Common use of Technische Spezifikation Clause in Contracts

Technische Spezifikation. In Abhängigkeit von der Energieart, und der Leistungsgröße (Pinst) der Einspeisung kommen unterschiedliche technische Einrichtungen zum Einsatz: 10(20)-kV-Netz Anlagenart Photovoltaik EEG (ohne PV) oder KWGK Sonstige (konventionell) Leistungsklasse Pinst* >0 kW(p) und ≤30 kW(p) (Funk)-Rundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** oder Begrenzung der am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung in kWp keine Anforderung Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** Keine Ist-Leistungserfassung Ist- Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. > 30 kW(p) und < 100 kW(p) (Funk)-Rundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** Keine Ist-Leistungserfassung Fernwirk-Einrichtung mit Sollwert (100 %-0 %) ≥ 100 kW(p) Ist-Leistungserfassung über Messwertanbindung per Wandlerdirektanschluss oder aus der Anlagensteuerung * jeweils für die Summe der installierten Leistungen von Anlagen, die gleichartige Energien einsetzen und über denselben Netzanschlusspunkt mit dem Netz verbunden sind (analog EEG- Definition) ** sofern verfügbar, kann der Netzbetreiber statt eines Funkrundsteuerempfängers auch den Einsatz eines intelligenten Messsystems (iMSys) mit Steuerbox fordern. Es kommt ein (Funk)-Rundsteuerempfänger gemäß Netzbetreiber-Spezifikation zum Einsatz (siehe Internetseite des Netzbetreibers).Der (Funk)-Rundsteuerempfänger ist durch den Anlagenbetreiber auf einem Zählerplatz nach DIN 43870, Teil 1 mit Dreipunktbefestigung zu installieren. Zur Sicherstellung des einwandfreien Empfangs der Befehle bei Funkrundsteuerempfängern ist grundsätzlich eine externe Antenne zu verwenden, die am Ort optimaler Empfangseigenschaften zu montieren ist. Dies ist in vielen Fällen außerhalb von Gebäuden der Fall. Die Ausrichtung der Antenne und die Überprüfung des Empfängerstatus hat nach Herstellervorgabe zu erfolgen. Es wird empfohlen, die Überprüfung des Empfängerstatus im Volllastbetrieb der Anlage durchzuführen, da in diesem Zustand eine maximale Störbeeinflussung vorliegt. Die Installation nimmt eine in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragene Elektroinstallationsfirma vor. Der Mindestabstand zwischen der Antenne des Funkrundsteuerempfängers und anderen elektronischen Geräten (wie z.B. dem Einspeisezähler oder einem Umrichter mit Leistungselektronik) beträgt zudem für Anlagengrößen < 100 kW 60 cm. In Einzelfällen und insbesondere für Anlagen >= 100 kW sind größere Abstände erforderlich. Im Falle einer Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt der Netzbetreiber auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung PAV bezogene Sollwerte in den Stufen 100 %/60 %/30 %/0 % vor. Diese Werte werden über die Funkrundsteuerung übertragen und anhand vier potentialfreier Relaiskontakte (je PAV -Stufe ein Kontakt) wie nachfolgend aufgeführt zur Verfügung gestellt. Für PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung ≤ 100 kWp wird durch den Netzbetreiber lediglich die Umsetzung der Sollwerte 100 % und 0 % gefordert. Sollwertvorgaben des Netzbetreiber auf die Werte 30 % und 60 % können dazu hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Sollwert 0 % umgelegt werden. Eine Vergütung erfolgt lediglich für die Höhe der angeforderten Abregelung. Da der Anlagenbetreiber die Sollwerte des Netzbetreiber in seiner Anlagensteuerung umsetzen muss, besteht kein Direkteingriff des Netzbetreiber in die