Projekte Musterklauseln

Projekte. Anlage II zum Rahmenvertrag I
Projekte. Steuerung und Monitoring von internen Projekten.
Projekte. Hierbei handelt es sich um ausschließlich auf den Einzelfall hin konstruierte Betreu- ungssettings mit zeitlicher Limitierung. Dabei geht es vor allem um das Ziel, den jun- gen Menschen beziehungsmäßig überhaupt zu erreichen, um so wieder pädagogische Einflussmöglichkeiten zu gewinnen. Diese Settings werden z.B. sowohl als Reise- wie auch als Standprojekte organisiert. Die Finanzierung erfolgt im Einzelfall über Sondervereinbarungen zwischen Leis- tungserbringer und zuständigem Kostenträger. 1. Grundsätze der Entwicklung und Bewertung der Qualität der Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung im Dialog 2. Kreislauf der Qualitätsentwicklung
Projekte. Leiten von bzw Mitarbeiten in Projekten zur Umset- zung organisationsrelevanter Konzepte und Maßnah- men zur Gestaltung und Weiterentwicklung von Ge- schäftsprozessen in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Unternehmensbereichen, der EDV, der Re- vision und dem Personalwesen in Abstimmung mit dem Vorgesetzten.
Projekte. Mitwirken in oder Leiten von bereichsübergreifenden Projekten zu unterschiedlichen unternehmensrelevan- ten Themenstellungen auf Anforderung des Vorge- setzten. Koordination der Kalkulation der versicherungstech- nischen Rückstellungen unter Solvenzvorschriften für alle Sparten. Bereitstellung der Daten für das Berichts- wesen gemäß Solvenzvorschriften. Repräsentation der versicherungsmathematischen Funktion nach außen.
Projekte. Steuern von und Mitwirken in Informatikprojekten so- wie bereichsübergreifenden Projekten mit dem Ziel der Anpassung an sich schnell ändernde Markt- bzw Produkterfordernisse im Rahmen der Gesamtstrate- gie des Unternehmens.
Projekte. Mitwirken an bereichsübergreifenden Projekten im Hinblick auf alle mit der Kostenrechnung in Zusam- menhang stehenden Fragen und zur Unterstützung der einzelnen Geschäftsbereiche hinsichtlich der Ge- staltung von Kosten und zur Optimierung einzelner Kosten in den jeweiligen Bereichen. Sicherstellen der sachgerechten und effizienten Ab- wicklung aller anfallenden Infrastrukturaktivitäten so- wie Gewährleisten des effizienten Wareneinkaufs und der anforderungsgerechten Versorgung aller Büros sowie der Bereitstellung zentraler Serviceleistungen in den Bereichen Telefonzentrale, Fuhrpark, Druckerei und Expedit.
Projekte. 6.1 Der Nutzer hat die Möglichkeit, als Referenznachweis Verknüpfungen zu einzelnen Filmprojekten, bei denen er bzw. sein Unternehmen oder der präsentierte Dritte mitgewirkt hat, einzurichten. Voraussetzung dafür ist, dass das betreffende Projekt bereits in der Datenbank von CU angelegt ist. 6.2 Existiert das Projekt noch nicht, kann der Nutzer das Projekt selbst anlegen. Die Ziffern 5.2, 5.4 ,5.8, 5.9 und 5.10 gelten entsprechend. Ein einmal angelegtes Projekt kann von dem Nutzer nicht mehr gelöscht werden. Auch eine Änderung der Projektangaben ist nur noch eingeschränkt möglich. Dies gilt auch bzgl. der Daten des Nutzers, die zu dem Projekt gespeichert werden. Der Nutzer hat keine Möglichkeit, Verknüpfungen anderer Nutzer mit dem Projekt zu löschen oder zu ändern. 6.3 Alle Angaben des Nutzers, die zu einem Projekt eingetragen werden, müssen der Wahrheit entsprechen. Die Angaben des Nutzers zu seiner Tätigkeit im Rahmen des Projektes müssen den tatsächlichen Umfang seiner Tätigkeit erkennen lassen und dürfen nicht irreführend sein. So sind etwa bloße Aushilfstätigkeiten ausdrücklich als solche zu bezeichnen. 6.4 Stellt der Nutzer fest, dass ein Projekt unrichtige Angaben enthält, hat er dies CU unverzüglich mitzuteilen. 6.5 Wird der Nutzer zu einem Non Member, werden die Angaben des Nutzers, die zu Projekten gespeichert sind, nicht gelöscht, sondern weiterhin im Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt angezeigt.
Projekte. Für bedeutende Projekte zur Weiterentwicklung der Tätigkeiten der Organisation im Bereich der sub- ventionierten Altershilfe oder für die Evaluation der bestehenden Tätigkeiten (Art. 19 RL AltOrg) legt das BSV den Subventionsbetrag pro eingereichtem Projekt fest. Der Subventionsbetrag beträgt maximal 50% der ausgewiesenen externen1 Projektkosten (Art. 13 Abs. 1 Bst c RL AltOrg). Die Beiträge werden der Teuerung nicht angepasst. Die Beiträge sind in der Jahresrechnung GERONTOLOGIE CH gesondert als Beiträge des Aus- gleichsfonds der AHV gemäss Art. 101bis AHVG auszuweisen.
Projekte. Die Stadtwerke Achim AG wird nur in Klimaschutzprojekte investieren, die international anerkannten Qualitätsstandards entsprechen (z. B. VCS-Standard, Gold-Standard). Weiterführende Informationen zu einzelnen Klimaschutzprojekten sowie zur Zertifizierung finden Sie z. B. auf xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx .