Common use of Tippgeberprovision Clause in Contracts

Tippgeberprovision. Der LG geht im Weiteren zunächst davon aus, dass keine Anlageberatung durchgeführt und keine Empfehlung von Seiten des LN oder durch Unterlizenznehmer ausgesprochen wird. Besteht kein Gebietsschutz, erfolgt eine Beteiligung als Tippgeberprovision für alle Kunden des LN, respektive dessen (Unter-)Lizenznehmern, die über das Partnerportal des jeweiligen‚ (Unter-)Lizenznehmers einen Vertragsabschluss oder auch den entscheidenden Lead abgesendet haben. L.30. Vergütungen für Lizenznehmer als Vertriebspartner Lizenznehmer, welche dieses Segment des Gesamtkonzeptes ausgewählt haben, werden automatisch Vertriebspartner mit einer übergeordneten Stellung und entsprechender Provisionsstufe. Die untenstehenden Provisionen werden als einmalige Provisionsbeteiligung oder als jährliche Provisionsbeteiligung für die Dauer des Vertrages (p.a.) vom LG an den LN bezahlt. Der LN regelt die Provisionsanteile mit Unterlizenznehmern im Innenverhältnis. Immobilienguthaben Tippgeberprovision Höchste Provisionsstufe* Produkt % von Option % von Anlagebetrag einmalig und/oder jährlich % von Option Asset-Equity-Modell („Europarente“) nur 1 % Abschlusskosten + keine Verwaltungskosten Asset-Backed 1,5 % 2 % + 0,50 % p.a. Option (100 €) je 0.000 € Xxxxxxxx 00 % 60 % Orange 2,5 % 1 % + 0,70 % p.a. Option (200 €) je 0.000 € Xxxxxxxx 00 % 30 % Blue 2,5 % 1 % + 0,30 % p.a. Option (50 €) je 0.000 € Xxxxxxxx 00 % 80 % Blue Garantie 1 % 1 % + 0,25 % p.a. Option (50 €) je 0.000 € Xxxxxxxx 00 % 50 % Wandelanleihen als elektronische Wertpapiere und Anlageprodukte als Wertpapiersparen First Equity Convertibles 20 % 2,5 % 3,00 % 40 % First Asset-Backed Convertibles 20 % 2,5 % 3,00 % 40 % First Orange Convertibles 20 % 2,5 % 3,00 % 40 % First Blue Convertibles 20 % 2,5 % 1,5 % + 0,4 % p.a. 40 % Mezzanine Equity Convertibles 20 % 3,5 % 4,0 % + 0,6 % p.a. 40 % Mezzanine Orange Convertibles 20 % 3,5 % 2,5 % + 0,5 % p.a. 40 % Mezzanine Blue Convertibles 20 % 3,5 % 1,5 % + 0,4 % p.a. 40 % Senior Equity Convertibles 20 % 2 % 3,0 % + 0,5 % p.a. 40 % Senior Orange Convertibles 20 % 2 % 2,0 % + 0,4 % p.a. 40 % Senior Blue Convertibles 20 % 2 % 1,5 % + 0,4 % p.a. 40 % Asset-Backed-Convertibles 20 % 3 % 1 % + 0,4 % p.a. 40 % Orange Convertibles 20 % 3 % 1 % + 0,4 % p.a. 40 % Blue Convertibles 20 % 3 % 1 % + 0,4 % p.a. 40 % Serie E 60 % 2 % 1 % + 0,5 % p.a. 80 % Serie F 30 % 2 % 1,5 % + 0,5 % p.a. 40 % Serie G / Chance-Tarif - 5 % 7,0 % + 0,5 % p.a. - Exchange Coins 2 % 8 % Eigenkapital/Auch durch Wandlung 5 % 8 % Virtuelle Beteiligung (Sharecoin) 20 % 3 % 7 % 40 % Asset Coins 0,25 % 2 % Asset-Coin-Convertibles 20 % 0,25 % 2 % 40 % * Die höchste Provisionsstufe erhält der LN, wenn er die Berechtigung zur Beratung und Betreuung der Kunden für das jeweilige Produkt besitzt und die Beratung und Betreuung durch ihn erfolgt. Dabei ist nicht relevant, ob der Kunde das Produkt online über das Partnerportal des (Unter-)Lizenznehmers abschließt. Relevant sind die Erlaubnis und die tatsächliche Zuständigkeit für die Betreuung des Kunden sowie die Verantwortung und Produkthaftung gegenüber den Kunden. Die Provisionen der einzelnen Segmente enthalten Schwerpunkte, die bei Xxxx der jeweils anderen Segmente ausgleichend auf niedrigere Provisionen wirken können. Vergleichen Sie dazu die Segmente Teilverkauf, Immobilienverzehr und Finanzintermediär. L.31. Entstehung des Provisionsanspruchs Die Provisionsansprüche entstehen grundsätzlich unter der Annahme und Voraussetzung, dass der abgeschlossene Vertrag über Anlageprodukte gemäß den Bedingungen des jeweiligen Vertrages vollständig eingehalten wird. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Anleger wird der Provisionsanspruch anteilig im Verhältnis des geplanten Gesamtanlagezeitraums gekürzt. Der LG behält sich vor, eine Stornoreserve in Höhe von 20 % der auszuzahlenden Provisionen einzurichten.