Kundenanlage. Betriebsspannung: 230 VAC K 1 100 % PAV (keine Reduzierung der Einspeiseleistung) K 2 60 % PAV (Reduzierung auf maximal 60 % der Einspeiseleistung) K 3 30 % PAV (Reduzierung auf maximal 30 % der Einspeiseleistung) K 4 0 % PAV (keine Einspeisung) Die Relais sind als potentialfreie Wechsler (250 V, 25 A) ausgeführt. An die Kontakte „a“ der Relais K2, K3 und K4 ist die Steuerung zur Reduktion der Einspeiseleistung anzuschließen, am Kontakt „a“ des Relais K1 das Signal zur Freigabe der Volleinspeiseleistung. Die Anbindung der Steuersignale an die Anlagensteuerung erfolgt in Verantwortung des Anlagenbetreibers. Systembedingt können sich vorübergehend mehrere Relais gleichzeitig in Stellung „a“ befinden. Steht das Relais K1 in Stellung „a“, bedeutet dies immer „Freigabe der Volleinspeisung“, unabhängig von der Stellung der übrigen Relais. Befindet sich das Relais K1 in Stellung „b“, gilt das Relais mit der geringsten Sollwertvorgabe (0 % vor 30 % vor 60 %). Befindet sich kein Relais in Stellung „a“, ist die Freigabe zur Volleinspeisung gegeben. Die sich aus dieser Logik ergebenden Relaiszustände sind in der Anlagensteuerung durch passende Verdrahtung oder Nutzung von Logikbausteinen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Nutzung der vereinfachten Ansteuerung von PV-Anlagen ≤ 100 kWp. Der Anschlussnehmer teilt dem Netzbetreiber den Wert der anfänglichen Zeitverzögerung TV mit., wenn diese mehr als 2 s beträgt. In diesem Fall klärt der Netzbetreiber die Zulässigkeit mit dem relevanten Übertragungsnetzbetreiber. Zu 10.3 Schutzeinrichtungen und Schutzeinstellungen

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Technische Spezifikation. In Abhängigkeit von der Energieart, der Leistungsgröße und der Leistungsgröße (Pinst) Spannungsebene der Einspeisung kommen unterschiedliche technische Einrichtungen zum Einsatz: 10(20)-kVEinsatz:10-kV-Netz 10-/20-kV-Netze Anlagenart Photovoltaik EEG (ohne PV) oder KWGK Sonstige KWKG Sonstiges (konventionell) Leistungsklasse PinstLeistungsklasse* >> 0 kW(p) und ≤30 <= 30 kW(p) (Funk)-Rundsteuerung Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** oder Begrenzung der am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung in kWp keine Anforderung Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** Keine Ist-Leistungserfassung Ist- Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. Keine Ist-Leistungserfassung > 30 kW(p) und < <= 100 kW(p) (Funk)-Rundsteuerung Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** Keine Ist-Leistungserfassung Fernwirk> 475 kW(p) Fernwirktechnik gemäß Kapitel 6.3.2 und SWTE Netz-Einrichtung Spezifikation mit Sollwert Sollwert-Stellbefehl (100 %-0 %) ≥ 100 kW(p) in 10 Stufen Ist-Leistungserfassung über Messwertanbindung per Wandlerdirektanschluss oder aus der Anlagensteuerung an die Fernwirktechnik * jeweils für die Summe der installierten Leistungen von Anlagen, die gleichartige Energien einsetzen und über denselben Netzanschlusspunkt mit dem Netz verbunden sind (analog EEG- EEG-Definition) ** sofern verfügbar, kann der Netzbetreiber SWTE Netz statt eines Funkrundsteuerempfängers auch den Einsatz eines intelligenten Messsystems (iMSys) mit Steuerbox fordern. SWTE Netz kann im Einzelfall eine andere technische Einrichtung vorgeben. Es kommt ein (Funk)-Rundsteuerempfänger Funkrundsteuerempfänger gemäß Netzbetreiber-Spezifikation SWTE Netz -Spezifikation zum Einsatz (siehe Internetseite des Netzbetreibers).Der (Funk)-Rundsteuerempfänger der SWTE