % PAV (Reduzierung auf maximal 30 % der Einspeiseleistung) K4 0 % PAV (keine Einspeisung) Die Relais sind als potentialfreie Wechsler (250 V, 25 A) ausgeführt. An die Kontakte „a“ der Relais K2, K3 und K4 ist die Steuerung zur Reduktion der Einspeiseleistung anzuschließen, am Kontakt „a“ des Relais K1 das Signal zur Freigabe der Volleinspeiseleistung. Die Anbindung der Steuersignale an die Anlagensteuerung erfolgt in Verantwortung des Anlagenbetreibers. Systembedingt können sich vorübergehend mehrere Relais gleichzeitig in Stellung „a“ befinden. Steht das Relais K1 in Stellung „a“, bedeutet dies immer „Freigabe der Volleinspeisung“, unabhängig von der Stellung der übrigen Relais. Befindet sich das Relais K1 in Stellung „b“, gilt das Relais mit der geringsten Sollwertvorgabe (0 % vor 30 % vor 60 %). Befindet sich kein Relais in Stellung „a“, ist die Freigabe zur Volleinspeisung gegeben. Die sich aus dieser Logik ergebenden Relaiszustände sind in der Anlagensteuerung durch passende Verdrahtung oder Nutzung von Logikbausteinen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Nutzung der vereinfachten Ansteuerung von PV- Anlagen ≤ 100 kWp.
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Technische Spezifikation. In Abhängigkeit von der Energieart, der Leistungsgröße und der Spannungsebene der Einspeisung kommen unterschiedliche technische Einrichtungen zum Einsatz:10-kVEinsatz: 10(20)-kV-Netz Nach Maßgabe der Novelle des EEG vom 21.12.2020 kommen folgende technische Einrichtungen zum Einsatz bei Anlagen, die ab dem Zeitpunkt, zu dem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die technische Möglichkeit nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 84a Nummer eins und, in Bezug auf Anlagen > 25 kW(p), Nummer zwei feststellt, in Betrieb genommen werden (vgl. § 9 Abs. 1 + 1a EEG): 10-/20-kV-Netze kV Anlagenart Photovoltaik EEG (ohne PV) oder KWKG Sonstiges Gemeinsam mit steuerb. Verbraucher nach § 14a EnWG Sonstige (konventionell) Leistungsklasse* Leistungsklasse*1 > 0 kW(p) und <= 7 kW(p) keine Anforderung Smart-Meter- Gateway zur - Abrufung der Ist- Einspeisung - (stufenweisen oder, sobald technisch möglich stufenlosen) ferngesteuerten Regelung der Einspeiseleistung Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %*2 Ist- Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. > 7 kW(p) und <= 25 kW(p) Smart-Meter-Gateway zur - Abrufung der Ist-Einspeisung > 25 kW(p) und <= 100 kW(p) Smart-Meter-Gateway zur - Abrufung der Ist-Einspeisung - (stufenweisen oder, sobald technisch möglich stufenlosen) ferngesteuerten Regelung der Einspeiseleistung > 100 kW(p) und <= 475 kW(p) Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** 2 Ist-Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. > 475 kW(p) Fernwirktechnik gemäß Kapitel 6.3.2 und Westnetz-Spezifikation mit Sollwert-Stellbefehl (100 %-0 %) in 10 Stufen oder stufenlos, sobald technisch möglich*2 Ist-Leistungserfassung über Messwertanbindung an die Fernwirktechnikt Tabelle 10.1 Bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems und solange keine weiteren Vorgaben im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG bestehen bei Anlagen, die bis zu dem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, zu dem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die technische Möglichkeit nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 84a Nummer eins und, in Bezug auf Anlagen > 25 kW(p), Nummer zwei feststellt (vgl. § 9 Abs. 2 EEG), kommen folgende Technische Spezifikationen zum Einsatz. Anmerkung: Vorgenannte Anforderungen ergeben sich aus dem EEG 2021. Zum Veröffentlichungszeitpunkt dieser TAB-Mittelspannung hat der Gesetzesstand des § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen in der Mittelspannung keine Relevanz. 