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Tippgeberprovision. Der LG geht im Weiteren zunächst davon aus, dass keine Anlageberatung durchgeführt und keine Empfehlung von Seiten des LN oder durch Unterlizenznehmer ausgesprochen wird. Besteht kein Gebietsschutz, erfolgt zunächst eine Beteiligung als Tippgeberprovision für alle Kunden des LN, respektive dessen (Unter-)LizenznehmernUnter-)Lizenznehmer, die über das Partnerportal des jeweiligen‚ jeweiligen (Unter-)Lizenznehmers einen Vertragsabschluss oder auch den entscheidenden Lead abgesendet haben. L.30Q.4.2. Vergütungen für Lizenznehmer als Vertriebspartner Lizenznehmer, welche dieses Segment Investition/Umtausch von Immobilienvermögen/Sacheinbringung Untenstehende Provisionen gelten bei Einbringung von Immobilien im Tausch gegen unten dargestellte Anlageprodukte oder bei Investition des Gesamtkonzeptes ausgewählt haben, werden automatisch Vertriebspartner mit einer übergeordneten Stellung und entsprechender ProvisionsstufeKunden in das jeweilige Anlageprodukt. Die untenstehenden Provisionen werden als einmalige Provisionsbeteiligung oder als jährliche Provisionsbeteiligung für der einzelnen Segmente enthalten Schwerpunkte, die Dauer des Vertrages (p.a.) vom LG an den LN bezahltbei Xxxx der jeweils anderen Segmente ausgleichend auf niedrigere Provisionen wirken können. Der LN regelt Vergleichen Sie dazu die Provisionsanteile mit Unterlizenznehmern im InnenverhältnisSegmente Immobiliensparen, Teilverkauf und Finanzintermediär. Immobilienguthaben Tippgeberprovision Höchste Provisionsstufe* Produkt % von Option % von Anlagebetrag einmalig und/oder jährlich % von Option Asset-Equity-Modell („Europarente“) nur 1 % Abschlusskosten + keine Verwaltungskosten Asset-Backed 1,5 % 2 % + 0,50 % p.a. Option (100 €) je 0.000 € Xxxxxxxx 00 % 60 % Orange 2,5 % 1 % + 0,70 % p.a. Option (200 €) je 0.000 € Xxxxxxxx 00 % 30 % Blue 2,5 % 1 % + 0,30 % p.a. Option (50 €) je 0.000 € Xxxxxxxx 00 % 80 % Blue Garantie 1 % 1 % + 0,25 % p.a. Option (50 €) je 0.000 € Xxxxxxxx 00 % 50 % Wandelanleihen als elektronische Wandelanleihen, Wertpapiere und Anlageprodukte als Wertpapiersparen First Equity Convertibles 20 % 2,5 4 % 3,00 4,0 % + 0,5 % p.a. 40 % First Asset-Backed Convertibles 20 % 4 % 2,5 % 3,00 + 0,4 % p.a. 40 % First Orange Convertibles 20 % 4 % 2,5 % 3,00 + 0,5 % p.a. 40 % First Blue Convertibles 20 % 2,5 4 % 1,5 1,7 % + 0,4 % p.a. 40 % Mezzanine Equity Convertibles 20 % 3,5 4 % 4,0 3,0 % + 0,6 0,5 % p.a. 40 % Mezzanine Orange Convertibles 20 % 3,5 4 % 2,5 % + 0,5 0,3 % p.a. 40 % Mezzanine Blue Convertibles 20 % 3,5 4 % 1,5 % + 0,4 0,3 % p.a. 40 % Senior Equity Convertibles 20 % 2 4 % 3,0 % + 0,5 0,7 % p.a. 40 % Senior Orange Convertibles 20 % 2 3 % 2,0 % + 0,4 0,3 % p.a. 40 % Senior Blue Convertibles 20 % 2 % 1,5 % + 0,4 % p.a. 40 % Asset-Backed-Convertibles 20 % 3 % 1 % + 0,4 % p.a. 40 % Orange Convertibles 20 % 3 % 1 % + 0,4 % p.a. 40 % Blue Convertibles 20 % 3 % 1 % + 0,4 0,3 % p.a. 40 % Serie E 60 % 2 % 1 % + 0,5 % p.a. 80 % Serie F 30 % 2 % 1,5 % + 0,5 % p.a. 40 % Serie G / Chance-Tarif - 5 % 7,0 % + 0,5 % p.a. - Exchange Coins 2 Bonus bei Wandlung in EK 4 % 8 % Eigenkapital/Auch durch Wandlung 5 % 8 % Virtuelle Beteiligung (Sharecoin) 20 % 3 % 7 % 40 % Asset Coins 0,25 % 2 % Asset-Coin-Convertibles 20 % 0,25 0,20 % 2 % 40 % * Die höchste Provisionsstufe erhält der LN, wenn er die Berechtigung zur Beratung und Betreuung der Kunden für das jeweilige Produkt besitzt und die Beratung und Betreuung durch ihn erfolgt. Dabei ist nicht relevant, ob der Kunde das Produkt online über das Partnerportal des (Unter-)Lizenznehmers abschließt. Relevant sind die Erlaubnis und die tatsächliche Zuständigkeit für die Betreuung des Kunden sowie die Verantwortung und Produkthaftung gegenüber den Kunden. Die Provisionen Q.4.3. Beleihung/Umkehrhypothek/Immobilien(leib-)rente/ Zeitrente Bei Beleihung von Immobilien teilen sich LG und LN die zu erwartenden Gewinne aus Margen hälftig, ggf. auch durch Gründung einer gemeinsamen Zweckgesellschaft als Joint Venture. Mit Eingang der einzelnen Segmente enthalten Schwerpunkteersten Rate des Darlehensnehmers erhält der Vermittler eine Provision in Höhe von 1,5 % der Darlehenssumme als Vorauszahlung auf die zu erwartenden Gewinne. Bei Beleihung der Immobilie teilen sich LG und LN die zu erwartenden Gewinne, die bei Xxxx ggf. auch durch Gründung einer gemeinsamen Zweckgesellschaft als Joint Venture. Details weiterer Vereinbarungen können auch nach Vertragsabschluss im Rahmen der jeweils anderen Segmente ausgleichend auf niedrigere Provisionen wirken könnenentstehenden Zusammenarbeit konkretisiert werden. Vergleichen Sie dazu die Segmente Teilverkauf, Immobilienverzehr und Finanzintermediär. L.31Q.5. Entstehung des Provisionsanspruchs Die Provisionsansprüche entstehen grundsätzlich unter der Annahme und Voraussetzung, dass der abgeschlossene Vertrag über Anlageprodukte gemäß den Bedingungen des jeweiligen Vertrages vollständig eingehalten wird. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Anleger wird der Provisionsanspruch anteilig im Verhältnis des geplanten Gesamtanlagezeitraums Gesamtanlagezeitraum gekürzt. Der LG behält sich vor, eine Stornoreserve in Höhe von 20 % der auszuzahlenden Provisionen einzurichten.

