Terminplanung Musterklauseln

Terminplanung. Der Zuchtwart trifft seine Terminplanung aufgrund der erfolgten Wurfmeldung, die durch den Züchter innerhalb von 8 Tagen nach dem Werfen der Hündin zu erfolgen hat. Nach Terminvereinbarung ist für die Bereitstellung der für die Wurfabnahme notwendigen Gegenstände Sorge zu tragen. Die Wurfabnahme darf frühestens nach vollendeter 8. Lebenswoche erfolgen und muss spätestens bis Ende der 12. Lebenswoche erfolgt sein. Ausnahmeregelungen regelt der Bundeszuchtwart.
Terminplanung. Es ist darzulegen, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang die Angebote für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung und Weiterbilder bereitgestellt werden und ob und an welchen Standorten eine Aufbauphase erforderlich ist. § 8 Antragsverfahren‌
Terminplanung. Der Rahmenterminplan wird durch Detailterminpläne zur Steuerung und Koordinierung aller Beteiligten ergänzt und fortgeschrieben. Die darin enthaltenen Anfangs-, Zwischen- und Endtermine werden einvernehmlich zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den sonst fachlich Beteiligten oder Betroffenen festgelegt und sind dann für den Auftragnehmer verbindlich. Scheitert eine einvernehmliche Terminfestlegung, kann der Auftraggeber nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung einerseits der Projekterfordernisse und andererseits der Interessen der Betroffenen einseitig die Termine festlegen.
Terminplanung. Bearbeiten der Terminplanung für den Vorgesetzten, Durchführen von Terminvereinbarungen und Termin- koordinationen sowie Evidenthalten der Termine.
Terminplanung. Zur systematischen Projektüberwachung hat der Auftragnehmer einen detaillierten Terminplan zu erstellen und zwei Wochen nach Erteilung der Bestellung dem Auftraggeber zur Genehmi- gung einzureichen. Der Terminplan hat die im Bestellschreiben festgelegten Ecktermine (Beginn der Montage, der Funktions- prüfungen, der Inbetriebnahme, des Probebetriebes, etc.) sowie die wesentlichen Planungs- und Konstruktionsschritte, Material- beschaffungs-, Fertigungs- und Montagestufen, die wesentli- chen Transporte und insbesondere auch die Vorgänge der diese begleitenden Kontrollen, Prüfungen und Abnahmen zu beinhalten. Auf Verlangen ist der Ablaufplan als Netzplan in Vorgangspfeil-Darstellung (DIN 69 900) zu erstellen; ergänzend dazu ist der vorgesehene Personaleinsatz in Anzahl und Quali- fikation graphisch darzustellen, wobei diese mit der Terminpla- nung übereinstimmen müssen. Mit der Freigabe durch den Auf- traggeber wird der Terminplan Vertragsbestandteil.
Terminplanung. Bei Auftragsvergabe wird die Erstellung und Abstimmung eines verbindlichen Projekt-Terminplans erwartet. Der Terminplan für die Planung der Aktivitäten hinsichtlich Qualitätssicherung orientiert sich am Terminplan für das Gesamtprojekt. Er ist vom LIEFERANTEN kontinuierlich zu überprüfen und zu aktualisieren. Die Osbra GmbH, sowie dessen Endkunde, behalten sich eine Überprüfung des jeweiligen Projektstandes beim LIEFERANTEN vor.
Terminplanung. 13.8 Änderungen im Rahmen der Nacherfüllung
Terminplanung. 2.5 Planung und Beschaffung von Anlagen und Betriebsmitteln
Terminplanung. In Absprache mit dem Auftraggeber erfolgt eine Terminvereinbarung für das Assessment. DCG schlägt hierbei mögliche Termine vor.
Terminplanung. 4.1. Für die Terminplanung ist die Bauherrschaft zuständig.