Netz). Der Funkrundsteuerempfänger ist durch den Anlagenbetreiber auf einem Zählerplatz nach DIN 43870, Teil 1 mit Dreipunktbefestigung zu installieren. Zur Sicherstellung des einwandfreien Empfangs der Befehle bei Funkrundsteuerempfängern ist grundsätzlich eine externe Antenne zu verwenden, die am Ort optimaler Empfangseigenschaften zu montieren ist. Dies ist in vielen Fällen außerhalb von Gebäuden der Fall. Die Ausrichtung der Antenne und die Überprüfung des Empfängerstatus hat nach Herstellervorgabe zu erfolgen. Es wird empfohlen, die Überprüfung des Empfängerstatus im Volllastbetrieb der Anlage durchzuführen, da in diesem Zustand eine maximale Störbeeinflussung durch externe Störquellen (z.B. Wechselrichter) vorliegt. Die Installation nimmt eine in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers der SWTE Netz eingetragene Elektroinstallationsfirma vor. Der Mindestabstand zwischen der Antenne des Funkrundsteuerempfängers und anderen elektronischen Geräten (wie z.B. dem Einspeisezähler oder einem Umrichter mit Leistungselektronik) beträgt zudem für Anlagengrößen < 100 kW 60 cm. In Einzelfällen und insbesondere für Anlagen >= 100 kW sind in der Regel größere Abstände erforderlich. Im Falle einer Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt der Netzbetreiber SWTE Netz auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung PAV bezogene Sollwerte in den Stufen 100 %/60 %/30 %/0 % vor. Diese Werte werden über die Funkrundsteuerung übertragen und anhand vier potentialfreier Relaiskontakte (je PAV -Stufe ein Kontakt) wie nachfolgend aufgeführt zur Verfügung gestellt. Für PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung ≤ 100 kWp wird durch den Netzbetreiber lediglich die Umsetzung der Sollwerte 100 % und 0 % gefordert. Sollwertvorgaben des Netzbetreiber auf die Werte 30 % und 60 % können dazu hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Sollwert 0 % umgelegt werden. Eine Vergütung erfolgt lediglich für die Höhe der angeforderten Abregelung. Da der Anlagenbetreiber die Sollwerte des Netzbetreiber der SWTE Netz in seiner Anlagensteuerung umsetzen muss, besteht kein Direkteingriff des Netzbetreiber der SWTE Netz in die Kundenanlage. In Anlagen mit einer Nennleistung > 100 kW stellt der Anlagenbetreiber die Ist-Messwerte für die Wirkleistung P und die Blindleistung Q der SWTE Netz über eine geeignete Schnittstelle zur Verfügung, die in der Planungsphase mit SWTE Netz abzustimmen ist. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Schnittstelle trägt der Anlagenbetreiber. SWTE Netz entscheidet über den Abruf der obigen Werte nach Notwendigkeit. Betriebsspannung: 230 VAC K 1 K1 100 % PAV (keine Reduzierung der Einspeiseleistung) K 2 K2 60 % PAV (Reduzierung auf maximal 60 % der Einspeiseleistung) K 3 K3 30 % PAV (Reduzierung auf maximal 30 % der Einspeiseleistung) K 4 K4 0 % PAV (keine Einspeisung) Die Relais sind als potentialfreie Wechsler (250 V, 25 A) ausgeführt. An die Kontakte „a“ der Relais K2, K3 und K4 ist die Steuerung zur Reduktion der Einspeiseleistung anzuschließen, am Kontakt „a“ des Relais K1 das Signal zur Freigabe der Volleinspeiseleistung. Die Anbindung der Steuersignale an die Anlagensteuerung erfolgt in Verantwortung des Anlagenbetreibers. Systembedingt können sich vorübergehend mehrere Relais gleichzeitig in Stellung „a“ befinden. Steht das Relais K1 in Stellung „a“, bedeutet dies immer „Freigabe der Volleinspeisung“, unabhängig von der Stellung der übrigen Relais. Befindet sich das Relais