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Tippgeberprovision. Der LG geht im Weiteren zunächst davon aus, dass keine Anlageberatung durchgeführt und keine Empfehlung von Seiten des LN oder durch Unterlizenznehmer ausgesprochen wird. Besteht kein Gebietsschutz, erfolgt zunächst eine Beteiligung als Tippgeberprovision für alle Kunden des LN, respektive dessen (Unter-)LizenznehmernUnter-)Lizenznehmer, die über das Partnerportal des jeweiligen‚ jeweiligen (Unter-)Lizenznehmers einen Vertragsabschluss oder auch den entscheidenden Lead abgesendet haben. L.30Q.4.2. Vergütungen für Lizenznehmer als Vertriebspartner Lizenznehmer, welche dieses Segment Investition/Umtausch von Immobilienvermögen/Sacheinbringung Untenstehende Provisionen gelten bei Einbringung von Immobilien im Tausch gegen unten dargestellte Anlageprodukte oder bei Investition des Gesamtkonzeptes ausgewählt haben, werden automatisch Vertriebspartner mit einer übergeordneten Stellung und entsprechender ProvisionsstufeKunden in das jeweilige Anlageprodukt. Die untenstehenden Provisionen werden als einmalige Provisionsbeteiligung oder als jährliche Provisionsbeteiligung für der einzelnen Segmente enthalten Schwerpunkte, die Dauer des Vertrages (p.a.) vom LG an den LN bezahltbei Xxxx der jeweils anderen Segmente ausgleichend auf niedrigere Provisionen wirken können. Der LN regelt Vergleichen Sie dazu die Provisionsanteile mit Unterlizenznehmern im InnenverhältnisSegmente Immobiliensparen, Teilverkauf und Finanzintermediär. Immobilienguthaben Tippgeberprovision Höchste Provisionsstufe* Produkt % von Option % von Anlagebetrag einmalig und/oder jährlich % von Option Asset-Equity-Modell („Europarente“) nur 1 % Abschlusskosten + keine Verwaltungskosten Asset-Backed 1,5 % 2 % + 0,50 % p.a. Option (100 €) je 0.000 € Xxxxxxxx 00 % 60 % Orange 2,5 % 1 % + 0,70 % p.a. Option (200 €) je 0.000 € Xxxxxxxx 00 % 30 % Blue 2,5 % 1 % + 0,30 % p.a. Option (50 €) je 0.000 € Xxxxxxxx 00 % 80 % Blue Garantie 1 % 1 % + 0,25 % p.a. Option (50 €) je 0.000 € Xxxxxxxx 00 % 50 % Wandelanleihen als elektronische Wandelanleihen, Wertpapiere und Anlageprodukte als Wertpapiersparen First Equity Convertibles 20 % 2,5 4 % 3,00 4,0 % + 0,5 % p.a. 40 % First Asset-Backed Convertibles 20 % 4 % 2,5 % 3,00 + 0,4 % p.a. 40 % First Orange Convertibles 20 % 4 % 2,5 % 3,00 + 0,5 % p.a. 40 % First Blue Convertibles 20 % 2,5 4 % 1,5 1,7 % + 0,4 % p.a. 40 % Mezzanine Equity Convertibles 20 % 3,5 4 % 4,0 3,0 % + 0,6 0,5 % p.a. 40 % Mezzanine Orange Convertibles 20 % 3,5 4 % 2,5 % + 0,5 0,3 % p.a. 40 % Mezzanine Blue Convertibles 20 % 3,5 4 % 1,5 % + 0,4 0,3 % p.a. 40 % Senior Equity Convertibles 20 % 2 4 % 3,0 % + 0,5 0,7 % p.a. 40 % Senior