Technische Unterstützung Musterklauseln

Technische Unterstützung. Technische Unterstützung für den Cloud-Service wird per E-Mail, in Online-Foren und über ein Onlinesystem für die Problemmeldung bereitgestellt. Der von IBM unter xxxxx://xxx- 00.xxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxx/xxxx_xxxxxxx_xxxxx.xxxx zur Verfügung gestellte „Software as a Service Support Guide“ enthält Kontaktinformationen für die technische Unterstützung sowie weitere Informationen und Prozesse. Die technische Unterstützung wird mit dem Cloud-Service angeboten und ist nicht als separates Angebot erhältlich.
Technische Unterstützung. 5.1 Die mit Ihrem Auftrag erworbene Technische Unterstützung besteht aus jährlichen Technischen Unterstützungsleistungen, die Sie für die Programme bei Oracle oder einem autorisierten Reseller bestellt haben. Soweit bestellt, wird jährliche Technische Unterstützung (einschließlich Unterstützung für das erste Jahr und alle weiteren Jahre) gemäß den Oracle Richtlinien für Technische Unterstützung erbracht, die zu dem Zeitpunkt gelten, zu dem die Technischen Unterstützungsleistungen erbracht werden. Sie verpflichten sich, mit Oracle zu kooperieren und Zugangsmöglichkeiten, Ressourcen, Materialien, Mitarbeiter, Informationen und Einwilligungen bereitzustellen, die Oracle möglicherweise zur Durchführung der Technischen Unterstützungsleistungen benötigt. Oracle behält sich nach eigenem Ermessen Änderungen der Richtlinien vor, die Bestandteil dieser Anlage P sind; Oracle wird jedoch in dem Zeitraum, für den eine Vergütung für Technische Unterstützungsleistung entrichtet wurde, den Umfang Technischer Unterstützungsleistungen für unterstützte Programme bei Änderung der Richtlinien nicht wesentlich reduzieren. Sie sollten die Richtlinien sorgfältig prüfen, bevor Sie einen Auftrag für entsprechende Technische Unterstützungsleistungen erteilen. Die aktuelle Version der Richtlinien für Technische Unterstützung können Sie online unter xxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx abrufen.
Technische Unterstützung. Während der Subscription-Laufzeit wird technische Unterstützung für das IBM SaaS-Angebot gemäß den Angaben unter xxxx://xxx-00.xxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxx/xxxx.xxxx oder einer von IBM zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegebenen URL erbracht. Die technische Unterstützung ist Bestandteil von IBM SaaS und nicht als separates Angebot erhältlich.
Technische Unterstützung. Für diesen Service gelten die in der Basisservicebeschreibung für IBM Cloud angegebenen Supportbedingungen.
Technische Unterstützung. Technische Unterstützung für den Cloud-Service wird per E-Mail, in Online-Foren und über ein Onlinesystem für die Problemmeldung bereitgestellt. Das von IBM zur Verfügung gestellte IBM Software as a Service Support Handbook enthält Kontaktinformationen für die technische Unterstützung sowie weitere Informationen und Prozesse. Die technische Unterstützung wird mit dem Cloud-Service angeboten und ist nicht als separates Angebot erhältlich.
Technische Unterstützung. 5.1 Die Technische Unterstützung für Oracle Hardware und Systeme (für das erste Jahr und alle späteren Jahre) wird gemäß den Oracle Support-Richtlinien für Hardware und Systeme erbracht, die zu dem Zeitpunkt gelten, zu dem die Technischen Unterstützungsleistungen erbracht werden. Sie verpflichten sich, mit Oracle zu kooperieren und Zugangsmöglichkeiten, Ressourcen, Materialien, Mitarbeiter, Informationen und Einwilligungen bereitzustellen, die Oracle möglicherweise zur Durchführung der Technischen Unterstützungsleistung benötigt. Oracle behält sich nach eigenem Ermessen Änderungen der Support- Richtlinien für Hardware und Systeme vor, die Bestandteil dieser Anlage H sind; Oracle wird jedoch in dem Zeitraum, für den eine Vergütung für die Technische Unterstützung für Oracle Hardware und Systeme entrichtet wurde, den Leistungsumfang (Level of Technical Support Services) nicht wesentlich reduzieren. Sie sollten die Richtlinien sorgfältig prüfen, bevor Sie den Auftrag für entsprechende Technische Unterstützungsleistungen erteilen. Die aktuelle Version der Support-Richtlinien für Hardware und Systeme von Oracle finden Sie unter xxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx.
Technische Unterstützung. 5.1 Wenn Sie diese bestellen, wird die Hardware- und Systemunterstützung von Oracle (einschliesslich des ersten Jahres und aller Folgejahre) im Rahmen der Hardware- und Systemunterstützungsrichtlinien von Oracle erbracht, die zu dem Zeitpunkt gelten, zu dem die Services erbracht werden. Sie verpflichten sich, mit Oracle zusammenzuarbeiten und den Zugang, die Ressourcen, die Materialien, das Personal, die Informationen bereitzustellen und die Einwilligungen zu erteilen, die Oracle eventuell benötigt, um die Services zu erbringen. Die Hardware- und Systemunterstützungsrichtlinien von Oracle, die Bestandteil dieses Anhangs H sind, können von Oracle nach eigenem Ermessen geändert werden; Oracle wird das Niveau der während des Zeitraums, für den Gebühren für Oracle-Hardware- und Systemunterstützung bezahlt wurden, erbrachten Services jedoch nicht materiell reduzieren. Sie sollten die Richtlinien einsehen, bevor Sie eine Bestellung aufgeben. Sie finden die aktuelle Version der Hardware- und Systemunterstützungsrichtlinien von Oracle unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx.”
Technische Unterstützung. Die Vertragsparteien kommen überein, die Bereitstellung technischer Unterstützung für Vertragsparteien - insbesondere für die Vertragsparteien, die Entwicklungs- oder Schwellenländer sind - entweder bilateral oder durch die zuständigen internationalen Organisationen zu fördern, um die Umsetzung dieses Vertrags zu erleichtern.
Technische Unterstützung. Während der MCE-Service Laufzeit erbringen wir Standard-Support und Cloud Support. Standard-Support wird von uns in Übereinstimmung mit unserer jeweils gültigen, unter xxxxxxxxxxxxx.xxx abrufbaren Richtlinie für den Technischen Support erbracht. Im Rahmen des Cloud-Supports werden unsere Cloud Support Mitarbeiter Sie laufend bei der Maximierung der Performance und Flexibilität sowie der Minimierung Ihrer Kosten beim Einsatz Ihrer MicroStrategy Cloud-Plattform unterstützen, wie im MCE-Service- Guide näher beschrieben.
Technische Unterstützung. Um die Umsetzung dieses Abkommens zu vereinfachen, einigen sich die Vertrags- parteien auf geeignete Modalitäten der technischen Unterstützung und der Zusam- menarbeit ihrer Behörden in Handelsangelegenheiten. Zu diesem Zweck koordinie- ren sie ihre Bemühungen mit den massgeblichen internationalen Organisationen.