10-/20-kV Anlagenart Photovoltaik EEG (ohne PV) oder KWKG Sonstige (konventionell) Leistungsklasse*1 > 0 kW(p) und <= 25 kW(p) (Inbetriebnahme bis Markterklärung Ist- Leistungserfassung) Ab 01.01.2023: keine Anforderung Bis 31.12.2022: Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %*2 oder Begrenzung der am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung in kWp Keine Ist-Leistungserfassung keine Anforderung Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** 2 Ist-Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. Keine Ist-Leistungserfassung > 30 25 kW(p) und <= 100 kW(p) (Inbetriebnahme bis Markterklärung Steuerung) Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %*2 Keine Ist-Leistungserfassung > 100 kW(p) und <= 475 kW(p) Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** Keine 2 Ist-Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. > 475 kW(p) Fernwirktechnik gemäß Kapitel 6.3.2 und SWTE NetzWestnetz-Spezifikation mit Sollwert-Stellbefehl (100 %-0 - 0 %) in 10 Stufen oder stufenlos, sobald technisch möglich*2 Ist-Leistungserfassung über Messwertanbindung an die Fernwirktechnik * Fernwirktechnikt Tabelle 10.2 *1 jeweils für die Summe von Anlagen, die gleichartige Energien einsetzen und über denselben Netzanschlusspunkt mit dem Netz verbunden sind (analog EEG-Definition) ** 2 sofern verfügbar, kann SWTE Netz Westnetz statt eines Funkrundsteuerempfängers auch den Einsatz eines intelligenten Messsystems (iMSys) mit Steuerbox fordern. SWTE Netz kann Erzeugungsanlagen, die vor dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurden, dürfen grundsätzlich gemäß der zur erstmaligen Inbetriebnahme maßgeblichen Regelung weiterbetrieben werden. Diese Regelung endet bei Anlagen inkl. KWK > 7 kWp, solchen mit einer Steuereinrichtung zur Wirkleistungsreduzierung oder Ist-Leistungserfassung gemäß maßgeblicher Fassung des EEG oder im Einzelfall eine andere Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, sobald ein intelligentes Messsystem eingebaut wird. Dann ist Umrüstung der Technik für das Netzsicherheitsmanagement gemäß aktuellem EEG erforderlich (vgl. § 100 EEG). Unabhängig von der hier aufgeführten Übersicht, ist bei Widersprüchen die Formulierung des EEG maßgeblich. 30-kV-Netze: Nach Maßgabe der Novelle des EEG vom 21.12.2020 kommen folgende technische Einrichtung vorgeben. Es kommt ein Funkrundsteuerempfänger gemäß SWTE Netz -Spezifikation Einrichtungen zum Einsatz (siehe Internetseite der SWTE Netz). Der Funkrundsteuerempfänger ist durch den Anlagenbetreiber auf einem Zählerplatz nach DIN 43870, Teil 1 mit Dreipunktbefestigung zu installieren. Zur Sicherstellung des einwandfreien Empfangs der Befehle ist grundsätzlich eine externe Antenne zu verwendenbei Anlagen, die am Ort optimaler Empfangseigenschaften ab dem Zeitpunkt, zu montieren istdem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die technische Möglichkeit nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 84a Nummer eins und, in Bezug auf Anlagen > 25 kW(p), Nummer zwei feststellt, in Betrieb genommen werden (vgl. Dies ist § 9 Abs. 1 + 1a EEG): 30-kV Anlagenart EEG oder KWKG Gemeinsam mit steuerb. Verbraucher nach § 14a EnWG Sonstige (konventionell) Leistungsklasse*1 > 0 kW(p) und <= 7 kW(p) keine Anforderung Smart-Meter- Gateway zur - Abrufung der Ist- Einspeisung - (stufenweisen oder, sobald technisch möglich stufenlosen) ferngesteuerten Regelung der Einspeiseleistung Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %*2 Ist- Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. > 7 kW(p) und <= 25 kW(p) Smart-Meter-Gateway zur - Abrufung der Ist-Einspeisung > 25 kW(p) und <= 100 kW(p) Smart-Meter-Gateway zur - Abrufung der Ist-Einspeisung - (stufenweisen oder, sobald technisch möglich stufenlosen) ferngesteuerten Regelung der Einspeiseleistung > 100 kW(p) und <= 475 kW(p) Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %*2 Ist-Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. > 475 kW(p) Fernwirktechnik gemäß Kapitel 6.3.2 und Westnetz-Spezifikation mit Sollwert-Stellbefehl (100 %-0 %) in vielen Fällen außerhalb von Gebäuden der Fall. Die Ausrichtung der Antenne 10 Stufen oder stufenlos, sobald technisch möglich*2 Ist-Leistungserfassung über Messwertanbindung an die Fernwirktechnikt Tabelle 10.3 Bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems und die Überprüfung des Empfängerstatus hat solange keine weiteren Vorgaben im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach Herstellervorgabe zu erfolgen. Es wird empfohlen§ 14a EnWG bestehen bei Anlagen, die Überprüfung des Empfängerstatus im Volllastbetrieb der Anlage durchzuführenbis zu dem Zeitpunkt, da in diesem Zustand eine maximale Störbeeinflussung durch externe Störquellen (z.B. Wechselrichter) vorliegt. Die Installation nimmt eine in zu dem das Installateurverzeichnis der SWTE Netz eingetragene Elektroinstallationsfirma vor. Der Mindestabstand zwischen der Antenne des Funkrundsteuerempfängers und anderen elektronischen Geräten (wie z.B. dem Einspeisezähler oder einem Umrichter mit Leistungselektronik) beträgt zudem Bundesamt für Anlagengrößen < 100 kW 60 cm. In Einzelfällen und insbesondere für Anlagen >= 100 kW sind Sicherheit in der Regel größere Abstände erforderlichInformationstechnik die technische Möglichkeit nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 84a Nummer eins und, in Bezug auf Anlagen > 25 kW(p), Nummer zwei feststellt, in Betrieb genommen werden (vgl. Im Falle einer Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt SWTE Netz auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung PAV bezogene Sollwerte in den Stufen 100 %/60 %/30 %/0 % vor§ 9 Abs. Diese Werte werden über die Funkrundsteuerung übertragen und anhand vier potentialfreier Relaiskontakte (je PAV -Stufe ein Kontakt) wie nachfolgend aufgeführt zur Verfügung gestellt. Da der Anlagenbetreiber die Sollwerte der SWTE Netz in seiner Anlagensteuerung umsetzen muss2 EEG), besteht kein Direkteingriff der SWTE Netz in die Kundenanlage. In Anlagen mit einer Nennleistung > 100 kW stellt der Anlagenbetreiber die Ist-Messwerte für die Wirkleistung P und die Blindleistung Q der SWTE Netz über eine geeignete Schnittstelle zur Verfügung, die in der Planungsphase mit SWTE Netz abzustimmen ist. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Schnittstelle trägt der Anlagenbetreiber. SWTE Netz entscheidet über den Abruf der obigen Werte nach Notwendigkeit. Betriebsspannung: 230 VAC K1 100 % PAV (keine Reduzierung der Einspeiseleistung) K2 60 % PAV (Reduzierung auf maximal 60 % der Einspeiseleistung) K3 30 % PAV (Reduzierung auf maximal 30 % der Einspeiseleistung) K4 0 % PAV (keine Einspeisung) Die Relais sind als potentialfreie Wechsler (250 V, 25 A) ausgeführt. An die Kontakte „a“ der Relais K2, K3 und K4 ist die Steuerung zur Reduktion der Einspeiseleistung anzuschließen, am Kontakt „a“ des Relais K1 das Signal zur Freigabe der Volleinspeiseleistung. Die Anbindung der Steuersignale an die Anlagensteuerung erfolgt in Verantwortung des Anlagenbetreibers. Systembedingt können sich vorübergehend mehrere Relais gleichzeitig in Stellung „a“ befinden. Steht das Relais K1 in Stellung „a“, bedeutet dies immer „Freigabe der Volleinspeisung“, unabhängig von der Stellung der übrigen Relais. Befindet sich das Relais K1 in Stellung „b“, gilt das Relais mit der geringsten Sollwertvorgabe (0 % vor 30 % vor 60 %). Befindet sich kein Relais in Stellung „a“, ist die Freigabe zur Volleinspeisung gegeben. Die sich aus dieser Logik ergebenden Relaiszustände sind in der Anlagensteuerung durch passende Verdrahtung oder Nutzung von Logikbausteinen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Nutzung der vereinfachten Ansteuerung von PV- Anlagen ≤ 100 kWpkommen folgende Technische Spezifikationen zum Einsatz.
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Technische Spezifikation. In Abhängigkeit von der Energieart, und der Leistungsgröße und der Spannungsebene (Pinst) der Einspeisung kommen unterschiedliche technische Einrichtungen zum Einsatz:10-kVEinsatz: 10(20)-kV-Netz 10-/20-kV-Netze Anlagenart Photovoltaik EEG (ohne PV) oder KWKG Sonstiges KWGK Sonstige (konventionell) LeistungsklasseLeistungsklasse Pinst* > >0 kW(p) und <= 30 ≤30 kW(p) Funkrundsteuerung (Funk)-Rundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** oder Begrenzung der am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung in kWp keine Anforderung Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** Keine Ist-Leistungserfassung Ist- Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. Keine Ist-Leistungserfassung > 30 kW(p) und <= < 100 kW(p) Funkrundsteuerung (Funk)-Rundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** Keine Ist-Leistungserfassung > 475 kW(p) Fernwirktechnik gemäß Kapitel 6.3.2 und SWTE NetzFernwirk-Spezifikation Einrichtung mit Sollwert-Stellbefehl Sollwert (100 %-0 %) in 10 Stufen ≥ 100 kW(p) Ist-Leistungserfassung über Messwertanbindung an die Fernwirktechnik per Wandlerdirektanschluss oder aus der Anlagensteuerung * jeweils für die Summe der installierten Leistungen von Anlagen, die gleichartige Energien einsetzen und über denselben Netzanschlusspunkt mit dem Netz verbunden sind (analog EEG-EEG- Definition) ** sofern verfügbar, kann SWTE Netz der Netzbetreiber statt eines Funkrundsteuerempfängers auch den Einsatz eines intelligenten Messsystems (iMSys) mit Steuerbox fordern. SWTE Netz kann im Einzelfall eine andere technische Einrichtung vorgeben. Es kommt ein Funkrundsteuerempfänger (Funk)-Rundsteuerempfänger gemäß SWTE Netz -Spezifikation Netzbetreiber-Spezifikation zum Einsatz (siehe Internetseite der SWTE Netz). Der Funkrundsteuerempfänger des Netzbetreibers).Der (Funk)-Rundsteuerempfänger ist durch den Anlagenbetreiber auf einem Zählerplatz nach DIN 43870, Teil 1 mit Dreipunktbefestigung zu installieren. Zur Sicherstellung des einwandfreien Empfangs der Befehle bei Funkrundsteuerempfängern ist grundsätzlich eine externe Antenne zu verwenden, die am Ort optimaler Empfangseigenschaften zu montieren ist. Dies ist in vielen Fällen außerhalb von Gebäuden der Fall. Die Ausrichtung der Antenne und die Überprüfung des Empfängerstatus hat nach Herstellervorgabe zu erfolgen. Es wird empfohlen, die Überprüfung des Empfängerstatus im Volllastbetrieb der Anlage durchzuführen, da in diesem Zustand eine maximale Störbeeinflussung durch externe Störquellen (z.B. Wechselrichter) vorliegt. Die Installation nimmt