Technische Unterstützung Musterklauseln

Technische Unterstützung. Technische Unterstützung für den Cloud-Service wird per E-Mail, in Online-Foren und über ein Onlinesystem für die Problemmeldung bereitgestellt. Der von IBM unter xxxxx://xxx- 00.xxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxx/xxxx_xxxxxxx_xxxxx.xxxx zur Verfügung gestellte „Software as a Service Support Guide“ enthält Kontaktinformationen für die technische Unterstützung sowie weitere Informationen und Prozesse. Die technische Unterstützung wird mit dem Cloud-Service angeboten und ist nicht als separates Angebot erhältlich.
Technische Unterstützung. Während der Subscription-Laufzeit wird technische Unterstützung für das IBM SaaS-Angebot gemäß den Angaben unter xxxx://xxx-00.xxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxx/xxxx.xxxx oder einer von IBM zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegebenen URL erbracht. Die technische Unterstützung ist Bestandteil von IBM SaaS und nicht als separates Angebot erhältlich.
Technische Unterstützung. 5.1 Die mit Ihrem Auftrag erworbene Technische Unterstützung besteht aus jährlichen Technischen Unterstützungsleistungen, die Sie für die Programme bei Oracle oder einem autorisierten Reseller bestellt haben. Soweit bestellt, wird jährliche Technische Unterstützung (einschließlich Unterstützung für das erste Jahr und alle weiteren Jahre) gemäß den Oracle Richtlinien für Technische Unterstützung erbracht, die zu dem Zeitpunkt gelten, zu dem die Technischen Unterstützungsleistungen erbracht werden. Sie verpflichten sich, mit Oracle zu kooperieren und Zugangsmöglichkeiten, Ressourcen, Materialien, Mitarbeiter, Informationen und Einwilligungen bereitzustellen, die Oracle möglicherweise zur Durchführung der Technischen Unterstützungsleistungen benötigt. Oracle behält sich nach eigenem Ermessen Änderungen der Richtlinien vor, die Bestandteil dieser Anlage P sind; Oracle wird jedoch in dem Zeitraum, für den eine Vergütung für Technische Unterstützungsleistung entrichtet wurde, den Umfang Technischer Unterstützungsleistungen für unterstützte Programme bei Änderung der Richtlinien nicht wesentlich reduzieren. Sie sollten die Richtlinien sorgfältig prüfen, bevor Sie einen Auftrag für entsprechende Technische Unterstützungsleistungen erteilen. Die aktuelle Version der Richtlinien für Technische Unterstützung können Sie online unter xxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx abrufen.
Technische Unterstützung. Für diesen Service gelten die in der Basisservicebeschreibung für IBM Cloud angegebenen Supportbedingungen.
Technische Unterstützung. Technische Unterstützung für den Cloud-Service wird per Chat, Telefon und E-Mail erbracht. IBM stellt das IBM Software as a Service Support Handbook zur Verfügung, das Kontaktinformationen für die technische Unterstützung sowie weitere Informationen und Prozesse enthält.
Technische Unterstützung. Die Vertragsparteien kommen überein, die Bereitstellung technischer Unterstützung für Ver- tragsparteien - insbesondere für die Vertragsparteien, die Entwicklungsländer oder Länder mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen sind - entweder zweiseitig oder durch die zuständigen internationalen Organisationen zu fördern, um die Durchführung dieses Vertrags zu erleichtern.
Technische Unterstützung. Während der MCE-Service Laufzeit erbringen wir Standard-Support und Cloud Support. Standard-Support wird von uns in Übereinstimmung mit unserer jeweils gültigen, unter xxxxxxxxxxxxx.xxx abrufbaren Richtlinie für den Technischen Support erbracht. Im Rahmen des Cloud-Supports werden unsere Cloud Support Mitarbeiter Sie laufend bei der Maximierung der Performance und Flexibilität sowie der Minimierung Ihrer Kosten beim Einsatz Ihrer MicroStrategy Cloud-Plattform unterstützen, wie im MCE-Service- Guide näher beschrieben.