Orange Convertibles 20 % 2 3 % 2,0 % + 0,4 0,3 % p.a. 40 % Senior Blue Convertibles 20 % 2 % 1,5 % + 0,4 % p.a. 40 % Asset-Backed-Convertibles 20 % 3 % 1 % + 0,4 % p.a. 40 % Orange Convertibles 20 % 3 % 1 % + 0,4 % p.a. 40 % Blue Convertibles 20 % 3 % 1 % + 0,4 0,3 % p.a. 40 % Serie E 60 % 2 % 1 % + 0,5 % p.a. 80 % Serie F 30 % 2 % 1,5 % + 0,5 % p.a. 40 % Serie G / Chance-Tarif - 5 % 7,0 % + 0,5 % p.a. - Exchange Coins 2 Bonus bei Wandlung in EK 4 % 8 % Eigenkapital/Auch durch Wandlung 5 % 8 % Virtuelle Beteiligung (Sharecoin) 20 % 3 % 7 % 40 % Asset Coins 0,25 % 2 % Asset-Coin-Convertibles 20 % 0,25 0,20 % 2 % 40 % * Die höchste Provisionsstufe erhält der LN, wenn er die Berechtigung zur Beratung und Betreuung der Kunden für das jeweilige Produkt besitzt und die Beratung und Betreuung durch ihn erfolgt. Dabei ist nicht relevant, ob der Kunde das Produkt online über das Partnerportal des (Unter-)Lizenznehmers abschließt. Relevant sind die Erlaubnis und die tatsächliche Zuständigkeit für die Betreuung des Kunden sowie die Verantwortung und Produkthaftung gegenüber den Kunden. Die Provisionen Q.4.3. Beleihung/Umkehrhypothek/Immobilien(leib-)rente/ Zeitrente Bei Beleihung von Immobilien teilen sich LG und LN die zu erwartenden Gewinne aus Margen hälftig, ggf. auch durch Gründung einer gemeinsamen Zweckgesellschaft als Joint Venture. Mit Eingang der einzelnen Segmente enthalten Schwerpunkteersten Rate des Darlehensnehmers erhält der Vermittler eine Provision in Höhe von 1,5 % der Darlehenssumme als Vorauszahlung auf die zu erwartenden Gewinne. Details weiterer Vereinbarungen können auch nach Vertragsabschluss im Rahmen der entstehenden Zusammenarbeit konkretisiert werden. Bei Beleihung der Immobilie teilen sich LG und LN die zu erwartenden Gewinne, die bei Xxxx ggf. auch durch Gründung einer gemeinsamen Zweckgesellschaft als Joint Venture. Details weiterer Vereinbarungen können auch nach Vertragsabschluss im Rahmen der jeweils anderen Segmente ausgleichend auf niedrigere Provisionen wirken könnenentstehenden Zusammenarbeit konkretisiert werden. Vergleichen Sie dazu die Segmente Teilverkauf, Immobilienverzehr und Finanzintermediär. L.31Q.5. Entstehung des Provisionsanspruchs Die Provisionsansprüche entstehen grundsätzlich unter der Annahme und Voraussetzung, dass der abgeschlossene Vertrag über Anlageprodukte gemäß den Bedingungen des jeweiligen Vertrages vollständig eingehalten wird. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Anleger wird der Provisionsanspruch anteilig im Verhältnis des geplanten Gesamtanlagezeitraums Gesamtanlagezeitraum gekürzt. Der LG behält sich vor, eine Stornoreserve in Höhe von 20 % der auszuzahlenden Provisionen einzurichten.