eine in das Installateurverzeichnis der SWTE Netz des Netzbetreibers eingetragene Elektroinstallationsfirma vor. Der Mindestabstand zwischen der Antenne des Funkrundsteuerempfängers und anderen elektronischen Geräten (wie z.B. dem Einspeisezähler oder einem Umrichter mit Leistungselektronik) beträgt zudem für Anlagengrößen < 100 kW 60 cm. In Einzelfällen und insbesondere für Anlagen >= 100 kW sind in der Regel größere Abstände erforderlich. Im Falle einer Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt SWTE Netz der Netzbetreiber auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung PAV bezogene Sollwerte in den Stufen 100 %/60 %/30 %/0 % vor. Diese Werte werden über die Funkrundsteuerung übertragen und anhand vier potentialfreier Relaiskontakte (je PAV -Stufe ein Kontakt) wie nachfolgend aufgeführt zur Verfügung gestellt. Für PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung ≤ 100 kWp wird durch den Netzbetreiber lediglich die Umsetzung der Sollwerte 100 % und 0 % gefordert. Sollwertvorgaben des Netzbetreiber auf die Werte 30 % und 60 % können dazu hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Sollwert 0 % umgelegt werden. Eine Vergütung erfolgt lediglich für die Höhe der angeforderten Abregelung. Da der Anlagenbetreiber die Sollwerte der SWTE Netz des Netzbetreiber in seiner Anlagensteuerung umsetzen muss, besteht kein Direkteingriff der SWTE Netz des Netzbetreiber in die Kundenanlage. In Anlagen mit einer Nennleistung > 100 kW stellt der Anlagenbetreiber die Ist-Messwerte für die Wirkleistung P und die Blindleistung Q der SWTE Netz über eine geeignete Schnittstelle zur Verfügung, die in der Planungsphase mit SWTE Netz abzustimmen ist. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Schnittstelle trägt der Anlagenbetreiber. SWTE Netz entscheidet über den Abruf der obigen Werte nach Notwendigkeit. Betriebsspannung: 230 VAC K1 K 1 100 % PAV (keine Reduzierung der Einspeiseleistung) K2 K 2 60 % PAV (Reduzierung auf maximal 60 % der Einspeiseleistung) K3 K 3 30 % PAV (Reduzierung auf maximal 30 % der Einspeiseleistung) K4 K 4 0 % PAV (keine Einspeisung) Die Relais sind als potentialfreie Wechsler (250 V, 25 A) ausgeführt. An die Kontakte „a“ der Relais K2, K3 und K4 ist die Steuerung zur Reduktion der Einspeiseleistung anzuschließen, am Kontakt „a“ des Relais K1 das Signal zur Freigabe der Volleinspeiseleistung. Die Anbindung der Steuersignale an die Anlagensteuerung erfolgt in Verantwortung des Anlagenbetreibers. Systembedingt können sich vorübergehend mehrere Relais gleichzeitig in Stellung „a“ befinden. Steht das Relais K1 in Stellung „a“, bedeutet dies immer „Freigabe der Volleinspeisung“, unabhängig von der Stellung der übrigen Relais. Befindet sich das Relais K1 in Stellung „b“, gilt das Relais mit der geringsten Sollwertvorgabe (0 % vor 30 % vor 60 %). Befindet sich kein Relais in Stellung „a“, ist die Freigabe zur Volleinspeisung gegeben. Die sich aus dieser Logik ergebenden Relaiszustände sind in der Anlagensteuerung durch passende Verdrahtung oder Nutzung von Logikbausteinen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Nutzung der vereinfachten Ansteuerung von PV- PV-Anlagen ≤ 100 kWp. Der Anschlussnehmer teilt dem Netzbetreiber den Wert der anfänglichen Zeitverzögerung TV mit., wenn diese mehr als 2 s beträgt. In diesem Fall klärt der Netzbetreiber die Zulässigkeit mit dem relevanten Übertragungsnetzbetreiber. Zu 10.3 Schutzeinrichtungen und Schutzeinstellungen
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Samples: Technische Anschlussbedingungen