Technische Unterstützung. 5.1 Die Technische Unterstützung für Oracle Hardware und Systeme (für das erste Jahr und alle späteren Jahre) wird gemäß den Oracle Support-Richtlinien für Hardware und Systeme erbracht, die zu dem Zeitpunkt gelten, zu dem die Technischen Unterstützungsleistungen erbracht werden. Sie verpflichten sich, mit Oracle zu kooperieren und Zugangsmöglichkeiten, Ressourcen, Materialien, Mitarbeiter, Informationen und Einwilligungen bereitzustellen, die Oracle möglicherweise zur Durchführung der Technischen Unterstützungsleistung benötigt. Oracle behält sich nach eigenem Ermessen Änderungen der Support- Richtlinien für Hardware und Systeme vor, die Bestandteil dieser Anlage H sind; Oracle wird jedoch in dem Zeitraum, für den eine Vergütung für die Technische Unterstützung für Oracle Hardware und Systeme entrichtet wurde, den Leistungsumfang (Level of Technical Support Services) nicht wesentlich reduzieren. Sie sollten die Richtlinien sorgfältig prüfen, bevor Sie den Auftrag für entsprechende Technische Unterstützungsleistungen erteilen. Die aktuelle Version der Support-Richtlinien für Hardware und Systeme von Oracle finden Sie unter xxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx.
Technische Unterstützung. Um die Umsetzung dieses Abkommens zu vereinfachen, einigen sich die Vertrags- parteien auf geeignete Modalitäten der technischen Unterstützung und der Zusam- menarbeit ihrer Behörden in Handelsangelegenheiten. Zu diesem Zweck koordinie- ren sie ihre Bemühungen mit den massgeblichen internationalen Organisationen.
Technische Unterstützung. Der Verleiher kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben, auch teilweise, eines externen Dienstleisters bedienen. Die technische Unterstützung durch den Verleiher umfasst die Grundkonfiguration des mobilen Endgerätes, allgemeine Anwendungshinweise sowie den Second-Level-Support. Der Verleiher behält sich vor, die auf dem zur Verfügung gestellten mobilen Endgerät gespeicherten Daten jederzeit durch technische Maßnahmen (z. B. Virenscanner) zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit und zum Schutz der IT-Systeme automatisch zu analysieren. Der Verleiher behält sich vor, jederzeit zentral gesteuerte Updates der auf dem mobilen Endgerät vorhandenen Software vorzunehmen, etwa um sicherheitsrelevante Lücken zu schließen. Apps und sonstige Software dürfen nur nach Genehmigung durch den Verleiher installiert werden. Liegt eine Genehmigung vor, muss die Software über die Sicherheitsupdates auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Das mobile Endgerät wird zentral mit Hilfe einer Software über eine Mobilgeräteverwaltung administriert. Mit Hilfe der Mobilgeräteverwaltung überwacht und verwaltet der Verleiher die mobilen Endgeräte. Der Verleiher behält sich vor, über die Mobilgeräteverwaltung mobile Endgeräte wie folgt zu administrieren: ▪ Entsperrcode zurücksetzen; ▪ Gerät sperren (Entsperrcode aktivieren); ▪ Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen; ▪ Übertragung von Nachrichten auf Geräte. Der Verleiher darf Profile erstellen, um so erforderliche Update- oder Datensicherungsbedarfe oder Verstöße durch den Entleiher etwa in Bezug auf das nicht-autorisierte Entfernen bestehender Nutzungsbeschränkungen festzustellen. Voraussetzung für die Einrichtung des mobilen Endgerätes und die Mobilgeräteverwaltung durch den Verleiher ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzerin oder des Nutzers. Dieser muss seine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 7 Datenschutz-Grundverordnung geben. Bei Entleihern unter 16 Jahren ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich und erfolgt mit gesonderter Erklärung, die diesem Vertrag beigefügt wird. Die Einwilligungserklärung trägt insbesondere den Transparenz- und Informationspflichten nach Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung Rechnung.