Tippgeberprovision Musterklauseln

Tippgeberprovision. Der LG geht im Weiteren zunächst davon aus, dass keine Anlageberatung durchgeführt und keine Empfehlung von Seiten des LN oder durch Unterlizenznehmer ausgesprochen wird. Besteht kein Gebietsschutz, erfolgt zunächst eine Beteiligung als Tippgeberprovision für alle Kunden des LN, respektive dessen (Unter-)Lizenznehmer, die über das Partnerportal des jeweiligen (Unter-)Lizenznehmers einen Vertragsabschluss oder auch den entscheidenden Lead abgesendet haben. Q.4.2. Investition/Umtausch von Immobilienvermögen/Sacheinbringung Untenstehende Provisionen gelten bei Einbringung von Immobilien im Tausch gegen unten dargestellte Anlageprodukte oder bei Investition des Kunden in das jeweilige Anlageprodukt. Die Provisionen der einzelnen Segmente enthalten Schwerpunkte, die bei Xxxx der jeweils anderen Segmente ausgleichend auf niedrigere Provisionen wirken können. Vergleichen Sie dazu die Segmente Immobiliensparen, Teilverkauf und Finanzintermediär. Immobilienguthaben Tippgeberprovision Höchste Provisionsstufe* Produkt % von Option % von Anlagebetrag einmalig und/oder jährlich % von Option Wandelanleihen, Wertpapiere und Anlageprodukte als Wertpapiersparen First Equity Convertibles 20 % 4 % 4,0 % + 0,5 % p.a. 40 % First Asset-Backed Convertibles 20 % 4 % 2,5 % + 0,4 % p.a. 40 % First Orange Convertibles 20 % 4 % 2,5 % + 0,5 % p.a. 40 % First Blue Convertibles 20 % 4 % 1,7 % + 0,4 % p.a. 40 % Mezzanine Equity Convertibles 20 % 4 % 3,0 % + 0,5 % p.a. 40 % Mezzanine Orange Convertibles 20 % 4 % 2,5 % + 0,3 % p.a. 40 % Mezzanine Blue Convertibles 20 % 4 % 1,5 % + 0,3 % p.a. 40 % Senior Equity Convertibles 20 % 4 % 3,0 % + 0,7 % p.a. 40 % Senior Orange Convertibles 20 % 3 % 2,0 % + 0,3 % p.a. 40 % Senior Blue Convertibles 20 % 2 % 1,5 % + 0,3 % p.a. 40 % Serie E 60 % 2 % 1 % + 0,5 % p.a. 80 % Serie G - 5 % 7,0 % + 0,5 % p.a. - Bonus bei Wandlung in EK 4 % 5 % Virtuelle Beteiligung (Sharecoin) 20 % 3 % 7 % 40 % Asset-Coin-Convertibles 20 % 0,20 % 2 % 40 % * Die höchste Provisionsstufe erhält der LN, wenn er die Berechtigung zur Beratung und Betreuung der Kunden für das jeweilige Produkt besitzt und die Beratung und Betreuung durch ihn erfolgt. Dabei ist nicht relevant, ob der Kunde das Produkt online über das Partnerportal des (Unter-)Lizenznehmers abschließt. Relevant sind die Erlaubnis und die tatsächliche Zuständigkeit für die Betreuung des Kunden sowie die Verantwortung und Produkthaftung gegenüber den Kunden. Q.4.3. Beleihung/Umkehrhypothek/Immobilien(leib-)rente/ Zeit...
Tippgeberprovision. Der LG geht im Weiteren zunächst davon aus, dass keine Anlageberatung durchgeführt und keine Empfehlung von Seiten des LN oder durch Unterlizenznehmer ausgesprochen wird. Besteht kein Gebietsschutz, erfolgt eine Beteiligung als Tippgeberprovision für alle Kunden des LN, respektive dessen (Unter-)Lizenznehmer, die über das Partnerportal des jeweiligen‚ (Unter-)Lizenznehmers einen Vertragsabschluss oder auch den entscheidenden Lead abgesendet haben.
Tippgeberprovision. Besteht kein Gebietsschutz, erfolgt eine Beteiligung als Tippgeberprovision für alle Kunden des LN, respektive dessen (Unter-)Lizenznehmer, die über das Partnerportal des jeweiligen‚ (Unter-)Lizenznehmers einen Vertragsabschluss oder auch den entscheidenden Lead abgesendet haben. Der LG geht im Weiteren zunächst davon aus, dass keine Anlage- oder Finanzierungsberatung durchgeführt und keine Empfehlung von Seiten des LN oder durch Unterlizenznehmer ausgesprochen wird. Immotausch bietet Anlegern und Investoren eine breite Palette von Darlehensprodukten an, die LN und (Unter-)Lizenznehmer als Vertriebspartner gegenüber Ihren Kunden anbieten können.
Tippgeberprovision. Der LG geht im Weiteren zunächst davon aus, dass keine Versicherungsberatung durchgeführt und keine Empfehlung von Seiten des LN oder durch Unterlizenznehmer ausgesprochen wird.