K1 in Stellung „b“, gilt das Relais mit der geringsten Sollwertvorgabe (0 % vor 30 % vor 60 %). Befindet sich kein Relais in Stellung „a“, ist die Freigabe zur Volleinspeisung gegeben. Die sich aus dieser Logik ergebenden Relaiszustände sind in der Anlagensteuerung durch passende Verdrahtung oder Nutzung von Logikbausteinen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Nutzung der vereinfachten Ansteuerung von PV-PV- Anlagen ≤ 100 kWp. Der Anschlussnehmer teilt dem Netzbetreiber den Wert der anfänglichen Zeitverzögerung TV mit., wenn diese mehr als 2 s beträgt. In diesem Fall klärt der Netzbetreiber die Zulässigkeit mit dem relevanten Übertragungsnetzbetreiber. Zu 10.3 Schutzeinrichtungen und Schutzeinstellungen

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Samples: www.swte-netz.de

Technische Spezifikation. In Abhängigkeit von der Energieart, der Leistungsgröße und der Leistungsgröße (Pinst) Spannungsebene der Einspeisung kommen unterschiedliche technische Einrichtungen zum Einsatz: 10(20)-kV10 (20)-kV-Netz 10-/20-kV-Netze Anlagenart Photovoltaik EEG (ohne PV) oder KWGK KWKG Sonstige (konventionell) Leistungsklasse PinstLeistungsklasse* >0 kW(p) und ≤30 kW(p) (Funk)-Rundsteuerung Tonfrequenz-Rundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %*** > 0 kW(p) und ≤ 30 kW(p) oder Begrenzung der am Verknüpfungspunkt Verknüpfungs- punkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung Leis- tung in kWp Keine Ist-Leistungserfassung keine Anforderung Funkrundsteuerung Tonfrequenz- Rundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %*** Keine Ist-Leistungserfassung Ist- Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. Zählers > 30 kW(p) und < 100 kW(p) (Funk)-Rundsteuerung Tonfrequenz-Rundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %*** Keine Ist-Leistungserfassung Fernwirküber die Fernanbindung des Zählers > 100 kW(p) und ≤ 475 kW Tonfrequenz-Einrichtung Rundsteuerung mit Sollwert 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %*** Ist-Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers > 475 kW Fernwirktechnik gemäß Kapitel 6.3.2 und VNB-Spezifikation mit Sollwert- Stellbefehl (100 %-0 %) ≥ 100 kW(p) in 10 Stufen** Ist-Leistungserfassung über Messwertanbindung per Wandlerdirektanschluss oder aus der Anlagensteuerung an die Fernwirktechnik * jeweils Jeweils für die Summe der installierten Leistungen von Anlagen, die gleichartige Energien einsetzen und über denselben Netzanschlusspunkt mit dem Netz verbunden sind (analog EEG- EEG-Definition) ). ** sofern Nach Vorgabe des VNB kann anstelle der Kleinfernwirktechnik auch ein Funkrundsteuerempfänger zum Einsatz kommen. *** Sofern verfügbar, kann der Netzbetreiber VNB statt eines Funkrundsteuerempfängers auch den Einsatz eines intelligenten Messsystems (iMSys) mit Steuerbox fordern. Es kommt ein (Funk)-Rundsteuerempfänger gemäß Netzbetreiber-Spezifikation zum Einsatz (siehe Internetseite des Netzbetreibers).Der (Funk)-Rundsteuerempfänger ist durch den Anlagenbetreiber auf einem Zählerplatz nach DIN 43870, Teil 1 mit Dreipunktbefestigung zu installieren. Zur Sicherstellung des einwandfreien Empfangs der Befehle bei Funkrundsteuerempfängern ist grundsätzlich eine externe Antenne zu verwenden, die am Ort optimaler Empfangseigenschaften zu montieren ist. Dies ist in vielen Fällen außerhalb von Gebäuden der Fall. Die Ausrichtung der Antenne und die Überprüfung des Empfängerstatus hat nach Herstellervorgabe zu erfolgen. Es wird empfohlen, die Überprüfung des Empfängerstatus im Volllastbetrieb der Anlage durchzuführen, da in diesem Zustand eine maximale Störbeeinflussung vorliegt. Die Installation nimmt eine in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragene Elektroinstallationsfirma vor. Der Mindestabstand zwischen der Antenne des Funkrundsteuerempfängers und anderen elektronischen Geräten (wie z.B. dem Einspeisezähler oder einem Umrichter mit Leistungselektronik) beträgt zudem für Anlagengrößen < 100 kW 60 cm. In Einzelfällen und insbesondere für Anlagen >= 100 kW sind größere Abstände erforderlich. Im Falle einer Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt der Netzbetreiber auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung PAV bezogene Sollwerte in den Stufen 100 %/60 %/30 %/0 % vor. Diese Werte werden über die Funkrundsteuerung übertragen und anhand vier potentialfreier Relaiskontakte (je PAV -Stufe ein Kontakt) wie nachfolgend aufgeführt zur Verfügung gestellt. Für PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung ≤ 100 kWp wird durch den Netzbetreiber lediglich die Umsetzung der Sollwerte 100 % und 0 % gefordert. Sollwertvorgaben des Netzbetreiber auf die Werte 30 % und 60 % können dazu hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Sollwert 0 % umgelegt werden. Eine Vergütung erfolgt lediglich für die Höhe der angeforderten Abregelung. Da der Anlagenbetreiber die Sollwerte des Netzbetreiber in seiner Anlagensteuerung umsetzen muss, besteht kein Direkteingriff des Netzbetreiber in die Kundenanlage. Betriebsspannung: 230 VAC K 1 100 % PAV (keine Reduzierung der Einspeiseleistung) K 2 60 % PAV (Reduzierung auf maximal 60 % der Einspeiseleistung) K 3 30 % PAV (Reduzierung auf maximal 30 % der Einspeiseleistung) K 4 0 % PAV (keine Einspeisung) Die Relais sind als potentialfreie Wechsler (250 V, 25 A) ausgeführt. An die Kontakte „a“ der Relais K2, K3 und K4 ist die Steuerung zur Reduktion der Einspeiseleistung anzuschließen, am Kontakt „a“ des Relais K1 das Signal zur Freigabe der Volleinspeiseleistung. Die Anbindung der Steuersignale an die Anlagensteuerung erfolgt in Verantwortung des Anlagenbetreibers. Systembedingt können sich vorübergehend mehrere Relais gleichzeitig in Stellung „a“ befinden. Steht das Relais K1 in Stellung „a“, bedeutet dies immer „Freigabe der Volleinspeisung“, unabhängig von der Stellung der übrigen Relais. Befindet sich das Relais K1 in Stellung „b“, gilt das Relais mit der geringsten Sollwertvorgabe (0 % vor 30 % vor 60 %). Befindet sich kein Relais in Stellung „a“, ist die Freigabe zur Volleinspeisung gegeben. Die sich aus dieser Logik ergebenden Relaiszustände sind in der Anlagensteuerung durch passende Verdrahtung oder Nutzung von Logikbausteinen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Nutzung der vereinfachten Ansteuerung von PV-Anlagen ≤ 100 kWp. Der Anschlussnehmer teilt dem Netzbetreiber den Wert der anfänglichen Zeitverzögerung TV mit., wenn diese mehr als 2 s beträgt. In diesem Fall klärt der Netzbetreiber die Zulässigkeit mit dem relevanten Übertragungsnetzbetreiber. Zu 10.3 Schutzeinrichtungen und Schutzeinstellungen

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Samples: www.netzwerke-merzig.de

