Terminplanung. Der Zuchtwart trifft seine Terminplanung aufgrund der erfolgten Wurfmeldung, die durch den Züchter innerhalb von 8 Tagen nach dem Werfen der Hündin zu erfolgen hat. Nach Terminvereinbarung ist für die Bereitstellung der für die Wurfabnahme notwendigen Gegenstände Sorge zu tragen. Die Wurfabnahme darf frühestens nach vollendeter 8. Lebenswoche erfolgen und muss spätestens bis Ende der 12. Lebenswoche erfolgt sein. Ausnahmeregelungen regelt der Bundeszuchtwart.
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Terminplanung. Der Zuchtwart trifft seine Terminplanung aufgrund der erfolgten Wurfmeldung, die durch den Züchter innerhalb von 8 Tagen nach dem Werfen der Hündin zu erfolgen hat. Nach Terminvereinbarung ist für die Bereitstellung der für die Wurfabnahme notwendigen Gegenstände Sorge zu tragen. Die Wurfabnahme darf frühestens nach vollendeter 8. Lebenswoche erfolgen und muss spätestens bis Ende der 12. Lebenswoche erfolgt sein. Ausnahmeregelungen regelt der Bundeszuchtwart.der
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Terminplanung. Der Zuchtwart trifft seine Terminplanung aufgrund der erfolgten Wurfmeldung, die durch den Züchter innerhalb von 8 Tagen nach dem Werfen der Hündin zu erfolgen hat. Nach Terminvereinbarung Terminverein- barung ist für die Bereitstellung der für die Wurfabnahme notwendigen Gegenstände Sorge zu tragentra- gen. Die Wurfabnahme darf frühestens nach vollendeter 8. Lebenswoche erfolgen und muss spätestens bis Ende der 12. Lebenswoche erfolgt sein. Ausnahmeregelungen Ausnahmen regelt der Bundeszuchtwart.
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Terminplanung. Der Zuchtwart trifft seine Terminplanung aufgrund der erfolgten Wurfmeldung, die durch den Züchter innerhalb inner- halb von 8 Tagen nach dem Werfen der Hündin zu erfolgen hat. Nach Terminvereinbarung ist für die Bereitstellung Bereit- stellung der für die Wurfabnahme notwendigen Gegenstände Sorge zu tragen. Die Wurfabnahme darf frühestens nach vollendeter 8. Lebenswoche erfolgen und muss spätestens bis Ende der 12. Lebenswoche erfolgt sein. Ausnahmeregelungen regelt der Bundeszuchtwart.der
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