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Samples: immotausch.net

Tippgeberprovision. Der LG geht im Weiteren zunächst davon aus, dass keine Anlageberatung durchgeführt und keine Empfehlung von Seiten des LN oder durch Unterlizenznehmer ausgesprochen wird. Besteht kein Gebietsschutz, erfolgt eine Beteiligung als Tippgeberprovision für alle Kunden des LN, respektive dessen (Unter-)LizenznehmernUnter-)Lizenznehmer, die über das Partnerportal des jeweiligen‚ (Unter-)Lizenznehmers einen Vertragsabschluss oder auch den entscheidenden Lead abgesendet haben. L.30. Vergütungen für Lizenznehmer als Vertriebspartner Lizenznehmer, welche dieses Segment des Gesamtkonzeptes ausgewählt haben, werden automatisch Vertriebspartner mit einer übergeordneten Stellung und entsprechender Provisionsstufe. Die untenstehenden Provisionen werden als einmalige Provisionsbeteiligung oder als jährliche Provisionsbeteiligung für die Dauer des Vertrages (p.a.) vom LG an den LN bezahlt. Der LN regelt die Provisionsanteile mit Unterlizenznehmern im Innenverhältnis. Immobilienguthaben Tippgeberprovision Höchste Provisionsstufe* Produkt % von Option % von Anlagebetrag einmalig und/oder jährlich % von Option Asset-Equity-Modell („Europarente“) nur 1 % Abschlusskosten + keine Verwaltungskosten Asset-Backed 1,5 % 2 % + 0,50 % p.a. Option (100 €) je 0.000 € Xxxxxxxx 00 % 60 % Orange 2,5 % 1 % + 0,70 % p.a. Option (200 €) je 0.000 € Xxxxxxxx 00 % 30 % Blue 2,5 % 1 % + 0,30 % p.a. Option (50 €) je 0.000 € Xxxxxxxx 00 % 80 % Blue Garantie 1 % 1 % + 0,25 % p.a. Option (50 €) je 0.000 € Xxxxxxxx 00 % 50 % Wandelanleihen als elektronische Wertpapiere und Anlageprodukte als Wertpapiersparen First Equity Convertibles 20 % 2,5 % 3,00 3,00% 40 % First Asset-Backed Convertibles 20 % 2,5 % 3,00 3,00% 40 % First Orange Convertibles 20 % 2,5 % 3,00 3,00% 40 % First Blue Convertibles 20 % 2,5 % 1,5 % + 0,4 % p.a. 40 % Mezzanine Equity Convertibles 20 % 3,5 % 4,0 % + 0,6 % p.a. 40 % Mezzanine Orange Convertibles 20 % 3,5 % 2,5 % + 0,5 % p.a. 40 % Mezzanine Blue Convertibles 20 % 3,5 % 1,5 % + 0,4 % p.a. 40 % Senior Equity Convertibles 20 % 2 % 3,0 % + 0,5 % p.a. 40 % Senior Orange Convertibles 20 % 2 % 2,0 % + 0,4 % p.a. 40 % Senior Blue Convertibles 20 % 2 % 1,5 % + 0,4 % p.a. 40 % Asset-Backed-Convertibles 20 % 3 % 1 % + 0,4 % p.a. 40 % Orange Convertibles 20 % 3 % 1 % + 0,4 % p.a. 40 % Blue Convertibles 20 % 3 % 1 % + 0,4 % p.a. 40 % Serie E 60 % 2 % 1 % + 0,5 % p.a. 80 % Serie F 30 % 2 % 1,5 % + 0,5 % p.a. 40 % Serie G / Chance-Tarif - 5 % 7,0 % + 0,5 % p.a. - Exchange Coins 2 % 8 % Eigenkapital/Auch durch Wandlung 5 % 8 % Virtuelle Beteiligung (Sharecoin) 20 % 3 % 7 % 40 % Asset Coins 0,25 % 2 % Asset-Coin-Convertibles 20 % 0,25 % 2 % 40 % * Die höchste Provisionsstufe erhält der LN, wenn er die Berechtigung zur Beratung und Betreuung der Kunden für das jeweilige Produkt besitzt und die Beratung und Betreuung durch ihn erfolgt. Dabei ist nicht relevant, ob der Kunde das Produkt online über das Partnerportal des (Unter-)Lizenznehmers abschließt. Relevant sind die Erlaubnis und die tatsächliche Zuständigkeit für die Betreuung des Kunden sowie die Verantwortung und Produkthaftung gegenüber den Kunden. Die Provisionen der einzelnen Segmente enthalten Schwerpunkte, die bei Xxxx der jeweils anderen Segmente ausgleichend auf niedrigere Provisionen wirken können. Vergleichen Sie dazu die Segmente Teilverkauf, Immobilienverzehr und Finanzintermediär. L.31. Entstehung des Provisionsanspruchs Die Provisionsansprüche entstehen grundsätzlich unter der Annahme und Voraussetzung, dass der abgeschlossene Vertrag über Anlageprodukte gemäß den Bedingungen des jeweiligen Vertrages vollständig eingehalten wird. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Anleger wird der Provisionsanspruch anteilig im Verhältnis des geplanten Gesamtanlagezeitraums gekürzt. Der LG behält sich vor, eine Stornoreserve in Höhe von 20 % der auszuzahlenden Provisionen einzurichten.

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