Technische Spezifikation. In Abhängigkeit von der Energieart, der Leistungsgröße und der Leistungsgröße (Pinst) Spannungsebene der Einspeisung kommen unterschiedliche technische Einrichtungen zum Einsatz: 10(20)-kV-Netz Nach Maßgabe der Novelle des EEG vom 21.12.2020 kommen folgende technische Einrichtungen zum Einsatz bei Anlagen, die ab dem Zeitpunkt, zu dem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die technische Möglichkeit nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 84a Nummer eins und, in Bezug auf Anlagen > 25 kW(p), Nummer zwei feststellt, in Betrieb genommen werden (vgl. § 9 Abs. 1 + 1a EEG): 10-/20-kV Anlagenart Photovoltaik EEG (ohne PV) oder KWGK KWKG Gemeinsam mit steuerb. Verbraucher nach § 14a EnWG Sonstige (konventionell) Leistungsklasse Pinst* >Leistungsklasse*1 > 0 kW(p) und ≤30 <= 7 kW(p) keine Anforderung Smart-Meter- Gateway zur - Abrufung der Ist- Einspeisung - (Funk)-Rundsteuerung stufenweisen oder, sobald technisch möglich stufenlosen) ferngesteuerten Regelung der Einspeiseleistung Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** 2 Ist- Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. > 7 kW(p) und <= 25 kW(p) Smart-Meter-Gateway zur - Abrufung der Ist-Einspeisung > 25 kW(p) und <= 100 kW(p) Smart-Meter-Gateway zur - Abrufung der Ist-Einspeisung - (stufenweisen oder, sobald technisch möglich stufenlosen) ferngesteuerten Regelung der Einspeiseleistung > 100 kW(p) und <= 475 kW(p) Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %*2 Ist-Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. > 475 kW(p) Fernwirktechnik gemäß Kapitel 6.3.2 und Westnetz-Spezifikation mit Sollwert-Stellbefehl (100 %-0 %) in 10 Stufen oder stufenlos, sobald technisch möglich*2 Ist-Leistungserfassung über Messwertanbindung an die Fernwirktechnikt Tabelle 10.1 Bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems und solange keine weiteren Vorgaben im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG bestehen bei Anlagen, die bis zu dem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, zu dem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die technische Möglichkeit nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 84a Nummer eins und, in Bezug auf Anlagen > 25 kW(p), Nummer zwei feststellt (vgl. § 9 Abs. 2 EEG), kommen folgende Technische Spezifikationen zum Einsatz. Anmerkung: Vorgenannte Anforderungen ergeben sich aus dem EEG 2021. Zum Veröffentlichungszeitpunkt dieser TAB-Mittelspannung hat der Gesetzesstand des § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen in der Mittelspannung keine Relevanz. 10-/20-kV Anlagenart Photovoltaik EEG (ohne PV) oder KWKG Sonstige (konventionell) Leistungsklasse*1 > 0 kW(p) und <= 25 kW(p) (Inbetriebnahme bis Markterklärung Ist- Leistungserfassung) Ab 01.01.2023: keine Anforderung Bis 31.12.2022: Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %*2 oder Begrenzung der am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung in kWp Keine Ist-Leistungserfassung keine Anforderung Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** Keine 2 Ist-Leistungserfassung Ist- Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. > 30 25 kW(p) und < <= 100 kW(p) (Funk)-Rundsteuerung Inbetriebnahme bis Markterklärung Steuerung) Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** 2 Keine Ist-Leistungserfassung Fernwirk> 100 kW(p) und <= 475 kW(p) Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %*2 Ist-Einrichtung Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. > 475 kW(p) Fernwirktechnik gemäß Kapitel 6.3.2 und Westnetz-Spezifikation mit Sollwert Sollwert-Stellbefehl (100 %-0 - 0 %) ≥ 100 kW(p) in 10 Stufen oder stufenlos, sobald technisch möglich*2 Ist-Leistungserfassung über Messwertanbindung per Wandlerdirektanschluss oder aus der Anlagensteuerung * an die Fernwirktechnikt Tabelle 10.2 *1 jeweils für die Summe der installierten Leistungen von Anlagen, die gleichartige Energien einsetzen und über denselben Netzanschlusspunkt mit dem Netz verbunden sind (analog EEG- EEG-Definition) ** 2 sofern verfügbar, kann der Netzbetreiber Westnetz statt eines Funkrundsteuerempfängers auch den Einsatz eines intelligenten Messsystems (iMSys) mit Steuerbox fordern. Es kommt Erzeugungsanlagen, die vor dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurden, dürfen grundsätzlich gemäß der zur erstmaligen Inbetriebnahme maßgeblichen Regelung weiterbetrieben werden. Diese Regelung endet bei Anlagen inkl. KWK > 7 kWp, solchen mit einer Steuereinrichtung zur Wirkleistungsreduzierung oder Ist-Leistungserfassung gemäß maßgeblicher Fassung des EEG oder im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, sobald ein intelligentes Messsystem eingebaut wird. Dann ist Umrüstung der Technik für das Netzsicherheitsmanagement gemäß aktuellem EEG erforderlich (Funk)-Rundsteuerempfänger gemäß Netzbetreibervgl. § 100 EEG). Unabhängig von der hier aufgeführten Übersicht, ist bei Widersprüchen die Formulierung des EEG maßgeblich. 30-Spezifikation kV-Netze: Nach Maßgabe der Novelle des EEG vom 21.12.2020 kommen folgende technische Einrichtungen zum Einsatz (siehe Internetseite des Netzbetreibers).Der (Funk)-Rundsteuerempfänger ist durch den Anlagenbetreiber auf einem Zählerplatz nach DIN 43870, Teil 1 mit Dreipunktbefestigung zu installieren. Zur Sicherstellung des einwandfreien Empfangs der Befehle bei Funkrundsteuerempfängern ist grundsätzlich eine externe Antenne zu verwendenAnlagen, die am Ort optimaler Empfangseigenschaften ab dem Zeitpunkt, zu montieren istdem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die technische Möglichkeit nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 84a Nummer eins und, in Bezug auf Anlagen > 25 kW(p), Nummer zwei feststellt, in Betrieb genommen werden (vgl. Dies ist in vielen Fällen außerhalb von Gebäuden § 9 Abs. 1 + 1a EEG): 30-kV Anlagenart EEG oder KWKG Gemeinsam mit steuerb. Verbraucher nach § 14a EnWG Sonstige (konventionell) Leistungsklasse*1 > 0 kW(p) und <= 7 kW(p) keine Anforderung Smart-Meter- Gateway zur - Abrufung der Fall. Die Ausrichtung Ist- Einspeisung - (stufenweisen oder, sobald technisch möglich stufenlosen) ferngesteuerten Regelung der Antenne und die Überprüfung des Empfängerstatus hat nach Herstellervorgabe zu erfolgen. Es wird empfohlen, die Überprüfung des Empfängerstatus im Volllastbetrieb der Anlage durchzuführen, da in diesem Zustand eine maximale Störbeeinflussung vorliegt. Die Installation nimmt eine in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragene Elektroinstallationsfirma vor. Der Mindestabstand zwischen der Antenne des Funkrundsteuerempfängers und anderen elektronischen Geräten (wie z.B. dem Einspeisezähler oder einem Umrichter Einspeiseleistung Funkrundsteuerung mit Leistungselektronik) beträgt zudem für Anlagengrößen < 100 kW 60 cm. In Einzelfällen und insbesondere für Anlagen >= 100 kW sind größere Abstände erforderlich. Im Falle einer Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt der Netzbetreiber auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung PAV bezogene Sollwerte in den Stufen 4 Befehlsausgaben 100 %/60 , 60 %/30 %/0 % vor. Diese Werte werden über die Funkrundsteuerung übertragen und anhand vier potentialfreier Relaiskontakte (je PAV -Stufe ein Kontakt) wie nachfolgend aufgeführt zur Verfügung gestellt. Für PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung ≤ 100 kWp wird durch den Netzbetreiber lediglich die Umsetzung der Sollwerte 100 , 30 % und 0 % gefordert%*2 Ist- Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. Sollwertvorgaben des Netzbetreiber auf die Werte > 7 kW(p) und <= 25 kW(p) Smart-Meter-Gateway zur - Abrufung der Ist-Einspeisung > 25 kW(p) und <= 100 kW(p) Smart-Meter-Gateway zur - Abrufung der Ist-Einspeisung - (stufenweisen oder, sobald technisch möglich stufenlosen) ferngesteuerten Regelung der Einspeiseleistung > 100 kW(p) und <= 475 kW(p) Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 60 % können dazu hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Sollwert 0 % umgelegt werden%*2 Ist-Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. Eine Vergütung erfolgt lediglich für die Höhe der angeforderten Abregelung. Da der Anlagenbetreiber die Sollwerte des Netzbetreiber > 475 kW(p) Fernwirktechnik gemäß Kapitel 6.3.2 und Westnetz-Spezifikation mit Sollwert-Stellbefehl (100 %-0 %) in seiner Anlagensteuerung umsetzen muss10 Stufen oder stufenlos, besteht kein Direkteingriff des Netzbetreiber in die Kundenanlage. Betriebsspannung: 230 VAC K 1 100 % PAV (keine Reduzierung der Einspeiseleistung) K 2 60 % PAV (Reduzierung auf maximal 60 % der Einspeiseleistung) K 3 30 % PAV (Reduzierung auf maximal 30 % der Einspeiseleistung) K 4 0 % PAV (keine Einspeisung) Die Relais sind als potentialfreie Wechsler (250 V, 25 A) ausgeführt. An die Kontakte „a“ der Relais K2, K3 und K4 ist die Steuerung zur Reduktion der Einspeiseleistung anzuschließen, am Kontakt „a“ des Relais K1 das Signal zur Freigabe der Volleinspeiseleistung. Die Anbindung der Steuersignale sobald technisch möglich*2 Ist-Leistungserfassung über Messwertanbindung an die Anlagensteuerung erfolgt in Verantwortung des Anlagenbetreibers. Systembedingt können sich vorübergehend mehrere Relais gleichzeitig in Stellung „a“ befinden. Steht Fernwirktechnikt Tabelle 10.3 Bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems und solange keine weiteren Vorgaben im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG bestehen bei Anlagen, die bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Relais K1 in Stellung „a“, bedeutet dies immer „Freigabe der Volleinspeisung“, unabhängig von der Stellung der übrigen Relais. Befindet sich das Relais K1 in Stellung „b“, gilt das Relais mit der geringsten Sollwertvorgabe (0 % vor 30 % vor 60 %). Befindet sich kein Relais in Stellung „a“, ist die Freigabe zur Volleinspeisung gegeben. Die sich aus dieser Logik ergebenden Relaiszustände sind Bundesamt für Sicherheit in der Anlagensteuerung durch passende Verdrahtung oder Nutzung von Logikbausteinen zu berücksichtigenInformationstechnik die technische Möglichkeit nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 84a Nummer eins und, in Bezug auf Anlagen > 25 kW(p), Nummer zwei feststellt, in Betrieb genommen werden (vgl. Dies gilt insbesondere bei Nutzung der vereinfachten Ansteuerung von PV-Anlagen ≤ 100 kWp§ 9 Abs. Der Anschlussnehmer teilt dem Netzbetreiber den Wert der anfänglichen Zeitverzögerung TV mit2 EEG), kommen folgende Technische Spezifikationen zum Einsatz., wenn diese mehr als 2 s beträgt. In diesem Fall klärt der Netzbetreiber die Zulässigkeit mit dem relevanten Übertragungsnetzbetreiber. Zu 10.3 Schutzeinrichtungen und Schutzeinstellungen

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Samples: www.westnetz.de